Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24549
Grunddaten
- Betreff:
-
Radverkehrsführung in der Kastanienallee zwischen dem Altewiekring und der Herzogin-Elisabeth-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
|
Anhörung
|
|
|
|
20.11.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
|
Entscheidung
|
|
|
|
03.12.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Radverkehrsführung in der Kastanienallee zwischen dem Altewiekring und der Herzogin-Elisabeth-Straße erfolgt zukünftig ausschließlich auf der Fahrbahn. Zur Verdeutlichung des Radverkehrs im Mischverkehr werden nach Einmündungen Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn markiert.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der zu treffenden Entscheidung um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben zuständig ist, da auf der Kastanienallee eine Buslinie verkehrt und die Bedeutung der Straße deshalb über den Stadtbezirk hinausgeht.
Anlass
Anlass für diese Vorlage ist das Vorsprechen der Polizei bei der Stadtverwaltung. Bürgerbeschwerden und polizeiliche Beobachtungen zu Gefährdungslagen liegen für die Kastanienallee vor. Zu Fuß Gehende fühlen sich durch die Geschwindigkeit im Radverkehr bedrängt.
In der Kastanienallee zwischen dem Altewiekring und der Herzogin-Elisabeth-Straße bestehen Radwege im Seitenbereich. Diese Radwege entsprechen insbesondere aufgrund ihrer Breite (90 cm) nicht den aktuellen Vorgaben und Anforderungen. Somit ist die Benutzung dieser Radwege seit längerer Zeit nicht verpflichtend. Auf der Fahrbahn ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt.
Aufgrund der Zunahme des Radverkehrs hat die Polizei verstärkt festgestellt, dass die Konflikte zwischen dem Radverkehr und dem Fußverkehr zunehmen. Dies erklärt sich einerseits aus der intensiven Nutzung der Seitenbereiche durch Zu Fuß Gehende, welche zahlreiche Einrichtungen des täglichen Bedarfes besuchen. Andererseits ist der Anteil an schwereren und schnelleren, elektrisch unterstützten Fahrrädern und Lastenfahrrädern deutlich gestiegen. Für diese Entwicklung sind die bestehenden Radwege im Seitenraum des beschriebenen Streckenabschnittes zu schmal.
Ein Komplettumbau des Querschnittes unter Wegfall von Bäumen und Parkständen zugunsten von zeitgemäßen Radwegen gemäß Braunschweiger Standard wird nicht angestrebt. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Seitenbereiche als reine Fußwege auszuschildern und Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn zu markieren. Kinder bis einem Alter von zehn Jahren können alleine oder in Begleitung einer erwachsenen Person weiterhin mit Schrittgeschwindigkeit auf den Fußwegen fahren.
