Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24710
Grunddaten
- Betreff:
-
Struktur-Förderung Braunschweig GmbH - Wirtschaftsplan 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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05.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Feststellung des Wirtschaftsplanes unterliegt nach § 11 Buchstabe d) des Gesellschaftsvertrages der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) der Entscheidung der Gesellschafterversammlung.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SFB herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).
Der Aufsichtsrat der SFB hat dem Wirtschaftsplan 2025 in seiner Sitzung am 18. November 2024 in der vorgelegten Fassung zugestimmt und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen.
Der von der SFB vorgelegte Erfolgsplan des Wirtschaftsplanes 2025 weist bei Erträgen in Gesamthöhe von 43.027 T€ und Aufwendungen in Gesamthöhe von 43.130 T€ einen Fehlbetrag in Höhe von 103 T€ aus. Dies stellt eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Mittelfristplanung dar, mit der Wirtschaftsplanung wird somit auch der angespannten Haushaltssituation der Stadt Braunschweig Rechnung getragen.
Wie schon im Nachtragswirtschaftsplan 2024 aufgeführt (siehe hierzu die Vorlage zur Sitzung des FPDA am 5. September 2024, DS 24-24265), beinhaltet der Wirtschaftsplan 2025 ebenfalls drei Unternehmensparten. Neben den Unternehmensbereichen ‚Kern und Gewerbe‘ und Hochbau (Sanierung Stadthalle) wird eine Sparte ‚Projektentwicklung‘ (Aufgabenbereich der Neuentwicklung der Burgpassage resp. zukünftig: „Stiftshöfe“) dargestellt.
Im Einzelnen:

Der Aufgabenbereich der Sparte ‚Kern und Gewerbe‘ beinhaltet insbesondere die weitere Gestaltung und Entwicklung des Lilienthalquartiers am Flughafen einschl. der Verwaltung und technischen Projektsteuerung für die Braunschweiger Parken GmbH (BSP) und erfordert weiteren Zuschussbedarf, insbesondere hinsichtlich des notwendigen Personalbedarfs.
Bei der Sparte Hochbau (Stadthallensanierung) sind die insbesondere beim Materialaufwand zu veranschlagenden Ausgaben korrespondierend ertragswirksam bei den Bestandveränderungen (‚Erhöhung des Bestandes an unfertigen und fertigen Erzeugnissen‘) zu veranschlagen. Ferner ergeben sich hier Umsatzerlöse aus dem mit der Stadt geschlossenen Projektvertrag zur Sanierung der Stadthalle.
Die zu veranschlagenden Aufwendungen der Unternehmenssparte ‚Projektentwicklung‘
sind nach Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer fast vollständig korrespondierend als ‚Aktivierte Eigenleistungen‘ bei den sonstigen Erträgen ertragswirksam einzuplanen. Die Kosten zur Herstellung des Grundstückes Stiftshöfe können ebenfalls nach Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer direkt in die Vorräte gebucht werden und sind daher nicht bei den Aufwendungen zu verbuchen.
Im Finanzplan sind im Übrigen kleinere Investitionen in Höhe von 25 T€ der Sparte ‚Kern und Gewerbe‘ dargestellt sowie die o. g. Kosten zur Herstellung des Grundstückes Stiftshöfe.
Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2025 einschließlich des Finanz- und Liquiditätsplanes der
Gesellschaft beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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192,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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190,3 kB
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