Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24707

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen,

den Wirtschaftsplan 2025 der Braunschweig Zukunft GmbH in der vom Aufsichtsrat in

seiner Sitzung am 6. November 2024 gebilligten Fassung zu beschließen.“
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Wirtschaftsplan wird nach § 14 Buchst. d.) des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig

Zukunft GmbH (BZG) von der Gesellschafterversammlung beschlossen.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der

BZG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).

 

Der Aufsichtsrat der BZG hat dem Wirtschaftsplan 2025 in der als Anlage vorgelegten

Fassung in seiner Sitzung am 6. November 2024 zugestimmt.

 

Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2025 der BZG sieht bei Gesamterträgen in Höhe von 674.500 € und Gesamtaufwendungen von Höhe von 3.369.500 € einen Fehlbetrag von 2.695.000 € (Vorjahr: 2.683.100 €) vor, der von der Stadt auszugleichen ist.

 

Im Einzelnen (Hinweis zur Aufwandstruktur: Im Plan 2025 sind die Aufwendungen für die Personalkosten an die Stadt Braunschweig für die zugewiesenen Mitarbeitenden erstmals beim Personalaufwand ausgewiesen und nicht beim sonstigen betrieblichen Aufwand. Zum Vergleich wurde dies auch im Plan 2025 für die Vorjahresspalte übernommen. In der tabellarischen Übersicht wurde sowohl der originäre festgestellte Wirtschaftsplan 2024 als auch die Umstrukturierung dargestellt, auf deren Vergleichszahlen auch die Erläuterungen Bezug nehmen. Der Posten „Personalkostenverrechnung Stadt BS“ (4.2) wird aus Datenschutzgründen zukünftig nicht mehr gesondert aufgeführt, das es sich nur noch um eine Person handelt):

 

 

Die veranschlagten Umsatzerlöse verringern sich im Planjahr gegenüber dem Vorjahr insbesondere da im Jahr 2025 das sogenannte „BIG UP“-Festival (dieses Event soll Gründerinnen und Gründern überregionale Sichtbarkeit ermöglichen und mit potenziellen Investorinnen und Investoren zusammenbringen; es findet alle 2 Jahre statt) nicht stattfindet und somit keine Erlöse von Partnern hierfür vereinnahmt werden können. Dem stehen korrespondierend jedoch auch geringere Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr gegenüber (Materialaufwand, s. u.).

 

Weitere Absenkungen beim Materialaufwand ergeben sich beispielsweise aufgrund veranschlagter Rückerstattungen bei den Energieaufwendungen.

 

Der Personalaufwand berücksichtigt die Einstellung zusätzlicher Mitarbeitenden zur Umsetzung der Projekte sowie Stufenerhöhungen und Tarifsteigerungen.

 

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten bei den sonstigen allgemeinen betrieblichen Ausgaben gegenüber dem Vorjahr Reduzierungen erzielt werden.

 

Im Entwurf zum Doppelhaushalt 2025/2026 der Stadt sind für das Jahr 2025 2.807.300 € veranschlagt (gemäß der letztjährigen Mittelfristplanung der BZG). Der nunmehr vorgelegte

Wirtschaftsplan 2024 der BZG sieht einen Fehlbetrag vor, der um 112,3 T€ unter diesem

Betrag liegt. Mit der Wirtschaftsplanung wird somit der angespannten Haushaltssituation der Stadt Braunschweig Rechnung getragen.

 

Der Finanzplan 2025 sieht geringfügige Investitionen (Neu- und Ersatzbeschaffungen von

Betriebs- und Geschäftsausstattung) im Umfang von 5,0 T€ vor.

 

Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2025 der Gesellschaft beigefügt
 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise