Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24667
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 12
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Pust
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Entscheidung
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26.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der bisherige Schiedsmann des Schiedsamtsbezirkes 12, Herr Klaus-Jürgen Böhm, hat mit Zustimmung des Amtsgerichts Braunschweig aufgrund persönlicher Gründe sein Amt als Schiedsperson mit Ablauf des 30. Juni 2024 niedergelegt. Die Schiedsamtstätigkeit wird bis zur Neuwahl einer Schiedsperson von der stellvertretenden Schiedsperson wahrgenommen.
Es ist daher erforderlich, eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 12 zu wählen. Die Wahlzeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) fünf Jahre.
Nach § 4 Abs. 1 NSchÄG erfolgt die Wahl der Schiedsperson durch den Rat der Gemeinde. Demgegenüber ist nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat zuständig. Dieser Zuständigkeitsregelung ist zu folgen, da das NKomVG als das jüngere Gesetz das NSchÄG verdrängt.
Der Schiedsamtsbezirk 12 ist deckungsgleich mit dem Gebiet des Stadtbezirks 310 - Westliches Ringgebiet. Für die Wahl der Schiedsperson ist daher nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat 310 - Westliches Ringgebiet zuständig.
Frau Vadlja hatte Kontakt zur Verwaltung aufgenommen und ihr Interesse an der Ausübung des Schiedsamtes in einem ausführlichen Gespräch näher erläutert.
Im Rahmen der erforderlichen Zustimmung der Bezirksvereinigung Braunschweig des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. führte diese mit Frau Vadlja ebenfalls ein Gespräch und teilte als Ergebnis mit, dass Frau Vadlja die Aufgaben der Schiedsperson gut erfüllen könne und man die Wahl daher begrüßen würde.
