Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24420

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Dem Antrag der Gemeinnützigen Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit Braunschweig mbH, das Erdgeschoss im Gemeinschaftshaus Broitzem im Rahmen der Schulkindbetreuung für Bewegungs- und Entspannungsangebote jeden Donnerstag von 14:30 Uhr bis 15:45 Uhr ab dem 1. Dezember 2024 dauerhaft zu nutzen, wird zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 19. September 2024 hat Frau Lange, Leitung der Schulkindbetreuung der Grundschule Broitzem von der Gemeinnützigen Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit Braunschweig mbH (Paritätischer Braunschweig), die Nutzung des Erdgeschosses im Gemeinschaftshaus im Rahmen der Schulkindbetreuung für Bewegungs- und Entspannungsangebote (Tanzen, Yoga, Bewegungsspiele, Traumreisen, etc. – keine Ballspiele) ab November 2024 jeden Donnerstag von 14:30 Uhr bis 15:45 Uhr beantragt.

 

Der beantragte Nutzungszeitraum steht nach dem aktuellen Belegungsplan des Gemeinschaftshauses zur Verfügung.

 

Es wird von einer bezirklichen Nutzung ausgegangen, entsprechend wird der Nutzungszeitraum nicht befristet.

 

Ein Entgelt nach dem Entgelttarif für die Gemeinschaftshäuser wird für den Paritätischen Braunschweig als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nicht erhoben.

 

Im Mietvertrag soll vereinbart werden, dass den Sitzungen des Stadtbezirksrates Südwest und den Veranstaltungen mit allgemeinen Charakter (z.B. das jährliche Treffen aller Vereine aus dem Stadtbezirk oder Vorträge der Heimatpfleger/innen) Vorrang gegenüber ihren eigenen Veranstaltungen eingeräumt wird.

 

Gem. § 93 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung und § 2 Abs. 2 der Miet- und Benutzungsordnung für das Gemeinschaftshaus Broitzem entscheidet über Dauernutzungen bezirklicher Einrichtungen der Stadtbezirksrat in eigener Zuständigkeit. 


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise