Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24708

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter und Vertreterinnen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der

 Braunschweig Stadtmarketing GmbH werden angewiesen folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Der Wirtschaftsplan 2025 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 11. November 2024

    gebilligten Fassung wird festgestellt.

 

2. Die unter Ziffer 2 genannten Änderungen des Gesellschaftsvertrages werden    
     beschlossen.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu 1.:

 

Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Braunschweig Stadtmarketing

GmbH (BSM).

 

Gemaß § 17 des Gesellschaftsvertrages der BSM ist für jedes Geschäftsjahr ein

Wirtschaftsplan aufzustellen, dessen Feststellung nach § 13 Abs. 1 lit. b) der

Gesellschafterversammlung obliegt.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der

BSM herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gem. § 6 Ziffer 1 lit. a) der

Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der BSM hat dem Wirtschaftsplan 2025 in der in der Anlage vorgelegten

Fassung in seiner Sitzung am 11. November 2024 zugestimmt.

 

Für das Wirtschaftsjahr 2025 werden Gesamterträge in Höhe von 3.169.050 € und

Gesamtaufwendungen in Höhe von 7.313.200 € erwartet, sodass sich ein Fehlbetrag von

4.144.150 € ergibt.

 

Unter Berücksichtigung einer Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe

von 291.450 € wird ein Zuschuss-/Einlagebedarf für die Stadt von 3.852.700 € dargestellt.

 

Im Entwurf des Doppelhaushaltes 2025/2026 der Stadt Braunschweig stehen für das Wirtschaftsjahr 2025 für die BSM Mittel in Höhe von 3.805.000 € zur Verfügung. Eine Anpassung soll im Rahmen der Haushaltslesung erfolgen.

 

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 (abzgl. des

Jahresfehlbetrages 2023) 920,4 T€. Sie resultiert aus kumulierten verbliebenen

Einlagebeträgen der Gesellschafterin Stadt Braunschweig aus den vergangenen Jahren.

 

Die Prognose für das Wirtschaftsjahr 2024 geht gegenüber der Planung 2024 von einem

verbesserten Ergebnis aus, so dass in diesem Wirtschaftsjahr eine geringere Entnahme aus

der Kapitalrücklage erforderlich wird und somit die für das Jahr 2025 geplante

Entnahme von 291.450 € möglich ist.

 

Gegenüber den Vorjahren wird mit folgenden Erträgen und Aufwendungen

geplant:


 

 

Der Wirtschaftsplan 2025 ist bei den Erträgen und Aufwendungen insbesondere geprägt von den Vorbereitungen für den "Tag der Niedersachsen 2026" (siehe hierzu bspw. die Vorlage vom 31. August 2023, DS 23-21864) und den „Internationalen Hansetag“ im Jahr 2027 in Braunschweig (siehe hierzu die Vorlage vom 27. März 2024, DS 24-22354). Schon im Planjahr 2025 können voraussichtlich Erlöse (Fördermittel) für den Tag der Niedersachsen generiert werden. Ferner sind in Vorbereitung dieser Anlässe schon jetzt erhöhter Personalbedarf festzustellen sowie Mehraufwendungen bei den einzelnen Positionen des Materialaufwandes.

 

Um transparent zu dokumentieren, dass die Mehrbedarfe nicht aus dem originären Geschäftsbetrieb heraus entstehen, werden im Wirtschaftsplan die Aufwendungen für die beiden Projekte bei den Personalaufwendungen und beim Materialaufwand separat ausgewiesen. Es ist beabsichtigt, für die Jahre nach den beiden Großprojekten die Aufwendungen wieder zu reduzieren.

 

 

 

Unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage der Stadt Braunschweig wurden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Wirtschaftsplans trotz der zusätzlichen Ausgaben für den „Tag der Niedersachsen“ und den „Hansetag“ Anstrengungen unternommen, um dennoch einen Beitrag zur Entlastung des städtischen Haushalts zu leisten.

 

 

Der Wirtschaftsplan 2025 der Haus der Wissenschaft Braunschweig GmbH (HdW) ist der

Wirtschaftsplanung der BSM beigefügt, da ein Teil der Festbetragseinlage der Stadt an die

BSM (165,5 T€, enthalten in obiger Tabelle als Abschreibungen auf Finanzanlagen) an diese

Tochtergesellschaft (rd. 25 % Anteil) weitergegeben wird.

 

Der Wirtschaftsplan 2025 der HdW ist unter Berücksichtigung der Einlagen der

Gesellschafter und einer geplanten Entnahme aus dem Kapitalvermögen (Ausgleich aus der

der Kapitalrücklage) in Höhe von 42,5 T€ ausgeglichen (Hinweis: Zum Bilanzstichtag

31. Dezember 2023 verfügte die HdW über eine Kapitalrücklage (nach Verrechnung mit dem Jahresfehlbetrag 2023) in Höhe von 115,6 T€. Der Wirtschaftsplan 2024 veranschlagt eine Entnahme von 46,5 T€, so dass für das Wirtschaftsjahr 2025 eine Entnahme aus dem Kapitalvermögen in Höhe von 24,5 T€ noch möglich erscheint).

 

Zu 2.:

 

Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen gem. § 13 Abs. 1 lit. a) eines Beschlusses

der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH.

 

Gemäß § 6 Ziffer 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung

wurde die Zuständigkeit auch hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den FPDA

übertragen.

 

§ 5 Abs. 3 bis 5 des Gesellschaftsvertrages der BSM regeln u. a. die Höhe der

Festbetragseinlage. Auf Basis der Wirtschaftsplanung 2024 ist eine Anpassung der

Festbetragseinlage auf 2.678.300 € erforderlich. Die variable Einlage (174.400 €) bleibt

unverändert.

 

Vertrags-bestim-mung

 

Alte Fassung

 

Neue Fassung

 

§ 5 ( 3 )

 

Der Gesamtbetrag der Festbetragseinlage beträgt je Geschäftsjahr 2.663.400 (in Worten: 

zweimillionensechshundertdreiundsechzigtausendundvierhundert Euro).

 

  Der Gesamtbetrag der Festbetragseinlage beträgt je Geschäftsjahr 3.678.300 € (in Worten: dreimillionensechshundertachtundsiebzigtausendunddreihundert Euro).

 

§ 5 ( 4 a)

 

Die Einzahlungen der Stadt Braunschweig bestehen in einer beschränkten Festbetragseinzahlung bis zu einer Höhe von 2.663.400 (in Worten: zweimillionensechshundertdreiundsechzigtausendundvierhundert Euro). und in einem zusätzlich zu entrichtenden variablen Einlagenbetrag (gemäß § 5 Abs. 4 (b) – (d) dieser Satzung). Die variable Einlage wird durch einen mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen gefassten Beschluss der Gesellschafterversammlung angefordert.

 

  Die Einzahlungen der Stadt Braunschweig bestehen in einer beschränkten Festbetragseinzahlung bis zu einer Höhe von 3.678.300 € (in   

 Worten: dreimillionensechshundertachtundsiebzigtausendunddreihundert Euro) und in einem zusätzlich zu entrichtenden variablen Ein lagenbetrag (gemäß § 5 Abs. 4 (b) – (d) dieser Satzung). Die variable Einlage wird durch einen mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen gefassten Beschluss der Gesellschafterversammlung angefordert.

 

§ 5 ( 5 )

 

Die Festbetragseinlage von
2.663.400 € (in Worten: zweimillionensechshundertdreiun-dsechzigtausendundvierhundert Euro) wird in zwölf monatlichen Teileinlagen von 221.950 € von Januar bis Dezember im Voraus zur Zahlung fällig.

 

  Die Festbetragseinlage von 3.678.300 € (in Worten: dreimillionensechshundertachtundsiebzigtausendunddreihundert Euro) wird in zwölf monatlichen Teileinlagen von 306.525 € von Januar bis Dezember im Voraus zur Zahlung  

fällig.

 

 

 

 

 

Die Wirtschaftspläne 2025 der Braunschweig Stadtmarketing GmbH und der Haus der

Wissenschaft Braunschweig GmbH sind als Anlagen beigefügt.
 

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Anlagen

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