Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23226

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die im Jahr 2024 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 222 – Südwest werden wie folgt verwendet:

 

1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens    12.100,00 €

2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen     1.134,94 €

3. Ortsbüchereien            600,00 €

4. Grünanlagenunterhaltung           600,00 €

5. Hochbauunterhaltung Friedhöfe       4.300,00 €

6. Grünanlagenunterhaltung           900,00 €

 

Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Für die Verwendung der bezirklichen Mittel 2024 im Stadtbezirk 222 – Südwest unterbreitet die Verwaltung dem Stadtbezirksrat folgende Vorschläge:

 

Zu 1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens:

 

Nr.

Straße

Maßnahme

Geschätzte Kosten

1.

Obere Dorfstraße

Gehweg vor Hs.-Nr. 4 A:

ca. 35 m² bituminöse Befestigung aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonrechteckpflaster 20/10/8 grau liefern und verlegen

beitragspflichtig*

4.000 €

2.

Lindenbergstraße

Gehweg Hs.-Nr. 34 - 36:

ca. 75 m² Betonplatten 30/30/4 aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonplatten 30/30/8 liefern und verlegen, ca. 65 m Hochbord 12/15/25 und ca. 50 m Tiefbord 8/20 liefern und setzen

beitragspflichtig*

16.000 €

3.

Landeshuter Weg

Gehweg Große Grubestraße bis Lerchengasse:

ca. 70 m² Betonplatten 30/30/4 aufnehmen und seitlich lagern, vorhandene Sandbettung profilieren, Betonplatten wieder verlegen,

nicht beitragspflichtig

6.000 €

4.

Lerchengasse

Gehweg vor Hs.-Nr. 8 - 12:

ca. 85 m² Betonplatten 30/30/4 aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonplatten 30/30/8 liefern und verlegen

beitragspflichtig*

9.000 €

5.

Thiedestraße

Gehweg vor Hs.-Nr. 4 - 8:

ca. 120 m² Betonplatten 30/30/4 aufnehmen und seitlich lagern, vorhandene Sandbettung profilieren, Betonplatten wieder verlegen,

nicht beitragspflichtig

10.000 €

6.

Liebigstraße/Böttger-straße 13

Gehweg:

ca. 45 m² Betonplatten 50/50/5 aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Rechteckpflaster 20/10/8 grau liefern und verlegen

beitragspflichtig*

7.000 €

7.

ttgerstraße

Gehweg vor Hs.-Nr. 12:

ca. 95 m² Betonplatten 50/50/5 aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Rechteckpflaster 20/10/8 grau liefern und verlegen,

beitragspflichtig*

12.000 €

8.

Dieselstraße

Gehweg gegenüber Hs.-Nr. 10:

ca. 90 m² Betonplatten 50/50/5 aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Rechteckpflaster 20/10/8 grau liefern und verlegen,

beitragspflichtig*

11.000 €

 

(* erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist)

 

Zu 2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen:

 

GS Timmerlah: Garderobenschrank         699,99 €

GS Broitzem:  Klassenplantafel         245,95 €

GS Rüningen:  Schul-Hocker (Sitzsack)        189,00 €

 

Zu 3. Ortsbüchereien:

 

Ortsbücherei Broitzem Entleihungen 2023 = 1.139       600,00 €

 

Etatverteilung: 500 € Sockelbetrag + Ausleizahlen des Vorjahres.

 

Zu 4. Grünanlagenunterhaltung:

 

Blumenzwiebelpflanzung im Stadtteil Broitzem        600,00 €

 (einseitig zu dem Wanderweg Steinbrink)

 

Zu 5. Hochbauunterhaltung Friedhöfe:

 

Ortsteilfriedhöfe Timmerlah, Broitzem und Rüningen:    4.300,00 €

Beschaffung 8 Pulte und 3 Mikrofonständer

 

Zu 6. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe:

 

Ortsteilfriedhöfe Timmerlah, Broitzem und Rüningen:       900,00 €

Beschaffung 2 Sitzbänke

 

Die im Beschlusstext genannten 12.100 € für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens sind Vorschläge der Verwaltung und dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Ebenso könnten Unterhaltungsmaßnahmen auf anderen Straßen im Stadtbezirk vom Gremium beschlossen werden. Gleiches gilt für die unter den Ziffern 2 bis 6 genannten Maßnahmen und Beträge.

 

Die Verwaltung weist daraufhin, dass die Haushaltsreste grundsätzlich nur bis zur Höhe des Haushaltsansatzes ein Jahr übertragbar sind.
 

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