Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24645

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


 

Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a)        der Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH werden angewiesen,

 

b)        der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH

 

folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Wirtschaftsplan 2025 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 14. November 2024 empfohlenen Fassung wird festgestellt.

 

  1. Vergaben gemäß § 14 Ziffer 11 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH mit einem Wert von über 100.000 € wird zugestimmt, soweit sie im Wirtschaftsplan 2025 enthalten sind.“


 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu 1. Wirtschaftsplan 2025

 

Die Gesellschaftsanteile an der Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH (BSVS) vormals Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden in Höhe von 94,8077 % von der Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG) vormals Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH und in Höhe von 5,1923 % von der Stadt Braunschweig gehalten.

 

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan der BSVS obliegt gemäß § 14 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Zuvor bedarf der Wirtschaftsplan gemäß § 11 Abs. 5 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages der Beratung im Aufsichtsrat.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der BSBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BSVS der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der BSBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der BSVS und der BSBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der BSVS hat den Wirtschaftsplan 2025 in der in der Anlage vorgelegten Fassung in seiner Sitzung am 14. November 2024 beraten und der Gesellschafterversammlung die Feststellung empfohlen.

 

Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2025 der BSVS weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 6.855 T€ aus, der sich aus einem Zuschussbedarf für die Stadthalle in Höhe von 3.061 T€, für die Volkswagen Halle in Höhe von 2.593 T€ und für das Eintracht-Stadion in Höhe von 1.201 T€ zusammensetzt. Mit der Wirtschaftsplanung wird der angespannten Haushaltssituation der Stadt Braunschwieg Rechnung getragen.

 

Aufgrund der bestehenden Beteiligungsstruktur wird von der BSBG ein anteiliger Verlust in Höhe von rd. 6.499 T€ übernommen, während auf die Stadt Braunschweig ein Verlustanteil in Höhe von rd. 356 T€ entfällt.

 

Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2023 und 2024 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

 

 

Die Wirtschaftsplanung 2025 der BSVS ist von der sanierungsbedingten Schließung der Stadthalle geprägt. Der Preisanstieg im Bereich der Instandhaltung ist mit einer jährlichen Erhöhung eingeplant.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen im Wesentlichen Auflösungserträge aus Sonderposten und außergewöhnliche Erträge.

 

Die Instandhaltungsaufwendungen beinhalten lediglich notwendige bauliche Unterhaltungen sowie Maßnahmen zum Erhalt der technischen Funktionalität und der Betriebssicherheit.

 

Die sonstigen Steuern umfassen Grundsteuern und Kfz-Steuern.

 

Der Finanzplan sieht Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen in Höhe von 1.775 T€ vor. Hiervon entfällt ein Anteil von 1.061 T€ auf den Betriebsteil Volkswagen Halle u. a. für Sicherheitsbeleuchtung.

 

Betriebsteil Stadthalle

 

Die vorliegende Planung und mittelfristige Unternehmensvorschau berücksichtigt die geplante Sanierung und die damit einhergehende Schließung der Stadthalle nunmehr in den Jahren 2025 bis 2028. Von einem Abschluss der Sanierarbeiten ist im Laufe des Jahres 2028 auszugehen. Mit Erträgen aus dem Veranstaltungsbetrieb wird ab Mitte 2028 gerechnet. Erste Investitionen sind ab dem Jahr 2027 geplant.

 

Aufgrund der sanierungsbedingten Schließung werden Gesamterträge in Höhe von 6 T€ und Gesamtaufwendungen in Höhe von 3.068 T€ (inklusive Zinsaufwendungen und Steuern) erwartet. Es ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 3.061 T€. Hinweis Verwaltung Personal wird über diesen Betriebsteil abgerechnet. Auch während der Schließung der Stadthalle verbleiben hier die Kosten für die Lagerung der Betriebs- und Geschäftsausstattung der Stadthalle sowie deren Abschreibungen und Finanzierungskosten, der wesentliche Teil der allgemeinen Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen sowie Werbekosten, die Personalkosten der Verwaltung und der techn. Mitarbeiter der Stadthalle sowie die Kosten für die Pacht und Grundsteuer.

 

Betriebsteil Volkswagen Halle

 

Den Gesamterträgen in Höhe von 2.791 T€ stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 5.384 T€ (inklusive Zinsaufwendungen und Steuern) gegenüber. Es ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 2.593 T€.

 

Die Buchungslage der Volkswagen Halle ist grundsätzlich gut, die kleine Variante der Halle wird gut genutzt, es fehlen jedoch weiterhin größere Konzertveranstaltungen. Das Tourneegeschäft hat sich zwar verbessert, entspricht aber noch nicht dem Stand vor der Corona-Pandemie.

 

Korrespondierend zu den Erträgen ergibt sich ein Anstieg der Aufwendungen, insbesondere der Raumaufwendungen und Veranstaltungskosten.

 

Auch die Abschreibungen steigen aufgrund des höheren Investitionsvolumens.

 

Betriebsteil Eintracht-Stadion

 

Den Gesamterträgen in Höhe von 1.239 T€ stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 2.440 T€ (inklusive Zinsaufwendungen und Steuern) gegenüber, sodass sich ein Fehlbetrag in Höhe von 1.201 T€ ergibt.

 

Die Erträge im Eintracht-Stadion resultieren im Wesentlichen aus Pachtzahlungen der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA (Eintracht Braunschweig) und Mieterträgen aus dem Spielbetrieb der New Yorker Lions sowie aus der Vermarktung des Business-Bereichs der Westtribüne.

 

r die weitere Planung wurde ein Ligaerhalt von Eintracht Braunschweig in der 2. Liga geplant. Die Spiele der New Yorker Lions wurden auf sechs reduziert, da in diesem Jahr keine Play Off Spiele im Stadion stattfinden. Die Erträge durch den Vertrag mit Eintracht Braunschweig und der Vermietung der Westtribüne sorgen für konstante Erträge.

 

Zu 2. Auftragsvergaben durch die Gesellschafterversammlung

 

Gemäß § 14 Ziffer 11 des Gesellschaftsvertrages der BSVS entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Maßnahmen zur Erhaltung, baulichen Erneuerung und Erweiterung sowie den Erwerb oder die Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, soweit jeweils im Einzelfall ein in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung festzulegender Betrag überschritten wird. Diese Wertgrenze beträgt gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung 100 T€.

 

Der Beschlussvorschlag unter Ziffer 2 dient der Klarstellung im Hinblick auf anstehende Vergaben mit einem Volumen von über 100 T€, die bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung von der Gesellschafterversammlung beschlossen worden sind.

 

In der Anlage ist der Wirtschaftsplan 2025 der BSVS beigefügt.
 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise