Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 24-24155

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Auf Höhe der Thiedestraße 15/15 A wurde der Radweg mit einer provisorischen Deckschicht auf Grund des Bauvorhabens versehen. In der Stellungnahme 22-18685-01 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass dieses in Absprache mit der Verwaltung geschehen ist, da eine Radwegsanierung geplant ist.

 

Inzwischen sind 2 Jahre vergangen, das Provisorium ist ausgespült/ausgefahren, so das tiefe Löcher entstanden sind. Wenig hilfreich ist es auch, dass diese Stelle mit PKW überfahren wird. Der abgesenkte Bordstein dort ist für die Querungshilfe vorgesehen. Allerdings nutzen die Lücke in der Querungshilfe und den abgesenkten Bordstein die Anlieger, um die dort neu errichtete Tiefgarage zu erreichen. Dieses kann nicht im Sinne der eigentlichen Nutzung und der Nachhaltigkeit sein.

Daher fragen wir an:

1. Wann wird mit der geplanten Radwegsanierung begonnen?

 

2. Wer ist für die ordnungsgemäße Herrichtung der Zufahrt, über Geh- und Radweg, für die Tiefgarage zuständig?

 

3. Sollte es der Bauherr/Eigentümer sein, wird die Verwaltung auf diesen zugehen und diesen um Herstellung der Zufahrt auffordern?

 

gez.

Sven Grabenhorst

Fraktionsvorsitzender
 

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