Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24706

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Die Vertreterin der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH wird angewiesen, den Wirtschaftsplan 2025 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 20. November 2024 empfohlenen Fassung festzustellen.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 Buchstabe f) des Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschafterversammlung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (FBWG) die

Feststellung des Wirtschaftsplanes.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der FBWG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der FBWG hat in seiner Sitzung am 20. November 2024 dem Wirtschaftsplan 2025 in der vorgelegten Fassung zugestimmt und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Im Vergleich zu den Vorjahren stellt sich der Erfolgsplan 2025 wie folgt dar:

 

Der Plan 2025 weist Gesamterträge (ohne Betriebsmittelzuschüsse) in Höhe von rd. 8.445,8 T€ und Gesamtaufwendungen in Höhe von ca. 11.662,3 T€ aus. Ferner sind ‚Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung‘ in Höhe von 300,0 T€ eingeplant. Die Geschäftsführung hofft wie in den Vorjahren durch diverse Anstrengungen bei unterschiedlichen Ertrags- und Aufwandspositionen in genannter Höhe positive Ergebnisauswirkungen erzielen zu können. Es verbleibt ein Zuschussbedarf der Gesellschafterinnen Stadt Braunschweig (2.034,7 T€) und Stadt Wolfsburg (782,0 T€) in Gesamthöhe von 2.816,6 T€ sowie ein planerisches Defizit von 100,0 T€.

 

Dies stellt eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Mittelfristplanung dar, mit der nun vorgelegten Wirtschaftsplanung wird somit auch der angespannten Haushaltssituation der Stadt Braunschweig Rechnung getragen.

 

Die Umsatzerlöse sind vorsichtig kalkuliert worden; daneben resultiert die Verringerung der Umsatzerlöse ab 2025 gegenüber den Vorjahren auch aus dem Wegfall der außerordentlichen Sonderzahlungen von Volkswagen. (Seit 2022 besteht ein Betriebsführungs- und Nutzungsvertrag mit der Volkswagen-AG. Der aus dieser Vereinbarung seitens VW zu leistende finanzielle Beitrag orientiert sich nicht mehr am Zuschussbedarf, sondern am von der FBWG zur Verfügung gestellten Ressourcenbedarf für die Anrainerin Volkswagen AirService GmbH. Hierzu wurde o. g. Vertrag abgestimmt, der der FBWG einen finanziellen Beitrag der Volkswagen AirService GmbH von mindestens 1 Mio. € p. a. garantiert, der jedoch - abhängig von der tatsächlichen Nutzung der Flughafenressourcen durch die Volkswagen AirService GmbH - auch höher sein kann, zudem hat VW wie jeder Kunde der FBWG die flugbetrieblichen Entgelte zu zahlen. Aufgrund der langfristigen Auswirkungen und Belastungen durch von der FBWG nicht zu beeinflussende Geschehnisse (Corona, Ukraine-Krieg) leistete VW in den Wirtschaftsjahren 2023 und 2024 jeweils 300,0 T€ zusätzlich).

 

Der Anstieg des Personalaufwandes ist begründet in einer Einplanung von vier zusätzlichen Vollzeitstellen ab dem Wirtschaftsjahr 2025 für eine erforderliche Notfallzentrale. Ferner ist eine Tarifsteigerung von 3 % eingeplant.

 

Beim Materialaufwand und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten Einsparungen erreicht werden, die Abschreibungen berücksichtigen die vorgenommenen Investitionen der der letzten Jahre.

 

Der Finanzplan 2025 weist neben den finalen Maßnahmen des Terminalausbaus/Haupt-gebäudes Bauvorhaben und Beschaffungen in Höhe von 966,8 T€ aus, welche durch Abschreibungsmittel sowie vorhandene eigene Liquidität finanziert werden nnen.

 

Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2025 beigefügt.


 

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Anlagen

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