Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24720

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Vertreter der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Wirtschaftsplan 2025 der Volkshochschule Braunschweig GmbH in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 14. November 2024 empfohlenen Fassung wird festgestellt.

 

  1. Die Geschäftsführung der Volkshochschule Brauschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der VHS Arbeit und Beruf GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass der Wirtschaftsplan 2025 der Gesellschaft in der vom Aufsichtsrat der Volkshochschule Braunschweig GmbH in seiner Sitzung am 14. November 2024 empfohlenen Fassung festgestellt wird.

 

  1. Die Geschäftsführung der Volkshochschule Brauschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Haus der Familie GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass der Wirtschaftsplan 2025 der Gesellschaft in der vom Aufsichtsrat der Volkshochschule Braunschweig GmbH in seiner Sitzung am 14. November 2024 empfohlenen Fassung festgestellt wird.

 

  1. Der Zuführung eines Teilbetrags aus dem Überschuss/der Ergebnisverbesserung gegenüber dem geplanten Verlustausgleich in Höhe von bis zu 246 T€ in die Kapitalrücklage wird zugestimmt. Im Jahresabschluss 2024 der Volkshochschule Braunschweig GmbH ist dieser Betrag entsprechend auszuweisen.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Volkshochschule Braunschweig GmbH. Die Volkshochschule Braunschweig GmbH wiederum ist alleinige Gesellschafterin der VHS Arbeit und Beruf GmbH und der Haus der Familie GmbH.

 


Für jede Gesellschaft wird ein eigener Wirtschaftsplan aufgestellt.

 

Gemäß § 12 Satz 1 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der Volkshochschule Braunschweig GmbH obliegt die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Wirtschaftsplan bedarf gemäß § 10 Ziffer 6 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der Volkshochschule Braunschweig GmbH hat sich in seiner Sitzung am 14. November 2024 mit den Wirtschaftsplänen der VHS-Gruppe befasst und den Gesellschafterversammlungen empfohlen, die Wirtschaftspläne zu beschließen.

 

Volkshochschule Braunschweig GmbH

 

Der Wirtschaftsplan 2025 der Volkshochschule Braunschweig GmbH weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen in Höhe von 7.056,3 T€, Gesamtaufwendungen in Höhe von 8.799,8 T€ sowie nach Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 246,0 T€ einen Jahresfehlbetrag von 1.497,5 T€ aus. Der Jahresfehlbetrag wird von der Stadt Braunschweig ausgeglichen. Entsprechende Mittel sind in den Haushaltsplan 2025 eingeplant. Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2023 und 2024 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

 


Die Planung für das Jahr 2025 fällt im Vergleich zum Vorjahr etwas besser aus. Bei den Aufwendungen sind insbesondere im Bereich des Materialaufwandes (+181,8 T€) sowie bei den Personalkosten (+299 T€) Steigerungen erkennbar. Diese resultieren im Wesentlichen aus gestiegenen Honorarkosten sowie aus Anpassungen aufgrund von Tariferhöhungen, Höherstufungen der Mitarbeitenden und Stundenerhöhungen.

 

Im Gegenzug dazu ist eine Reduzierung der Einplanung im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu erkennen (rd. -90 T€). Hier enthalten sind insbesondere Mietzahlungen. Ebenso ist eine Erhöhung im Bereich der Gesamterträge erkennbar (rd. +139 T€) Hier sind im Wesentlichen die Umsätze aus Teilnahmegebühren im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

 

Des Weiteren wurde eine Entnahme aus der Kapitalrücklage berücksichtigt (246 T€), die das Bilanzergebnis ebenfalls verbessert. Die hier dargestellte Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 246,0 T€ bedarf hinsichtlich der Erstellung des Jahresabschlusses 2024 der Volkshochschule Braunschweig GmbH ebenfalls eine Beschlussfassung (s. hierzu Beschlusspunkt Nr. 4).

 

In Summe ergibt sich der geplante Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.497,5 T€ und damit eine Verringerung des Fehlbetrags gegenüber der Wirtschaftsplanung 2024 um 40,1 T€.

 

Mit der Wirtschaftsplanung wird der angespannten Haushaltssituation der Stadt Braunschwieg Rechnung getragen.

 

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2025 der Volkshochschule Braunschweig GmbH verwiesen.

 

VHS Arbeit und Beruf GmbH

 

Der Wirtschaftsplan der VHS Arbeit und Beruf GmbH gliedert sich in die Geschäftsbereiche „Kommunale Beschäftigungsförderung“ und „Allgemeine Projekte“.

 

Der Wirtschaftsplan 2025 der VHS Arbeit und Beruf GmbH weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen (inklusive Zinserträgen) in Höhe von 6.116,8 T€ und Gesamtaufwendungen (inklusive Steuern) in Höhe von 6.116,8 T€ ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Die Erträge beinhalten den Zuschuss der Stadt für den Bereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“ in Höhe von 3.438,2 T€.


Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2023 und 2024 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:


Bei einer getrennten Betrachtung der Geschäftsbereiche ergibt sich folgendes Bild:

Der Zuschuss im Bereich der Kommunalen Beschäftigungsförderung reduziert sich im Vergleich zur Vorjahresplanung um 494,8 T€. Dies ergibt sich im Wesentlichen aus dem Wegfall des Projekts „Sozialer Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II (Teilhabechancengesetz).

 

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2025 der VHS Arbeit und Beruf GmbH verwiesen.

 

Haus der Familie GmbH

 

Der Wirtschaftsplan 2025 der Haus der Familie GmbH weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen in Höhe von 1.711,4 T€ und Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.711,4 T€ ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Die Erträge beinhalten einen Zuschuss der Stadt in Höhe von 295,7 T€.

 

Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2023 und 2024 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

 

 

Die Erhöhung des Zuschusses im Bereich der Haus der Familie GmbH (+31,5 T€) resultiert im Wesentlichen aus der Anpassung an die Mittelfristige Finanzplanung, insbesondere aus der Erhöhung des Personalaufwandes aufgrund von Tarifsteigerungen.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise