Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24634-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wochenmärkte im Westlichen Ringgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 01 Büro des Oberbürgermeisters; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 0130 Referat Kommunikation; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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26.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 310 vom 5. November 2024 (24-24634) wird wie folgt beantwortet.
Zu 1.
Es würde eine ausreichend große, frei befahrbare Fläche benötigt, die möglichst zentral fußläufig oder mit dem ÖPNV erreicht werden kann. Zudem wird für die Durchführung von städtischen Wochenmärkten eine ausreichende Stromversorgung benötigt und die Bereitstellung von hygienisch einwandfreien Toiletten für die Marktbeschicker ist erforderlich.
Zu 2.
Nein, solche Interessenbekundungen liegen nicht vor.
Zu 3.
Die Festsetzung und Einrichtung eines neuen Wochenmarkts kommt nur in Betracht, wenn es eine Vielzahl von Anbietern gibt (vgl. § 67 Gewerbeordnung). Eine Vielzahl wird angenommen, wenn ein neuer Wochenmarkt i. d. R. von mindestens einem bis zwei Dutzend Anbietern beschickt wird.
Im Braunschweiger Stadtgebiet finden zurzeit 15 Wochenmärkte auf 11 Plätzen statt. Insgesamt sind die städtischen Wochenmärkte eher rückläufig; so finden sich für die Standorte Rüningen und am Mittwoch für den Welfenplatz leider keine Marktbeschicker mehr. Die Verwaltung ist jedoch bestrebt, die bestehenden städtischen Wochenmärkte aufrecht zu erhalten; sie sieht für einen zusätzlichen Wochenmarkt derzeit keinen Raum.
Kleinere Märkte werden an anderen Stellen in der Stadt auf Grundlage einer Sondernutzungserlaubnis durchgeführt (z.B. Bauernmarkt auf dem Kohlmarkt, Feinkost- und Genussmarkt auf dem Herzogin-Anna-Amalia-Platz). Ob diese Möglichkeit auch im Westlichen Ringgebiet bestünde, könnte nach Vorliegen konkreter Angaben geprüft werden. Hierzu bedürfte es allerdings zunächst interessierter Händlerinnen oder Händler.
