Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24518

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Den unter 1. bis 5. genannten Antragstellern werden Zuschüsse in einer Gesamthöhe von bis zu 86.156,41‬ € gewährt:

 

1. Billard Sport Braunschweig e. V. bis zu 31.718,30 €

(Erwerb von Sportgeräten und Instandsetzungsmaßnahmen)

 

2. Boulder e. V. bis zu 12.500,00 €

(Anschaffung neuer Klettergriffe und die Erneuerung des Routesettings)

 

3. BTSV Eintracht von 1895 e. V. bis zu 18.981,99 €

(Grundsanierung des Tennisplatzes 3)

 

4. V.f.V. Braunschweig v. 1898 e.V. bis zu 8.015,12 €

(Anschaffung von Großsportgeräten für Rehabilitations- und Präventionstraining)

 

5. Familiensportverein Braunschweig e. V. bis zu 14.941,00 €

(Neuinstallation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Vereinsheims).“



 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z. B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren.

 

Der Verwaltung liegen folgende entscheidungsreife Zuschussanträge der Priorität II und III mit einem beantragten Förderumfang von insgesamt 86.156,41‬‬‬ € vor, die unter die Förderart der Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie fallen:

 

1. Billard Sport Braunschweig e. V. – Erwerb von Sportgeräten und Instandsetzungsmaßnahmen

Der Billard Sport Braunschweig e. V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 31.718,30 € für den Erwerb von Sportgeräten und Instandsetzungsmaßnahmen. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 63.436,60 € aus.

 

Der Verein möchte diverse zusätzliche Sportgeräte anschaffen und defekte Sportgeräte ersetzen. Durch den Mitgliederzuwachs der vergangenen Jahre ist der zahlenmäßige Bedarf an Sportgeräten für den Billard Sport Braunschweig e. V. gestiegen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Billard Sport Braunschweig e. V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 31.718,30 € für den Erwerb von Sportgeräten und Instandsetzungsmaßnahmen als Anteilfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.

 

2. Boulder e. V. – Anschaffung neuer Klettergriffe und die Erneuerung des Routesettings

Der Boulder e. V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 12.500,00 € für die Anschaffung neuer Klettergriffe und die Erneuerung des Routesettings. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 25.000,00 € aus.

 

Dank vergangener Förderungen konnten bereits erhebliche Verbesserungen der Trainingsbedingungen erreicht werden. Diese Fortschritte ermöglichten es laut Vereinsangaben, erste beeindruckende Wettkampferfolge zu erzielen, darunter die Teilnahme an deutschen Meisterschaften. Um diese positive Entwicklung fortzusetzen und das Niveau der Kletteranlage weiter zu steigern, sind hochwertige Klettergriffe und ein modernes Routesetting unerlässlich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Boulder e. V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.500,00 € für die Anschaffung neuer Klettergriffe und die Erneuerung des Routesettings als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.

 

3. BTSV Eintracht von 1895 e. V. – Grundsanierung des Tennisplatzes 3

Der BTSV Eintracht von 1895 e. V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 18.981,99 € für die Grundsanierung des Tennisplatzes 3. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 37.963,98 € aus.

 

In der Sitzung des Sportausschusses am 14. August 2024 wurde bereits die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von jeweils bis zu 11.537,00 € für die Grundsanierung der Tennisplätze 3 und 4 beschlossen. Mit Bescheid vom 19. August 2024 wurden die Zuschüsse gewährt.

 

Die seinerzeit eingeholten Angebote waren nicht mehr gültig und wurden von den Anbietern erneuert. Die Gesamtkosten der beiden, identischen Maßnahmen haben sich erhöht, weswegen der BTSV nunmehr zunächst lediglich einen Tennisplatz grundsanieren möchte. Die Grundsanierung des Tennisplatzes 4 kann ggf. in den Folgejahren umgesetzt werden.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, den Bescheid über die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 11.537,00 € für die Grundsanierung des Tennisplatzes 4 zu widerrufen.

 

Die Verwaltung schlägt gleichzeitig vor, dem BTSV Eintracht von 1895 e. V. einen weiteren Zuschuss in Höhe von bis zu 7.444,99 und somit einen Gesamtzuschuss in Höhe von 18.981,99 € für die Grundsanierung des Tennisplatzes 3 als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.

 

4. V.f.V. Braunschweig v. 1898 e.V. – Anschaffung von Großsportgeräten für Rehabilitations- und Präventionstraining

Der V.f.V. Braunschweig v. 1898 e.V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 8.015,12 € für die Anschaffung von Großsportgeräten für Rehabilitations- und Präventionstraining. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 16.030,24 € aus.

 

Durch die Bedürfnisse der vereinsinternen demografischen Struktur möchte der V.f.V. Braunschweig v. 1898 e.V. den Wiedereinstieg ins Training und die Verletzungsrehabilitation und -prävention in den Fokus nehmen. Um bestmögliche Bedingungen zu schaffen, beabsichtigt der Verein die Anschaffung von Großsportgeräten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem V.f.V. Braunschweig v. 1898 e.V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 8.015,12 € für die Anschaffung von Großsportgeräten für Rehabilitations- und Präventionstraining als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.

 

5. Familiensportverein Braunschweig e. V. – Neuinstallation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Vereinsheims

Der Familiensportverein Braunschweig e.V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 14.941,00 € für die Neuinstallation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Vereinsheims. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 29.882,00 € aus.

 

Mit der Installation einer PV-Anlage strebt der Verein die Senkung der Stromkosten an. Darüber hinaus möchte der Verein die nachhaltige und umweltfreundliche Vorgehensweise der Stromerzeugung fördern und als Vorbild für andere Vereine dienen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Familiensportverein Braunschweig e.V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 14.941,00 € für die Neuinstallation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Vereinsheims als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.

 

Der Verwaltung liegt für das laufende Jahr 2024 ein weiterer Zuschussantrag vor, bei diesem gibt es jedoch noch Abstimmungsbedarfe, weswegen über den Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden kann.

 

Haushaltsmittel:

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Doppelhaushalt 2023/2024 zur Gewährung der beantragten Zuwendungen zur Verfügung.

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise