Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24647

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Wirtschaftsplan der Braunschweig Beteiligungen GmbH für das Geschäftsjahr 2025 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 20. November 2024 empfohlenen Fassung wird festgestellt.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 12 Ziffer 3 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG; ehemals Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG)) entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der BSBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat den Wirtschaftsplan 2025 in der in der Anlage vorgelegten Fassung in seiner Sitzung am 20. November 2024 beraten.

 

Der Wirtschaftsplan 2025 der BSBG weist einen Fehlbetrag in Höhe von insgesamt 42.191 T€ aus, der sich aus dem Betriebsergebnis inklusive sonstigen Steuern (-970 T€), dem Zinsergebnis (-282 T€), den Steuern vom Einkommen und Ertrag (-177 T€) sowie dem Beteiligungsergebnis der Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaften (-40.762 T€) zusammensetzt. Die Ergebnisentwicklung der BSBG wird hauptsächlich vom Beteiligungsergebnis bestimmt. Eine Übernahme des Verlustes durch die Stadt Braunschweig ist vorgesehen. Mit der Wirtschaftsplanung wird der angespannten Haushaltssituation der Stadt Braunschwieg Rechnung getragen.

 

Aufgrund der fortgeschriebenen Ergebnisentwicklungen vor allem im Beteiligungsergebnis der BSBG ergibt sich gegenüber der bisherigen mittelfristigen Planung für das Jahr 2025 in Höhe von -42.008 T€ ein um 183 T€herer Verlustausgleichsbedarf für die BSBG.


Im Vergleich zu den Daten von 2024 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

 

 

 

Die Ergebnisentwicklung der BSBG wird hauptsächlich vom Beteiligungsergebnis bestimmt, das im Jahr 2025 mit einem Verlust in Höhe von 40.762 T€ einen gegenüber der Vorjahresplanung um 541 T€ erhöhten Mehrbedarf ausweist.

 

Ursächlich hierfür sind die folgenden teilweise auch gegenläufig wirkenden Faktoren:

 

         Ergebnisverbesserungen von insgesamt 1.437 T€ ergeben sich durch höhere Ausschüttungen der Nibelungen-Wohnbau GmbH (36 T€), der Kraftverkehr Mundstock GmbH (89 T€), der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (10 T€), einem geringeren Verlustausgleichsbedarf der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (625 T€), der Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH (ehemals Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH) (288 T€) und der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (389 T€).

 

         Ergebnisbelastende Effekte in Höhe von 1.978 T€ ergeben sich durch die geringere Ausschüttung Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG.

 

I. Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG)

 

Im Betriebsergebnis wird das operative Geschäft der BSBG abgebildet. Das Betriebsergebnis 2025 (inklusive sonstige Steuern) beträgt -970 T€. In der mittelfristigen Unternehmensvorschau steigt das Betriebsergebnis leicht. Der Dienstleistungsbereich ist stabil. Ergebnisschwankungen, Chancen und Risiken ergeben sich insbesondere aufgrund von Entwicklungen im Immobilienbereich im Hinblick auf die im Eigentum der BSBG stehenden Gebäude Taubenstraße 7-8, Neue Knochenhauerstraße 5 und Wilhelmstraße 62-71. Hinsichtlich näherer Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Textziffer 3.3 auf Seite 8 des der Vorlage beigefügten Wirtschaftsplans verwiesen.

 

Im Personalaufwand sind insbesondere Tariferhöhungen für den geplanten Personalstand von 13 Mitarbeitenden, von denen aktuell fünf in Teilzeit arbeiten, berücksichtigt.

 

Das Zinsergebnis beläuft sich im Jahr 2025 auf -282 T€. Demnach ist die aktuelle Planung deutlich positiver als im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2024 angenommen. Dies liegt im Wesentlichen an der erfolgten Kapitaleinlage der Stadt Braunschweig von rund 10,4 Mio. €. Diese erfolgte um den sich aus der Thesaurierung des Ergebnisses der BVAG ergebenen Liquiditätsbedarf auszugleichen.

 

Das Beteiligungsergebnis 2025 beläuft sich auf -40.762 T€. Die sich im Finanzplanungszeitraum ergebenden Schwankungen sind insbesondere durch die Ergebnisabführung der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BVAG) und die Verlustübernahme der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) bedingt. Zur Ergebnisentwicklung der Beteiligungsgesellschaften wird auf die Ausführungen in der Textziffer 3.2 auf den Seiten 6 ff. des Wirtschaftsplans verwiesen.

 

Bei der Position Steuern vom Einkommen und Ertrag ist zu berücksichtigen, dass bei der BSBG durch die steuerliche Organschaft erhebliche Steuervorteile realisiert werden. So werden die auf die BSBG entfallenden Gewinnanteile der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG letztlich nicht mit Körperschaftsteuer belastet. Vom Jahr 2017 an wurde auch die Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH in die steuerliche Organschaft aufgenommen, so dass auch die von dieser Gesellschaft erwirtschafteten Gewinne nicht mehr durch Ertragsteuern belastet werden. Die geplanten Körperschaft- und Gewerbesteuern in Höhe von 177 T€ fallen insbesondere für die Aktivitäten im Immobilienbereich an.

 

Der Investitionsplan 2025 der BSBG hat einen Umfang von 1.775 T€. Neben Ersatzinvestitionen im Bereich der IT-Ausstattung (20 T€) sind im Jahr 2025 Investitionen im Zusammenhang mit der Ablösung des vorhandenen SAP-Systems sowie zur Digitalisierung der Arbeitsprozesse der BSBG. Im Hinblick auf die geplante Konzeptvergabe der Immobilie in der Wilhelmstraße ist für die Folgejahre keine entsprechende Position im Investitionsplan hinterlegt. Daneben sind Mittel für den Standort Taubenstraße zur technischen Gebäudetrennung sowie zur Einfriedung einer Müllplatzanlage für das NSI eingeplant. Zudem sind Mittel für den geplanten Erwerb der skbs.digital GmbH von der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH im Rahmen der Schaffung einer „Braunschweig Digital GmbH“ im Konzern der BSBG eingeplant. Weiterhin sind ab dem Jahr 2023 Thesaurierungen der bei der BVAG & Co. KG erwirtschafteten Ergebnisse vorgesehen und planerisch abgebildet.

 

II. Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BVAG)

 

Nach der Wirtschaftsplanung 2025 der BVAG wird für das Jahr 2025 ein Jahresüberschuss in Höhe von 45.000 T€ erwartet. Der auf die BSBG entfallende Ergebnisanteil beträgt 25,1 % und beläuft sich somit auf 11.300 T€.

 

Die BVAG berücksichtigt in ihrer Planung für die Zukunft eine kontinuierliche Rücklagenbildung gemäß der Gewinnverwendungsvereinbarung zwischen den Gesellschafterinnen, um die Eigenkapitalbasis zu stärken. Für das Jahr 2025 betgt der Anteil der BSBG an dieser Maßnahme rd. 520 T€. In der Wirtschaftsplanung der BSBG ist die von der BVAG geplante Rücklagenbildung abgebildet. Der BSBG wird ein Betrag von 520 T€ ergebnismäßig (wie bei einer Vollausschüttung) zugerechnet; er fließt ihr aber nicht zu und steht ihr liquiditätsmäßig insofern nicht zur Verfügung, sondern erhöht stattdessen den Buchwert der Beteiligung, den die BSBG an der BVAG hält.

 

Durch den mit Wirkung vom 1. Januar 2005 vollzogenen Formwechsel der BVAG in eine Personengesellschaft wurde erreicht, dass auf Ebene der BSBG eine Verrechnung der aus der Beteiligung an der BVAG resultierenden Gewinne ohne Körperschaftsteuerbelastung insbesondere mit Verlusten aus dem Verkehrsbereich erfolgen kann.

 

Die Ergebnisse der BVAG spiegeln die Entwicklung der Rahmenbedingungen auf den Energiemärkten wider. Aufgrund der aktuellen Wettbewerbssituation wurden zur Vermeidung weiterer Kundenabwanderungen Preissenkungen durchgeführt, die die Vertriebsmarge nachhaltig belasten. Weitere Preisanpassungen werden nicht ausgeschlossen. Hohe Investitionen im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz, Wärmeplanungsgesetz und der Dekarbonisierung werden perspektivisch die BVAG zusätzlich zu den planmäßigen Erneuerungen belasten.

 

Der Aufsichtsrat der BVAG wird über den Wirtschaftsplan 2025 in seiner Sitzung voraussichtlich am 9. Dezember 2024 beschließen.

 

III. Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig (Niwo)

 

Die Ergebnisse der Niwo fließen um ein Jahr versetzt in den Jahresabschluss der BSBG ein, da hier weder ein Ergebnisabführungsvertrag besteht noch Abschlagszahlungen auf das Jahresergebnis zu leisten sind. Unter Berücksichtigung der zwischen der Niwo und ihren Gesellschafterinnen Stadt Braunschweig und BSBG abgeschlossenen Vereinbarung über die Ergebnisverwendung vom 7. März 2016 entfällt auf die BSBG auf Basis der Ergebnisprognose 2024 der Gesellschaft eine Dividendenzahlung in Höhe von 1.097 T€ im Jahr 2025. Der Anweisungsbeschluss im Hinblick auf die Stimmbindung der Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der Niwo und der BSBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2025 der Niwo wurde nach Beratung im Aufsichtsrat der Niwo am 11. Oktober 2024 bereits durch den FPDA in seiner Sitzung am 24. Oktober 2024 gefasst. Hierzu wird auf die Drucksachen-Nr. 24-24442 verwiesen.

 

IV. Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG)

 

Ende des Jahres 2016 wurden 94,9 % der Anteile an der HBG von der Stadt auf die BSBG übertragen. Die Gesellschaft wurde in den bei der BSBG bestehenden steuerlichen Querverbund integriert, sodass auf die positiven Ergebnisse der Gesellschaft keine Ertragsteuern mehr anfallen. Dabei wurde auch ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen, der vom Geschäftsjahr 2017 an wirksam ist. Die Ergebnisse der Gesellschaft flien somit - bis auf eine fixe Garantiedividende für die Minderheitsgesellschafterin - vollständig an die BSBG. Unter bestimmten Bedingungen können aber trotzdem Rücklagen in der Gesellschaft gebildet werden, ohne den steuerlichen Querverbund zu gefährden. Diese Bedingungen werden aus heutiger Sicht im Planungszeitraum vorliegen, sodass in der Wirtschaftsplanung auch eine Rücklagenbildung in Höhe von jährlich 150 T€ abgebildet ist. Ob dies tatsächlich immer realisiert werden kann, wird aber als Einzelfallentscheidung jedes Jahr erneut betrachtet werden. Auf Basis der Wirtschaftsplanung 2025 und der im Planungszeitraum voraussichtlich in Frage kommenden Rücklagenbildung, ergibt sich eine geplante Gewinnabführung für das Jahr 2025 in Höhe von 296 T€.

 

Der Anweisungsbeschluss im Hinblick auf die Stimmbindung der Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der HBG und der BSBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2025 der HBG wird auf die Drucksachen-Nr. 24-24741 zur Sitzung verwiesen.

 

V. Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM)

 

Gemäß § 10 Abs. 2 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der KVM bedarf der Wirtschaftsplan der Gesellschaft der Zustimmung des Aufsichtsrates. Eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung ist nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat der KVM wird den Wirtschaftsplan 2025 in seiner Sitzung am 27. November 2024 beraten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung mündlich berichtet.

 

Die wesentliche Geschäftstätigkeit des Unternehmens besteht neben der Erbringung der eigenen Linienverkehre auf zwei konzessionierten Linien im Braunschweiger Umland sowie in der Durchführung von Auftragsverkehren auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs mit Omnibussen, die überwiegend in den Stadtrandlagen Richtung Vechelde orientiert sind. Hierfür stellt die Gesellschaft auf vertraglicher Grundlage der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) Fahrer und Fahrzeuge zur Verfügung.

 

Die Gesellschaft hält 100 % der Geschäftsanteile an der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG) und ist Mitglied und Gesellschafterin der Verkehrsverbund Region Braunschweig GmbH (VRB).

 

Die PVG erbringt ÖPNV-Leistungen im Stadtgebiet und im Landkreis Peine. Die KVM ist für diese Leistungen Inhaber der Linienkonzessionen, die Betriebsführung wurde bereits vor Jahren auf die PVG übertragen. Die Jahresüberschüsse bzw. Jahresfehlbeträge der PVG werden auf neue Rechnung vorgetragen und reduzieren bzw. erhöhen den Bilanzverlust bzw. Bilanzgewinn des Unternehmens (Stand Bilanzgewinn per 31. Dezember 2023: 174.908,83 ). Für das Jahr 2025 ist ein Ergebnis in Höhe von 210 T€ geplant.

 

Die KVM erwartet für das Planjahr 2025 ein Ergebnis in Höhe von 189 T€.

 

Im Investitionsplan der KVM sind für das Jahr 2025 Investitionen im Umfang von 555 T€ vorgesehen. Hiervon entfällt ein Großteil auf die Beschaffung von Linienbussen (330 T€).

 

VI. Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG)

 

Die BSBG ist alleinige Gesellschafterin der BSVG. Der von der BSVG erwirtschaftete Fehlbetrag wird gemäß des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der BSBG ausgeglichen. Zum Anweisungsbeschluss zur Stimmbindung der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der BSBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2025 der BSVG wird auf die Drucksachen-Nr. 24-24646 zur Sitzung verwiesen.

 

VII. Braunschweig Veranstaltungsstätten GmbH (BSVS)

 

Die BSBG hält 94,8077 % an der BSVS und trägt den für das Jahr 2025 geplanten Verlust entsprechend im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile. Der Anweisungsbeschluss im Hinblick auf die Stimmbindung der Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der Stadthallen-GmbH und der BSBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2025 der Stadthallen-GmbH wird auf die Drucksachen-Nr. 24-24645 zur Sitzung verwiesen.

 

 

VIII. Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (Stadtbad GmbH)

 

Die BSBG hält 94,8954 % an der Stadtbad GmbH und trägt den für das Jahr 2025 geplanten Verlust entsprechend im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile. Der Anweisungsbeschluss im Hinblick auf die Stimmbindung der Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der Stadtbad GmbH und der BSBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2025 der Stadtbad GmbH wird auf die Drucksachen-Nr. 24-24644 zur Sitzung verwiesen.

 

 

Die Wirtschaftspläne 2025 der BSBG, KVM und der PVG sind als Anlage beigefügt.
 

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Anlagen

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