Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23226
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von bezirklichen Mitteln 2024 im Stadtbezirk 222 - Südwest
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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Entscheidung
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12.03.2024
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26.11.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die im Jahr 2024 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 222 – Südwest werden wie folgt verwendet:
1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens 12.100,00 €
2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 1.134,94 €
3. Ortsbüchereien 600,00 €
4. Grünanlagenunterhaltung 600,00 €
5. Hochbauunterhaltung Friedhöfe 4.300,00 €
6. Grünanlagenunterhaltung 900,00 €
Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Verwendung der bezirklichen Mittel 2024 im Stadtbezirk 222 – Südwest unterbreitet die Verwaltung dem Stadtbezirksrat folgende Vorschläge:
Zu 1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens:
Nr. | Straße | Maßnahme | Geschätzte Kosten |
1. | Obere Dorfstraße | Gehweg vor Hs.-Nr. 4 A: ca. 35 m² bituminöse Befestigung aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonrechteckpflaster 20/10/8 grau liefern und verlegen beitragspflichtig* | 4.000 € |
2. | Lindenbergstraße | Gehweg Hs.-Nr. 34 - 36: ca. 75 m² Betonplatten 30/30/4 aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonplatten 30/30/8 liefern und verlegen, ca. 65 m Hochbord 12/15/25 und ca. 50 m Tiefbord 8/20 liefern und setzen beitragspflichtig* | 16.000 € |
3. | Landeshuter Weg | Gehweg Große Grubestraße bis Lerchengasse: ca. 70 m² Betonplatten 30/30/4 aufnehmen und seitlich lagern, vorhandene Sandbettung profilieren, Betonplatten wieder verlegen, nicht beitragspflichtig | 6.000 € |
4. | Lerchengasse | Gehweg vor Hs.-Nr. 8 - 12: ca. 85 m² Betonplatten 30/30/4 aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonplatten 30/30/8 liefern und verlegen beitragspflichtig* | 9.000 € |
5. | Thiedestraße | Gehweg vor Hs.-Nr. 4 - 8: ca. 120 m² Betonplatten 30/30/4 aufnehmen und seitlich lagern, vorhandene Sandbettung profilieren, Betonplatten wieder verlegen, nicht beitragspflichtig | 10.000 € |
6. | Liebigstraße/Böttger-straße 13 | Gehweg: ca. 45 m² Betonplatten 50/50/5 aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Rechteckpflaster 20/10/8 grau liefern und verlegen beitragspflichtig* | 7.000 € |
7. | Böttgerstraße | Gehweg vor Hs.-Nr. 12: ca. 95 m² Betonplatten 50/50/5 aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Rechteckpflaster 20/10/8 grau liefern und verlegen, beitragspflichtig* | 12.000 € |
8. | Dieselstraße | Gehweg gegenüber Hs.-Nr. 10: ca. 90 m² Betonplatten 50/50/5 aufnehmen, Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Rechteckpflaster 20/10/8 grau liefern und verlegen, beitragspflichtig* | 11.000 € |
(* erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist)
Zu 2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen:
GS Timmerlah: Garderobenschrank 699,99 €
GS Broitzem: Klassenplantafel 245,95 €
GS Rüningen: Schul-Hocker (Sitzsack) 189,00 €
Zu 3. Ortsbüchereien:
Ortsbücherei Broitzem Entleihungen 2023 = 1.139 600,00 €
Etatverteilung: 500 € Sockelbetrag + Ausleizahlen des Vorjahres.
Zu 4. Grünanlagenunterhaltung:
Blumenzwiebelpflanzung im Stadtteil Broitzem 600,00 €
(einseitig zu dem Wanderweg Steinbrink)
Zu 5. Hochbauunterhaltung Friedhöfe:
Ortsteilfriedhöfe Timmerlah, Broitzem und Rüningen: 4.300,00 €
Beschaffung 8 Pulte und 3 Mikrofonständer
Zu 6. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe:
Ortsteilfriedhöfe Timmerlah, Broitzem und Rüningen: 900,00 €
Beschaffung 2 Sitzbänke
Die im Beschlusstext genannten 12.100 € für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens sind Vorschläge der Verwaltung und dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Ebenso könnten Unterhaltungsmaßnahmen auf anderen Straßen im Stadtbezirk vom Gremium beschlossen werden. Gleiches gilt für die unter den Ziffern 2 bis 6 genannten Maßnahmen und Beträge.
Die Verwaltung weist daraufhin, dass die Haushaltsreste grundsätzlich nur bis zur Höhe des Haushaltsansatzes ein Jahr übertragbar sind.
