Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24651

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 17. Dezember 2024 wird der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung um folgende Beschlussempfehlung gebeten:

 

1. Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2025/2026 nach dem derzeitigen Stand mit

 

a) dem Doppelhaushalt 2025/2026 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2024 - 2029

 

b) den Haushaltsplänen 2025/2026 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2024 - 2029 für

 

- die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement

- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und

- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft

 

c) dem Haushaltsplan 2025/2026 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" in der beigefügten gegenüber dem Haushaltsentwurf 2025/2026 unveränderten Fassung

 

wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
 

2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).

 

3. Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
 

4. Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2, 5.2.1, 5.2.2, 5.2.3 sowie 7 und 8).
 

5. Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 4.3, 5.3 und 5.4) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.

 

6.  Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen in die Endausfertigung des Haushaltsplanes 2025/2026 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1. Allgemeine Erläuterungen

 

Mit einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen vom 17. Juni 2024 (Drucks.-Nr.: 24-23936) hat die Verwaltung den Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 sowie den Entwurf des Investitionspro­gramms  IP  2024- 2029 vorgelegt. Auf die darin enthaltenen Erläuterungen zu den Eckpunkten der seinerzeitigen Planung, u. a. auf die vorgenommene Reduzierung der Überplanungen, wird Bezug genommen.

 

Die Anhörung der Stadtbezirksräte hat in der Zeit vom 5. August 2024 bis 13. September 2024 stattgefunden.

 

Dem Rat sind mit mehreren Mitteilungen im Zeitraum September bis November 2024 die Anfragen und Anträge bzw. Änderungen von Anträgen der Ratsfraktionen und der Stadtbezirksräte vorgelegt worden.

 

Der Verwaltungsentwurf zum Doppelhaushalt 2025/2026 bzw. zum Investi­tionsprogramm 2024 - 2029 ist auf dieser Grundlage in der Zeit vom 25. September bis zum 25. Oktober 2024 in den Fachausschüssen beraten worden. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit sowie der Jugendhilfeausschuss hatten zum Doppelhaushalt 2025/2026 weiteren Beratungsbedarf. Eine Beratung ist in den Sitzungen am 20. und 21. November 2024 erfolgt. Soweit nach Abschluss der Fachausschuss-Sitzungen Anträge nachgereicht wurden, ist über diese im Rahmen der Beratung im FPDA am 28. November 2024 eine Abstimmung herbeizuführen. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit (in der Sitzung vom 26.09.2024) sowie der Schul-, der Jugendhilfe- (in der Sitzung vom 01.10.2024), der Wirtschafts-, und der Umwelt- und Grünflächenausschuss haben den Entwurf des Doppelhaushalts 2025 / 2026 sowie des Investitionsprogramms 2024 bis 2029 insgesamt passieren lassen. Die übrigen Fachausschüsse haben der Beschlussempfehlung zugestimmt.

 

In der Anlage 1  Anfragen/Anregungen  sind die gestellten Anfragen bzw. deren Beantwortung  soweit diese bereits vorliegen  enthalten.

 

In der Anlage 2  Finanzunwirksame Anträge  sind die Ergebnisse der Fachausschussberatungen aufgeführt.

 

Die Anlage 3 enthält gegenüber dem Haushaltsentwurf notwendig gewordene Anpassungen an Teilhaushalten und Produktdarstellungen.

 

In den Anlagen 4.1 und 5.1 (Ergebnishaushalt bzw. Finanzhaushalt inkl. IP) sind die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte aufgeführt. Die Anlagen 4.2, 5.2.1, 5.2.2, 5.2.3 sowie 7 und 8 enthalten die Ansatzveränderungen der Verwaltung im Ergebnis- und im Finanzhaushalt. Aus diesen Listen sind auch die entsprechenden Abstimmungsergebnisse der Fachausschüsse ersichtlich.

 

In den Anlagen 4.3, 5.3 und 5.4 sind die sich nach der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2023/2024 ergebenden neutralen Mittelumsetzungen bzw. neuen Haushaltsvermerke im Ergebnis- und im Finanzhaushalt aufgelistet.

 

Soweit zu finanzwirksamen Anträgen Stellungnahmen der Verwaltung verfasst wurden, sind sie in der Anlage 6 gebündelt enthalten.

 

 

2. Allgemeine Rahmenbedingungen der Haushaltsplanung

 

Trotz der schwierigen Haushaltssituation ist die Verwaltung bestrebt, ein Investitionsniveau beizubehalten, das wichtige Zukunftsinvestitionen insbesondere mit den Schwerpunkten Kinder, Bildung und Gefahrenabwehr ermöglicht. Im Blickpunkt stehen hierbei neben den Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur die Stabilisierung des Klinikums und des ÖPNV sowie die Stärkung der Innenstadt. Besonders hingewiesen wird darauf, dass die Haushaltssituation durch die Folgen der Inflation und steigenden Personalaufwendungen in Folge von hohen Tarifabschlüssen bzw. entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu Besoldung und Versorgung beeinflusst ist. Auch führt die Notwendigkeit der finanziellen Unterstützungsleistungen der städtischen Gesellschaften, z.B. des Städtischen Klinikums und der Verkehrs GmbH, zu einer Verschlechterung der finanziellen Lage.

 

Der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich kann in den Planjahren 2025/2026 nur aufgrund der Sonderregelung des § 182 Abs. 4 NKomVG (2025) und Entnahme aus den Überschussrücklagen (2026) erreicht werden. Hierdurch kann die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2025/2026 erreicht werden. Zur Beurteilung der Höhe der genehmigungsfähigen Kreditaufnahme muss die Kommunalaufsicht jedoch auf die sog. „dauernde Leistungsfähigkeit“ abstellen, die in der Regel unter anderem nur dann anzunehmen ist, wenn die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ausgeglichen ist (§§ 120 Abs. 2 NKomVG, 23 KomHKVO).

 

Die Inanspruchnahme der Sonderregelung erfolgt im Jahr 2025 letztmalig. Zum Erhalt der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes ist grundsätzlich (§ 110 NKomVG) der planerische Nachweis einer Überschussrücklage am Ende des zweiten Planjahres 2026 erforderlich. Die Überschussrücklage von rd. 241,7 Mio. € wird nach derzeitigem Stand der Planung für den Ausgleich des planerischen Defizits in 2026 ausreichend sein. Erst mit Beginn des Zeitraumes der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2027 bis 2029 wird diese aufgezehrt. Für die Haushaltsplanung 2025/2026 könnte damit auf die Vorlage eines Haushaltssicherungskonzepts (HSK) verzichtet werden.

 

Im Lichte der oben genannten Herausforderungen ist ein Haushaltsausgleich ohne Rückgriff auf etwaige Überschussrücklagen, ohne einen konjunkturellen Aufschwung und eine deutlich verbesserte finanzielle Unterstützung von Bund und Land nicht möglich. Oberstes Ziel der Haushaltsplanung zum Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 war es daher, im Hinblick auf die Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht trotz der schwierigen Rahmenbedingungen eine unterckgriff auf die Überschussrücklage im Jahr 2026 ausgeglichene Haushaltsplanung vorzulegen.

 

Hierfür ist an der Haushaltsplanung intensiv gearbeitet worden, um den sich verschlechternden Rahmenbedingungen auch aufgrund der Inflation, hohen Energiekosten sowie Baupreissteigerungen begegnen zu können. Hierzu gehörte u.a. die pauschale Reduzierung in Höhe von 3 % auf die Sachaufwandsbudgets der Teilhaushalte (u. a. ohne Personal, Instandhaltungen und Abschreibungen) zum Haushaltsentwurf, von der allein die Teilhaushalte der Fachbereiche 40, 51 und 37 ausgenommen wurden. Darüber hinaus wurde im Rahmen des verwaltungsinternen Haushaltsaufstellungsverfahrens 2025/2026 an die angemeldeten Mehrbedarfe der Organisationseinheiten ein strenger Maßstab angelegt.

 

Jedoch haben sich die planerischen Rahmenbedingungen nach Erstellung des Haushaltsentwurfs weiter wesentlich verschlechtert und mussten im Rahmen der weiteren Planungsphase ergebnisbelastend berücksichtigt werden. Es ergeben sich insbesondere folgende Haushaltsbelastungen in den Jahren 2025 und 2026:

 

- Unabweisbare Bedarfe, bspw. im Bereich SGB II (THH FB 50) und Staatstheater (THH Kultur und Wissenschaft), rd. 11,5 Mio. € (2025) bzw. 11,8 Mio. € (2026),

- Personalaufwandssteigerungen: rund 7 Mio. €,

- Erhöhte Verlustausgleichszahlungen für die städtischen Gesellschaften:  19,6 Mio. € (2025) bzw. 13,7 Mio. € (2026)

 

Mit den geplanten Verlusten des Ergebnishaushalts gehen im Finanzhaushalt negative Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit in den Planjahren 2025 bis 2029 einher. Aufgrund der negativen Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit sind für die Finanzierung der geplanten Investitionen entsprechende Kreditermächtigungen eingeplant.

 

Zu den geplanten Kreditaufnahmen ist anzumerken, dass es sich hierbei um eine Kreditermächtigung handelt. Die Inanspruchnahme dieser Ermächtigung durch eine tatsächliche Kreditaufnahme darf nach den gesetzlichen Vorgaben (Subsidiaritätsprinzip) erst dann erfolgen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist. Kreditaufnahmen werden daher wie auch in der Vergangenheit dann nicht erfolgen, wenn sich die Liquidität im Jahresverlauf positiver als geplant entwickelt.

 

 

3.  Haushaltsentwurf 2025/2026 als Ausgangspunkt

 

Der am 21.06.2024 veröffentlichte Haushaltsentwurf 2025/2026 hat nunmehr unter Berücksichtigung des Jahresabschluss 2021 (- 8,6 Mio. €) sowie der vorl. Jahresergebnisse 2022 (- 5 Mio. €) und 2023 (-15 Mio. €) folgende Finanzdaten:

 

in Mio. €

2025

2026

2027

2028

2029

Jahresergebnis

-223,0

-196,6

-199,8

-151,1

-163,4

Stand der Überschussrücklagen am Jahresende

241,7

 45,1

-154,7

-305,8

-469,3

Gesonderter Passivposten (§ 182 Abs. 4 NKomVG)

-414,7

-414,7

-414,7

-414,7

-414,7

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

-153,4

-147,4

-148,6

-99,4

-111,1

Bestand an Zahlungsmitteln am Jahresende

-69,7

-262,1

-464,2

-634,3

-818,4

 

 

4.  Ansatzveränderungen und Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte

 

Hinweis:

Bei den nachfolgenden Berechnungen sind die Ansatzveränderungen aus den Teilen der Textziffer 4 berücksichtigt worden. Die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte, zu denen positive Beschlussvorschläge vorliegen, sind als Haushaltsbelastungen gewertet worden. Anträge, die die gleichen Sachverhalte wie Ansatzveränderungen der Verwaltung abbilden, sind nur einmal einberechnet worden. Nicht zu allen Anträgen sind die finanziellen Auswirkungen bekannt.

 

 

4.1 Ergebnishaushalt (ohne Investitionsmanagement  IM )

 

4.1.1 Ansatzveränderungen

 

Seitens der einzelnen Organisations-Einheiten sind umfangreiche Ansatzveränderungen gemeldet worden. Um die mit dem Haushaltsentwurf fortgesetzten Bemühungen zum Abbau der Überplanung nicht aufzuzehren, mussten Abstriche in Kauf genommen werden und an eine zusätzliche Einplanung strenge Maßstäbe angelegt werden. Berücksichtigt wurde dabei neben dem Aspekt des notwendigen Inflationsausgleiches und der oben genannten Priorisierung von Kindern, Bildung, Gefahrenabwehr und der Innenstadtentwicklung im Wesentlichen Folgendes:

 

  • Ergebnisse der Steuerschätzung,
  • Personalkostensteigerungen,
  • Sachkostensteigerungen im Zusammenhang mit dem Inflationsausgleich,
  • Verlustausgleiche für städtische Gesellschaften und
  • Zinsanpassungen.

 

Insgesamt umfassen die zur Entscheidung gestellten Ansatzveränderungen saldiert ein Gesamtvolumen von rund 71,2 Mio. € in 2025 und von rund 35,5 Mio. € in 2026. Den in den Fachausschüssen behandelten Ansatzveränderungen der Verwaltung wurde zugestimmt oder sie wurden passieren gelassen.

 

Zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen lagen insbesondere die nachstehend näher erläuterten Ansatzveränderungen vor:

 

Allgemeine Finanzwirtschaft - Steuern und allgemeine Deckungsreserve

 

Bei der Gewerbesteuer wird nach den Steuerschätzdaten im laufenden Jahr mit einer positiven Entwicklung gerechnet. Ursächlich hierfür waren aber oftmals Sondereffekte wie einmalige Nachzahlungen. Auch im Jahr 2025 und den Folgejahren wird mit einer moderaten Aufwärtsentwicklung gerechnet. Bei der Einschätzung der Gewerbesteuer steht jedoch die Situation bei den regionalen Steuerzahlern im Vordergrund. Zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026 wurde die Veranschlagung ab 2025 um jährlich um jeweils 5,0 Mio. € erhöht. Ein Anlass für darüber hinaus gehende Veränderungen ergibt sich aus den jüngsten Steuerschätzdaten nicht. In den Jahren 2025 und 2026 wird dementsprechend weiterhin ein Aufkommen in Höhe von 215,0 Mio. € bzw. 220,0 Mio.€ prognostiziert. In den Planungsjahren 2027 bis 2029 werden Erträge in Höhe von 225,0 Mio. €, 230,0 Mio.  bzw. 235,0 Mio. € erwartet.

 

Nach den regionalisierten Ergebnissen der Herbst-Steuerschätzung 2024 ergeben sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Jahr 2025 Mindererträge gegenüber der Entwurfsplanung in Höhe von 1,1 Mio. €, es werden Erträge in Höhe von 171,3 Mio. € erwartet. Für 2026 wird von Erträgen inhe von 178,1 Mio. € ausgegangen, so dass sich Mindererträge in Höhe von rd. 1,3 Mio. € ergeben. Für das Jahr 2027 werden Mindererträge in Höhe von 0,8 Mio. € erwartet, in den Jahren 2028 und 2029 werden Mindererträge in Höhe von 1,7 Mio. € gegenüber der Entwurfsplanung prognostiziert.

 

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer werden sich für 2025 bei Erträgen in Höhe von 33,7 Mio. € Mindererträge in Höhe von rd. 1,4 Mio. € ergeben. Im Jahr 2026 ergeben sich Mindererträge in Höhe von 1,3 Mio.€, die Veranschlagung beträgt dann 34,5 Mio. €. Für die Folgejahre bis 2029 ergeben sich ebenfalls Mindererträge in Höhe von jeweils 1,3 Mio. €.

 

Bei den Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich ergeben sich nach den vorläufigen Berechnungsgrundlagen für den Finanzausgleich im Jahr 2025 Erträge in Höhe von 165,79 Mio. €., was Mindererträge gegenüber dem Entwurf von rd. 1,2 Mio. € zur Folge hat. Dies ergibt sich aus Mindererträgen in Höhe von rd. 10,0 Mio. € aufgrund einer geringeren Verteilungsmasse sowie aus voraussichtlichen Mehrerträgen in Höhe von rd. 8,3 Mio. € aufgrund einer im Rahmen des Zensus 2022 nach oben korrigierten Einwohnerzahl der Stadt Braunschweig. Eine weitere geringfügige Verbesserung von 0,5 Mio. € entsteht aus der Berücksichtigung der Steuerkraft der Städte und Gemeinden im zugrunde zu legenden Zeitraum.

 

Auf dieser Basis würden sich für das Jahr 2026 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 179,5 Mio. € (+5,5 Mio. €) ergeben. Am 19. November 2024 wurde jedoch das „Gutachten zur Weiterentwicklung des horizontalen kommunalen Finanzausgleichs“ veröffentlicht, womit die Niedersächsische Landesregierung ihrer Verpflichtung zu einer regelmäßigen Überprüfung der Methoden des kommunalen Finanzausgleichs nachkommt. Die Ergebnisse aus diesem Gutachten sollen frühestens ab dem Jahr 2026 wirksam werden und könnten im Endeffekt für die Stadt Braunschweig zu Mehrerträgen von jährlich rd. 10,0 Mio. €hren.

 

Die im Gutachten als notwendig eingestuften Änderungen sind im Grundsatz verfassungsrechtlich erforderlich, allerdings bestehen gewisse Spielräume des Landesgesetzgebers bezüglich des Umsetzungszeitpunkts und der Umsetzungsdauer. Es ist zu erwarten, dass zur Abmilderung der finanziellen Effekte bei den von Mindererträgen betroffenen Gebietskörperschaften - wie bereits in der Vergangenheit praktiziert die Auswirkungen erst nach mehreren Jahren volle Wirksamkeit entfalten. Somit bestehen Unsicherheiten, ab welchem Haushaltsjahr und über welchen Zeitraum sich durch die noch zu treffenden gesetzlichen Regelungen die grundsätzlich zu erwartenden Mehrerträge für die Stadt Braunschweig ergeben. Wegen dieser Unsicherheiten bezüglich der Umsetzung der Erkenntnisse aus dem Gutachten erfolgt im Jahr 2026 lediglich eine Einplanung von Mehrerträgen in Höhe von 2,5 Mio. €, so dass sich Schlüsselzuweisungen in Höhe von 182,0 Mio. € ergeben würden. Für die Folgejahre wird angenommen, dass die im Gutachten aufgezeigten Veränderungen nach vier Jahren, also ab dem Haushaltsjahr 2029 ihre volle Wirksamkeit entfalten. Sollten sich allerdings im weiteren Verfahren zur Umsetzung dieses Gutachtens Veränderungen ergeben, wären zukünftige Haushaltsplanungen entsprechend anzupassen.

 

In den Planungsjahren 2027 bis 2029 ergeben sich somit Verbesserungen in Höhe von 12,2 Mio. €, 14,4 Mio. €, bzw. 17,9 Mio. €. gegenüber der Veranschlagung im Entwurf.

 

Bei der Zuweisung für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises sind Mehrerträge gegenüber der Veranschlagung im Entwurf zu verzeichnen, da sich die Steigerungen im Tarif- und Besoldungsbereich erhöhend auf diese Zuweisung auswirken. Für 2025 und 2026 sind Erträge in Höhe von 15,19 Mio. €, bzw. 16,02 Mio. € zu erwarten, was Mehrerträge von rd. 0,2 Mio. € bzw. 0,7 Mio. € zur Folge hat. In weiteren Finanzplanungszeitraum bis 2029 ist ebenfalls mit Mehrerträgen in Höhe von jeweils rd. 0,7 Mio. € auszugehen.

 

Neben diesen Mehrerträgen ergeben sich Anpassungen bei den Zinsveranschlagungen. Es mussten aufgrund der vorgesehenen Veränderungen bei der Investitionstätigkeit in den Jahren 2025 bis 2029 die Kreditaufnahmen an den sich ergebenden Saldo aus der Investitionstätigkeit angepasst werden. Gleichzeitig wirkt sich ein prognostizierter beschleunigter Mittelabfluss bei Investitionsprojekten und die weitere Verschlechterung des Saldos aus Verwaltungstätigkeit durch die oben genannten Ansatzveränderungen im Ergebnishaushalt auf die unterjährige Liquiditätsplanung (teilweise bereits ab 2024) aus. Dadurch müssen die veranschlagten Kredite frühzeitiger als bisher angenommen in Anspruch genommen werden, was zu höheren Zinsbelastungen führt. Gegenläufige Auswirkungen haben die sinkenden Zinssätze am Kapitalmarkt. Veränderungen bei den Kreditaufnahmen zur Weitergabe an städt. Gesellschaften aus der sog. Experimentierklausel wirken sich auf die Zinserträge (Erstattungen der Gesellschaften) im Teilhaushalt FB 20, der entsprechende Zinsaufwand (Zahlungen an Banken) im Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft aus.

 

In diesem „zentralen“ Teilhaushalt waren im Haushaltsentwurf 2025/2026 zudem Deckungsreserven gemäß § 13 Abs. 2 KomHKVO zur Deckung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen in Höhe von 5,0 Mio. € im Jahr 2025 bzw. von 9,0 Mio. € im Jahr 2026 vorgesehen. Die nun vorgeschlagenen Ansatzveränderungen weisen eine Absenkung zum Haushaltsentwurf 2025/2026 aus (2025: -5,0 Mio. €, 2026: -8,0 Mio. €), da dies aufgrund der aktuellen Haushaltssituation erforderlich war.

 

Aufgrund der Erfahrungen aus der erstmaligen Einplanung einer entsprechenden Deckungsreserve im Haushalt 2023/2024 schlägt die Verwaltung die Beibehaltung der für das Jahr 2026 vorgesehen Deckungsreserve zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung in Höhe von 1,0 Mio. € vor. Die nun vorgeschlagene Ansatzveränderung weist eine Absenkung zum Haushaltsentwurf 2025/2026 in Höhe von 1 Mio. € aus, um den Haushaltsausgleich unter Rückgriff auf die Überschussrücklage nicht zu gefährden.

 

Diverse Teilhaushalte - Personalaufwand

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ist beim Personalaufwand für 2025 nochmals ein Anstieg von rd. 7,0 Mio. € zu verzeichnen, für das Jahr 2026 beträgt der Anstieg rd. 7,1 Mio. €. Wesentliche Ursache hierfür ist die gegenüber den Vorjahren deutlich gestiegene Beschäftigtenanzahl im Tarifbereich. Weitere geringfügige Mehrbedarfe ergeben sich u.a. im Bereich der Ausbildung, der Beihilfe und der Versorgung.

In der Folge ergeben hieraus sich in den Jahren 2027 bis 2029 Mehrbedarfe in Höhe von 5,9 Mio. €, 6,0 Mio. € bzw. 6,1 Mio. €.

 

 

FB 20 - Verlustausgleiche für städtische Gesellschaften

 

Weitere Ansatzveränderungen betreffen insbesondere die städtischen Gesellschaften, vor allem die Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH.

 

Die Wirtschaftsplanungen der städtischen Gesellschaften für 2025 ff. sind mit Ausnahme der Nibelungen-Wohnbau-GmbH - derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Anweisungsbeschlüsse zum Wirtschaftsplan 2025 an die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der jeweiligen Gesellschaft werden dem FPDA in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Ansatzveränderungen berücksichtigen die diesen Beschlussvorschlägen zugrundeliegenden Wirtschaftsplanungen.

 

Hinsichtlich weiterer Ansatzveränderungen wird auf die Anlage 4.2 hingewiesen.

 

Nach der Bereitstellung der Zusammenfassungen der Ansatzveränderungen für die Beratungen in den Fachausschüssen haben sich u. a. folgende weitere Veränderungen ergeben:

 

Kultur- und Wissenschaft

 

Zur Abdeckung weiterer Mittelbedarfe im Teilhaushalt Kultur und Wissenschaft bzw. zur Aufstockung des dort veranschlagten „Veranstaltungsetat“ werden ursprünglich für die Umsetzung des Förderprogramms „Resiliente Innenstädte“ im Teilhaushalt Stabsstelle 0800 veranschlagte Haushaltsmittel in Höhe 250.000 € in 2025 haushaltsneutral bereitgestellt.

 

 

4.1.2 Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte

 

mtliche in den Fachausschüssen angenommenen Fraktionsanträge zum Ergebnishaushalt führen zu Ergebnisverschlechterungen. Sie beinhalten Leistungsausweitungen bzw. Ansatzerhöhungen. Deckungsvorschläge wurden nicht genannt bzw. beschlossen.

 

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Anlage 4.1 hingewiesen.

 

 

4.2 Investitionsmanagement IM

 

In den nachfolgenden Ziffern 4.2.1.1, 4.2.2.1 und 4.2.3.1 (Ansatzveränderungen für die Jahre 2025 bis 2029) sind die finanziellen Anpassungen des Investitionsmanagements gegenüber dem Entwurf dargestellt. Trotz der verschlechterten Haushaltslage besteht weiterhin ein hoher Bedarf in die Infrastruktur zu investieren bzw. ein hoher Bedarf aufgrund der bestehenden gesellschaftspolitischen Herausforderungen ergibt.

 

 

4.2.1 Investitionsmanagement für 2025 und 2026 ergebniswirksam
 

4.2.1.1 Ansatzveränderungen

 

Das Investitionsmanagement (IM) beinhaltet auch Aufwandsmaßnahmen (z. B. Festwertbeschaffungen, Vorplanungen, Instandhaltungsmaßnahmen), die sich nicht nur auf den Finanzhaushalt, sondern auch auf den Ergebnishaushalt auswirken. Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 ergibt sich aufgrund der Ansatzveränderungen der Verwaltung folgende Ergebnisbelastung (+) / Ergebnisentlastung (-):

 

Investitionsmanagement

2025

2026

Ergebniswirksame Ansatzveränderungen

+8.410.200 €

 

+5.298.800 €

 

 

Es wurden umfangreiche Ansatzveränderungen der Verwaltung im Verhältnis zum Haushaltsentwurf 2025 ff. im IM gemeldet. Insgesamt würde sich bei Annahme der Ansatzveränderungen der Ergebnishaushalt um rd. 8,4 Mio. €r 2025 und um rd. 5,3 Mio. €r 2026 verschlechtern. Diese Veränderungen sind insbesondere auf den Hochbaubereich (neue Projektanforderungen, Anpassung der Finanzraten vorhandener Projekte an den aktuellen Finanzbedarf) zurückzuführen.

 

Ein Teil der Mehraufwendungen resultiert aus dem Vorziehen von Finanzraten (wie z.B. für die Erweiterung und Sanierung des GY Martino-Katharineum, für den Umbau von Gebäudeteilen des Vienna House zur Kindertagesstätte, der Erweiterung der Ressourcen der Oswald-Berkhan-Schule) sowie aus Mehrkosten (wie z.B. für die Herrichtung der Sporthalle der GS Comeniusstraße sowie für die Erweiterung des Wilhelmgymnasiums und des Gymnasiums Neue Oberschule).

 

Weiterhin sind Maßnahmen des Mobilitätsentwicklungsplans neu aufgenommen worden, die ebenfalls zu den ergebniswirksamen Belastungen beigetragen haben (z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsführung).

 

Die ergebniswirksamen Ansatzveränderungen der Verwaltung sind in den Fachausschüssen weitestgehend angenommen worden.

 

Hiervon ausgenommen wurden insbesondere die Anträge zu den Sanierungsgebieten Donauviertel und Bahnstadt. Es sind Fragen im APH aufgetreten, die dazu geführt haben, dass diese Anträge zum Teil, obwohl ein Gesamtzusammenhang besteht, passieren gelassen wurden (Antrag lfd. Nr. 57 a-f und 59a-h). Mit Mitteilung DS 24-24728 werden die Fragen des APH beantwortet. Sollte den Verwaltungsveränderungen nicht gefolgt werden, ergeben sich zusätzliche Haushaltsbelastungen.

 

Zu keinem Beschluss in den Fachausschüssen ist es auch hinsichtlich der Ansatzveränderung der Verwaltung zum Ausbau und zur Schließung des Ringgleises gekommen. Diese wurde passieren gelassen.

 

Nach den Fachausschussberatungen sind weitere Ansatzveränderungen der Verwaltung gemeldet worden, die entsprechend mit „NEU“ in den Beratungsunterlagen gekennzeichnet wurden, aber in der Konsequenz in keinem Fachausschuss bisher beraten worden sind.

 

Hierbei handelt es sich u.a. um das Förderprojekt LiViK (Leben in Vielfalt in Zeiten des Klimawandels; Biodiversitätssteigerung in Braunschweiger Randbezirken). Es wird mit Gesamtkosten von rd. 6 Mio. € und Einnahmen von rd. 5 Mio. € gerechnet (inkl. Personalkosten). In die Beratungen ist auch der parallel von der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN gestellte Stellenplanantrag einzubeziehen (SP_170 Neu). Es wird hierzu auf die Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.

 

Darüber hinaus hat die Verwaltung eine Ansatzveränderung eingebracht, die anstatt der Instandhaltung des Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Franzsches Feld die Erneuerung des Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Kennelweg vorsieht.

 

r die Baumaßnahmen in Zusammenhang mit der Erweiterung und Sanierung des GY Martino-Katharineum hat sich eine Baukostensenkung ergeben, da dieses Projekt vorgezogen werden soll. Diese Haushaltsansatzminderung für 2027 wurde nachträglich eingebracht und bisher ebenfalls noch in keinem Fachausschuss behandelt.

 

r die Vorplanung des Neubaus des JZ B 58 hat die Verwaltung ebenfalls neu Ansätze berücksichtigt.

 

Die Veränderungen im Einzelnen ergeben sich aus der Anlage 5.2.

 

4.2.1.2 Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte

 

Die bisherige Beschlusslage zu den Anträgen der Fraktionen und den Vorschlägen der Stadtbezirksräte führt nach dem gegenwärtigen Beratungsstand für 2025 und 2026 zu keinen finanziellen Veränderungen.

 

In den Fachausschüssen wurden keine ergebniswirksamen Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte angenommen. Im Gegensatz zu der Handhabung der Haushaltslesungen der Vorjahre wurden die Anträge, die lediglich passieren gelassen worden sind bzw. bei denen divergierende Abstimmungen vorliegen, nicht belastend berücksichtigt.

 

Die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte sind weitestgehend passieren gelassen, abgelehnt bzw. zurückgezogen worden. Im Ausschuss für Soziales und Gesundheit und für den Jugendhilfeausschuss sind am 20. und 21. November 2024 weitere Beratungen erfolgt. Die Ergebnisse hierzu konnten wegen der parallel zu versendenden Haushaltsvorlage für den FPDA nur teilweise berücksichtigt werden. Es wird dafür eine Ergänzungsvorlage vorbereitet.

 

Zu den Fachausschussberatungen lag zu dem Antrag FWI 169 der SPD-Fraktion (Vorplanung eines Laufschlauchs auf der Bezirkssportanlage Rüningen) noch keine Kostenschätzung vor. Die Kosten wurden nunmehr auf 100.000 €r 2025 beziffert und sind Teil der noch zu beratenden Anträge.

 

Dies betrifft ebenfalls den Antrag des Stadtbezirksrates 221 zur Sanierung des Wasserspielplatzes Muldeweg und den Antrag des Stadtbezirksrates 321 zur Instandsetzung der Wege am Ölper See. In beiden Fällen wurden die Kostenschätzungen nachträglich eingereicht. Zu diesen aktualisierten Anträgen hat jeweils noch keine Fachausschussberatung stattgefunden.

 

Zu den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte existieren darüber hinaus diverse inhaltliche Überschneidungen untereinander, aber auch mit den Ansatzveränderungen der Verwaltung (z. B. Neubau Jugendzentrum B58, Neubau Kinder- und Jugendzentrum Watenbüttel, Ersatzbau Feuerwehrhaus Geitelde-Stiddien; Neueinrichtung Kindertagesstätte Vienna house, Ersatzpflanzung von Bäumen).

 

In die Gesamtergebnisse (Ziffer 5) sind hinsichtlich dieser Überschneidungen lediglich die Ansatzveränderungen der Verwaltung belastend eingerechnet worden. Sofern den Ansatzveränderungen der Verwaltung nicht zugestimmt wird, würden diese Ansatzveränderungen und deren finanzielle Belastungen entfallen und stattdessen die Fraktionsanträge und Stadtbezirksanträge bei Annahme finanziell gewertet werden.

 

Die Änderungsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte sind in der Anlage 5.1 zusammengestellt.

 

 

4.2.2 Investitionsmanagement für 2025 und 2026. investiv

4.2.2.1 Ansatzveränderungen

 

Die Ansatzveränderungen für investive Maßnahmen wirken sich r 2025 und 2026 im Einzelnen wie folgt aus ((Belastung (+) / Entlastung (-)):

 

Investitionsmanagement

2025

2026

Investive Ansatzveränderungen (ohne "Experimentierklausel")

+19.366.900 €

-11.911.700 €

Investive Ansatzveränderungen ("Experimentierklausel")

+ 23.976.300 €

+ 56.232.700 €

Gesamt

+43.343.200 €

+ 44.321.000 €

 

Den investiven Ein- und Auszahlungen durch die Ausleihungen an Städtische Gesellschaften (sog. Experimentierklausel) stehen entsprechende Einnahmen durch Kreditaufnahmen und Zins- und Tilgungsleistungen gegenüber. Zu den Details der sog. Experimentierklausel wird auf Ziffer 6 verwiesen.

 

Im Übrigen gibt es einen Gesetzesentwurf des Landes zur Änderung des NKomVG, der besagt, dass Einzahlungen und Auszahlungen in Zusammenhang mit der Experimentierklausel zukünftig nur noch unter der „laufenden Verwaltungstätigkeit“ im Ergebnis- und Finanzhaushalt abzubilden sind. Inwieweit das Gesetz beschlossen wird und wie sich die kaufmännischen Prozesse darstellen, ist noch nicht bekannt. Aufgrund fehlender Informationen werden die bisherigen Veranschlagungsgrundsätze angewandt.

 

Insgesamt ergeben sich durch die Ansatzveränderungen ohne die sog. Experimentierklausel eine zusätzliche Belastung des Finanzhaushalts r 2025 in Höhe von rd. 19,4 Mio. € und eine Entlastung des Finanzhaushalts r 2026 in Höhe von rd. 11,9 Mio. €.

 

Wie bereits unter Ziffer 4.2.1.1. dargestellt, haben sich die finanziellen Belastungen / Entlastungen insbesondere aus dem Hochbaubereich ergeben. Unter anderem hat die Anpassung der Finanzraten zur Sanierung der Stadthalle zu diesen Belastungen / Entlastungen geführt. Hinzu kommt, dass die Finanzraten der Projekte in Alternativer Beschaffung an den tatsächlichen Finanzbedarf angepasst worden sind (z.B. Sanierung GS Althlstraße). Das Haushaltsjahr 2026 wird dadurch entlastet und die Haushaltsjahre 2025 und 2027 entsprechend belastet.

 

Darüber hinaus sind Mehrkosten bei diversen Hochbauprojekten angefallen (wie z.B. Herrichtung der Sporthalle der GS Comeniusstraße sowier die Erweiterung des Wilhelmgymnasiums und des Gymnasiums Neue Oberschule).

 

Die investiven Ansatzveränderungen der Verwaltung sind in den Fachausschüssen weitestgehend angenommen worden.

 

Es sind jedoch - wie unter Ziffer 4.2.1.1 bereits dargestellt die Ansatzveränderungen zu den Sanierungsgebieten Donauviertel und Bahnstadt nur teilweise angenommen worden, obwohl die Anträge je Gebiet ganzheitlich zu sehen sind (Antrag lfd. Nr. 57 a-f und 59 a-h).

 

Zu keinem Beschluss in den Fachausschüssen ist es auch hinsichtlich der Ansatzveränderung der Verwaltung zum Ausbau und zur Schließung des Ringgleises gekommen. Diese wurde passieren gelassen.

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Aufnahme von Finanzraten für den Neubau der Velouroute Weststadt in Höhe von 4 Mio. € ab 2027 ff. wurde ebenfalls passieren gelassen.

 

Nach den Fachausschussberatungen sind weitere investive Ansatzveränderungen der Verwaltung gemeldet worden, die entsprechend mit „NEU“ in den Beratungsunterlagen gekennzeichnet wurden, aber in der Konsequenz in keinem Fachausschuss bisher beraten worden sind.

 

Hierbei handelt es sich wie bereits unter Ziffer 4.2.1.1 dargestellt u.a. um das Förderprojekt LiViK (Leben in Vielfalt in Zeiten des Klimawandels; Biodiversitätssteigerung in Braunschweiger Randbezirken).

 

Weiterhin ist eine Kapitaleinlage mit einem Volumen von 678.300 € in die Braunschweig Beteiligung GmbH (BSBG) zum Ankauf von Beteiligungen der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH geplant. Ziel ist es, eine Braunschweig Digital GmbH zu schaffen. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss ist für den FPDA am 05.12.2024 vorgesehen. Diese Ansatzveränderung der Verwaltung ist ebenfalls neu hinzugekommen.

 

Der Antrag zur Installation von Videokameras im Stadtgebiet zur Unterstützung der Aufgaben der Polizei wurde mit einem Haushaltsansatz von 616.000 € im AFKO im Rahmen der Haushaltsberatung passieren gelassen. Nach Ratsentscheidung vom 05.11.2024 (DS 24-24349) ist dem Vorhaben inhaltlich zugestimmt und eine Erweiterung der Standorte vorgesehen worden (Gieseler, Kalenwall, Platz am Ritterbrunnen und Herzogin-Anna-Amalia-Platz). Die Verwaltung schätzt die Gesamtkosten nunmehr auf rund 1 Mio. €. Hierbei sind Anschlusskosten BS-Energy und Mietkosten nicht enthalten. Die zusätzliche Ansatzveränderung (+384.000 €) wird neu in die Beratungen zur Haushaltslesung eingebracht. Teil des Ratsbeschlusses ist, dass angestrebt wird, mindestens eine Kostenbeteiligung des Landes Niedersachsens für die Ausweitung einzubringen. Es wird angeregt, dem Rat die zusätzlichen Kosten dieses Beschlusses im Haushaltsplanverfahren transparent zu machen.

 

r das Jahr 2026 sind Verkäufe von Grundstücken (Magnitorwall 16 und Augusttorwall 5) geplant, die in Zusammenhang mit der Gründung des „Hauses der Musik“ stehen. In die Ansatzveränderungen der Verwaltung sind neben den erwarteten Verkaufserlösen auch die finanziellen Unterstützungsleistungen zur Entwicklung und baulichen Errichtung des Hauses der Musik eingeflossen. Es wird derzeit von Investitionszuschüssen ausgegangen.

 

Im Übrigen wird auf die in der Anlage 5.2 aufgeführten Sachverhalte hingewiesen.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (VE) verändert sich durch die Ansatzveränderungen gegenüber dem Verwaltungsentwurf wie folgt:

 

VE

Haushalt 2025

Haushalt 2026

Haushaltsentwurf 2025 ff.

220.821.300 €

287.316.000 €

Haushalt 2025 ff.

205.985.900 €

326.267.400 €

Veränderungen

-14.835.400 €

+38.951.400 €

 

4.2.2.2 Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte

 

Die bisherige Beschlusslage zu von den Fraktionen gestellten Anträgen und zu den Vorschlägen der Stadtbezirksräte für die Investitionen hrt in 2025 und 2026 zu folgenden Veränderungen ((Belastung (+) / Entlastung (-)):

 

Investitionsmanagement Veränderungen durch

2025

2026

a) die Anträge der Fraktionen

+8.200 €

+8.200 €

b) die Anträge der Stadtbezirksräte

0 €

0 €

Gesamtsummen

+8.200 €

+8.200 €

 

In den Fachausschüssen wurden betraglich keine nennenswerten investiven Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte angenommen. Im Gegensatz zu der Handhabung der Haushaltslesungen der Vorjahre wurden die Anträge, die lediglich passieren gelassen worden sind bzw. bei denen divergierende Abstimmungen vorliegen, nicht belastend berücksichtigt.

 

Die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte sind weitestgehend passieren gelassen worden, abgelehnt worden bzw. zurückgezogen worden. Im Ausschuss für Soziales und Gesundheit und für den Jugendhilfeausschuss sind am 20. und 21. November 2024 weitere Beratungen erfolgt. Die Ergebnisse hierzu konnten wegen der parallel zu versendenden Haushaltsvorlage r den FPDA hier nur teilweise berücksichtigt werden. Es wird dafür eine Ergänzungsvorlage vorbereitet.

 

Der angenommene Antrag der SPD-Fraktion beinhaltet die Beschaffung von Innenzelten für das Jugendzeltlager Lenste von jährlich 8.200 €.

 

Zu den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte existieren darüber hinaus diverse Überschneidungen untereinander, aber auch mit den Ansatzveränderungen der Verwaltung (z. B. Neubau Jugendzentrum B58, Neubau Kinder- und Jugendzentrum Watenbüttel, Ersatzbau Feuerwehrhaus Geitelde-Stiddien, Neubau Velouroute Weststadt, Sanierungsmaßnahmen Spielplätze).

 

In die Gesamtergebnisse (Ziffer 5) sind hinsichtlich dieser Überschneidungen lediglich die Ansatzveränderungen der Verwaltung belastend eingerechnet worden. Sofern den Ansatzveränderungen der Verwaltung nicht zugestimmt wird, würden diese Ansatzveränderungen und deren finanzielle Belastungen entfallen und stattdessen die Fraktionsanträge und Stadtbezirksanträge bei Annahme finanziell gewertet werden.

 

Durch die einberechneten Fraktions- und Stadtbezirksratsanträge ergeben sich folgende Veränderungen in der Höhe der Verpflichtungsermächtigungen (VE).

 

VE

Haushalt 2025

Haushalt 2026

Haushaltsentwurf 2025 ff.

220.821.300 €

287.316.000 €

Haushalt 2025 ff.

220.821.300 €

287.316.000 €

Veränderungen

0 €

0 €

 

Die Fraktions- und Stadtbezirksräte sind aus der Anlage 5.1 ersichtlich.

 

 

4.2.3 Investitionsprogramm IP - Haushaltsjahre 2027 - 2029

 

4.2.3.1 Ansatzveränderungen

 

Das IP würde sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf aufgrund der Ansatzveränderungen in den Planungsjahren 2027 - 2029 um folgende Beträge verändern (Belastung (+) / Entlastung (-)). Zu den Veränderungen 2025 und 2026 wird auf Ziffer 4.2.1.1 und 4.2.2.1 verwiesen:

 

 

Planungsjahr

Investitionsmanagement

2027

2028

2029

 

- € -

- € -

- € -

Ansatzveränderungen

+56.380.100

+95.143.400

+53.218.900

davon ergebniswirksam

+13.061.500

+878.900

-3.471.400

davon werterhöhend

+52.845.900

+24.301.500

+ 9.610.200

      davon werterhöhend    

     Experimentierklausel“

-9.527.300

+69.963.000

+ 47.080.100

 

Die zusätzliche Belastung für das Haushaltsjahr 2027 und für das Jahr 2028 resultieren insbesondere aus dem Hochbaubereich und sind auf Baukostensteigerungen als auch auf das Verschieben von Projekten (z.B. Sanierung Rathaus-Neubau) zurückzuführen. Durch das Vorziehen von Projekten aus dem Jahr 2029 im Hochbaubereich tritt entsprechend die Entlastung für dieses Jahr ein.

 

Zu den Ansatzveränderungen der Ausleihungen an Städtische Gesellschaften (sog. Experimentierklausel) sind Erläuterungen unter Ziffer 4.2.2.1 und Ziffer 6 aufgenommen worden.

 

Im Übrigen wird auf die in der Anlage 5.2 aufgeführten Sachverhalte hingewiesen.

 

Aktuell liegen Informationen vor, dass sich die Stadt Braunschweig in den nächsten Jahren (voraussichtlich ab 2027) zahlungswirksam an den Sanierungsmaßnahmen des Staatstheaters Braunschweig aufgrund des Staatstheatervertrages zu beteiligen hat.  Es wird derzeit von einem Kostenanteil für das „Kleine Haus“ und das „Große Haus“ von rd. 41-52 Mio. € ausgegangen. Die Kosten sind jedoch noch zu verifizieren. Eine Aufnahme bei den Ansatzveränderungen hat daher nicht stattgefunden.

 

 

4.2.3.2 Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte

 

Das IP würde sich gegenüber dem Verwaltungsentwurf unter Berücksichtigung der Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte in den Jahren 2027 - 2029 um folgende Beträge verändern (Belastung (+) / Entlastung (-)). Zu den Veränderungen 2025 und 2026 s. 4.2.1.2 und 4.2.2.2.

 

 

Planungsjahr

Investitionsmanagement

2027

2028

2029

 

- € -

- € -

- € -

Veränderungen im Investitionsprogramm durch die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte

+8.200

+8.200

+8.200

davon ergebniswirksam

0

0

0

davon werterhöhend

+8.200

+8.200

+8.200

 

Es wird zu diesen Belastungen auf die Ziffer 4.2.2.2 verwiesen.

 

Die Änderungsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte sind in der Anlage 5.1 zusammengestellt.

 

Die haushaltsneutralen Umsetzungen des Investitionsmanagements sowie die Änderungen der Haushaltsvermerke sind in den Anlagen 5.3 und 5.4 zusammengestellt. Von der Verwaltung ist u.a. geplant, die Deckungskreise für derzeitig als Großprojekte eingestufte Maßnahmen zu erweitern und diese gegenseitig deckungsfähig zu gestalten. Die Details zu den Deckungskreisen (hier Programme) sind aus der Anlage 5.4 ersichtlich. Hierdurch wird die Anzahl der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Anträge reduziert.
 

 

5 Gesamtergebnisse

 

5.1 Ergebnishaushalt

 

Entsprechend dem am Anfang der Ziffer 4 beschriebenen Vorgehen sind in der nachfolgenden Tabelle neben den Ansatzveränderungen die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte berücksichtigt, die bereits ein positives Votum in einem Fachausschuss erhalten haben, soweit die finanziellen Auswirkungen bekannt sind, einschließlich der ergebniswirksamen Aufwandsvenderungen aus dem IM.

 

in Mio. €

2025

2026

2027

2028

2029

Jahresergebnis

-294,8

(-223,0)

-232,8

(-196,6)

-225,1

(-199,8)

-148,4

(-151,1)

-153,1

(-163,5)

Stand der Überschussrücklagen am Jahresende

241,7

(241,9)

8,9

(45,3)

-216,2

(-154,5)

-364,6

(-305,6)

-517,6

(-469,1)

Gesonderter Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG

-486,5

(-406,1)

-486,5

(-406,1)

-486,5

(-406,1)

-486,5

(-406,1)

-486,5

(-406,1)

 

Die Klammerzahlen zeigen den Stand zum Haushaltsentwurf 2025/2026.

 

Bezüglich des gesonderten Passivpostens gem. § 182 Abs. 4 NKomVG wurde ein Aufbau bis zum Jahr 2025 in der Planung berücksichtigt. Ein Abbau des gesonderten Passivpostens ist im Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung nicht berücksichtigt.

 

 

5.2 Finanzhaushalt

 

 

Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist abhängig von den Jahresergebnissen im Ergebnishaushalt, soweit sie zahlungswirksam sind. Für den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ergeben sich folgende Veränderungen:

 

in Mio. €

2025

2026

2027

2028

2029

Aktueller Stand

-211,6

-185,7

-173,4

-95,8

-99,4

Stand Haushaltsentwurf

-153,4

-147,4

-148,6

-99,4

-111,1

 

Mit dem Haushaltsentwurf 2025/2026 war noch ein Bestand an Zahlungsmitteln Ende 2024 von 123,5 Mio. € berücksichtigt worden. Nach derzeitigem Stand beträgt die Liquidität voraussichtlich nur 90,5 Mio. . Durch diese niedrige Ausgangsbasis und die o. g. Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit wird der planerische Liquiditätstand für die Haushaltsjahre 2025 ff belastet. Dies führt zu folgendem Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres:

 

in Mio. €

2025

2026

2027

2028

2029

Aktueller Stand

-153,1

-384,3

-613,6

-777,4

-953,2

Stand Haushaltsentwurf

-69,7

-262,1

-464,2

-634,3

-818,4

 

 

5.3 Bewertung

 

 

Wie unter Abschnitt 5.2 dargelegt, sind die Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit negativ, so dass Tilgungen der Kredite planerisch nicht möglich sind. Um die gesetzlich vorgeschriebene dauernde Leistungsfähigkeit (§ 23 KomHKVO) nachhaltig sicherzustellen, besteht neben der gesetzlichen Vorgabe des Haushaltsausgleichs die Notwendigkeit, den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit so hoch zu gestalten, dass daraus mindestens die ordentlichen Tilgungen der aufgenommenen Kredite getragen werden könnte, damit nicht mittelfristig ein schwer wieder abzubauender Sockelbetrag an Liquiditätskrediten entsteht.

 

Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist abhängig von den Jahresergebnissen im Ergebnishaushalt, soweit sie zahlungswirksam sind. Im Hinblick auf den nachhaltigen Erhalt der dauernden Leistungsfähigkeit führt kein Weg an strukturellen Verbesserungen der Haushaltsplanungen im Ergebnishaushalt vorbei. Dieses Planungsziel wird auch gesetzlich konkretisiert, indem der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt vorrangig ohne Rückgriff auf die Überschussrücklagen (§ 110 Abs. 4 NKomVG) verfolgt werden soll.

 

Wie unter Ziffer 2 dargestellt, ist ein Haushaltsausgleich ohne Rückgriff auf etwaige Überschussrücklagen ohne einen konjunkturellen Aufschwung und eine deutlich verbesserte finanzielle Unterstützung von Bund und Land nicht möglich und der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich kann in den Planjahren 2025/2026 derzeit nur aufgrund der Sonderregelung des § 182 Abs. 4 NKomVG (2025) und Entnahme aus den Überschussrücklagen (2026) erreicht werden.

 

Sofern dieser Ausgleich durch Entnahme aus der Überschussrücklage nicht mehr möglich wäre, da diese aufgezehrt ist, bestünde die grundsätzliche gesetzliche Verpflichtung, mit Beschluss des Haushaltsplans ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen (§ 110 Abs. 8 NKomVG). Zunächst sollte daher angestrebt werden, im Rahmen der Möglichkeiten zu versuchen, die Überschussrücklage in 2026 zumindest anteilig zu erhalten.

 

Derzeit ergeben sich aus den unter Punkt 4 getroffenen Annahmen bezogen auf die Fraktionsanträge eine rechnerisch verbleibende Überschussrücklage von rd. 8,9 Mio.  €.

 

Hilfsweise kommt in Betracht auf ein Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2026 zu verzichten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen aus § 182 Abs. 5 i. V. m Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 NKomVG erfüllt sind: Dies wäre unter den Voraussetzungen der Fall, wenn der Haushaltsausgleich im Jahr 2026 wegen der Folgen des Krieges in der Ukraine nicht erreicht werden kann und der Rat einen Beschluss fasst auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu verzichten.

 

 

6. Kreditaufnahmen und Verbindlichkeiten

 

Im Haushaltsentwurf 2025/2026 sind für Investitions- und Investitionsförderungs­maßnahmen der Kernverwaltung Kreditaufnahmen in Höhe von 148,9 Mio. €r 2025 bzw. rund 183,4 Mio. €r 2026 eingeplant. Darüber hinaus waren unter Inanspruchnahme der sog. Experimentierklausel gemäß § 181 Abs. 1 NKomVG zusätzliche Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen städtischer Gesellschaften in Höhe von 152,1 Mio. €r 2025 bzw. rund 77,6 Mio. €r 2026 vorgesehen.

 

Nach der aktuellen Planung verändern sich die Kreditaufnahmen der Kernverwaltung auf 173,9 Mio. im Jahr 2025 bzw. auf rund 175,4 Mio. € im Jahr 2026. Auch wurden die Ansätze der Kredite für die Konzernfinanzierung entsprechend den Wirtschaftsplanungen 2025 ff. für die teilnehmenden städtischen Gesellschaften auf rund 172,3 Mio. € im Jahr 2025 bzw. rund 131,9 Mio. € im Jahr 2026 verändert. Diese Anpassungen sind in den unter Ziffer 5.2 dargestellten Haushaltsergebnissen berücksichtigt.

 

Die Ermächtigungen verteilen sich wie folgt auf die Gesellschaften:

 

Gesellschaft

2025

2026

 

Mio. €

Mio. €

Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH

105,9

76,0

Braunschweiger Verkehrs-GmbH

41,8

24,2

Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH

20,0

5,0

Nibelungen-Wohnbau-GmbH

2,0

5,0

Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH

1,5

0,0

Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH

1,1

1,7

Struktur-Förderung Braunschweig GmbH

0,0

20,0

Gesamt:

172,3

131,9

 

 

 

Die Anlagen 5.2.2 und 5.2.3 weisen die Ansatzveränderungen bezüglich der Kreditaufnahme und -Tilgungen in den Planjahren 2025 – 2029 aus.

 

7. Ab- bzw. Aufbau von Haushaltsresten im Teilhaushalt FB 20

 

Nach aktuellem Stand sind für den FB Finanzen Haushaltsreste im Ergebnis- und Finanzhaushalt in Höhe von rd. 42,9 Mio. € von 2023 auf 2024 zur Abwicklung von Geschäftsvorfällen übertragen worden.

 

Hierbei handelt es sich um die vorrangig dargestellten Bedarfe. Dies berücksichtigend ist davon auszugehen, dass diese Haushaltsmittel auch bereits in Anspruch genommen worden sind.

 

 

8.  Änderung der Produktdarstellungen und der Teilhaushalts-ergebnisse

 

Bei den Wesentlichen Produkten wurden einige Kennzahlen angepasst und eine Maßnahme neu aufgenommen - siehe Anlage 3.

 

Die Beschlussempfehlungen des FPDA, die vorliegenden Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte, die von der Verwaltung dargelegten Ansatzveränderungen und später die endgültigen Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2025/2026 haben auch (redaktionelle) Auswirkungen auf die Teilhaushalte und auf die Produkte. Sie führen in den Teilhaushalten zu einer Änderung der dargestellten Haushaltsansätze und somit auch zu anderen Ergebnissen der Teilhaushalte im Vergleich zum Haushalts­plan­entwurf. Sie haben ferner Änderungen der Produkterträge und Produkt­aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind diese Auswirkungen auf die Teilhaushalte sowie auf die Produkterträge und Produktaufwendungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültige Darstellung der Teilhaushalte sowie der Produktplanbeträge kann daher erst in der Endausfertigung des Haushaltsplanes abgebildet werden.

 

Dies gilt entsprechend für die Aufteilung des Personalaufwandes auf die Teilhaushalte bzw. zwischen den Teilhaushalten. Hierdurch ergeben sich u. a. durch die Auflösung der Personalkostendeckungsreserve noch Verschiebungen, die erst in der Endausfertigung des Haushaltsplanes abgebildet werden können.

 

 

9. Pensionsfonds

 

Durch Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1999 wurde der rechtlich unselbständige „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet. Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen nach § 130 Abs. 1 Nr. 5 des NKomVG, für das ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt werden kann. Gemäß § 6 der geltenden Satzung zur Errichtung und Verwaltung des Pensionsfonds ist für jedes Jahr ein Haushaltsplan aufzustellen.

 

Gegenüber dem in Abschnitt XIII. des Haushaltsplanentwurfs 2025/2026 dargestellten Haushaltsplan 2025/2026 für das Sondervermögen „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ ergeben sich keine Veränderungen. Somit ist dieser gemäß § 130 Abs. 4 NKomVG anstelle einer Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Entsprechend dem Ratsbeschluss über die Änderung der Satzung zur Errichtung und Verwaltung des "Pensionsfonds der Stadt Braunschweig Satzung vom 29. März 2022 sind die Zuführungen zum Sondervermögen ab dem Jahr 2022 vollständig eingestellt worden. Dies gilt auch für empfangene Abfindungsleistungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag. Für zu leistende Abfindungszahlungen bei Dienstherrenwechseln sowie zur Kompensation der dauerhaft steigenden Versorgungsaufwendungen werden nunmehr bis auf Weiteres jährlich pauschal 2,5 Mio. € aus dem Sondervermögen entnommen und dem Kernhaushalt zuführt.


 

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