Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 24-24771
Grunddaten
- Betreff:
-
Wilhelmstraße Nord - Konzeptvergabeverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Kenntnis
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04.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Grundstück Wilhelmstraße 62 – 71 soll im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens veräußert und entwickelt werden. Mit dem geplanten Verfahren wird das rd. 6.712 m² große innerstädtische Areal zum Festpreis an diejenigen Bewerber:innen vergeben, die die beste Konzeptidee umsetzen werden. Eine alleinige Verkaufsentscheidung nach dem Höchstpreisgebot findet nicht statt. Das zum Verkauf stehende Grundstück, befindet sich aktuell im Besitz der städtischen Tochtergesellschaft Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG).
Mit der Ausschreibung sollen Interessent:innen wie Wohnungsbaugesellschaften, Baugemeinschaften, Investor:innen und Projektentwickler:innen angesprochen werden, die an diesem Standort ein soziales, identitätsstiftendes Projekt mit anspruchsvoller Gestaltung unter Berücksichtigung der Belange von Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung realisieren wollen.
Auf dem Grundstück befindet sich der straßenbegleitende Baukörper des Bürogebäudes Wilhelmstraße 62 - 71 einschließlich rückwärtiger Nebengebäude sowie eine heute als Parkplatz genutzte Freifläche. Die Gebäude stehen seit Mitte des Jahres 2023 leer. Langjähriger Mieter davor war das Land Niedersachsen, das dort Teile der Landesschulbehörde (Regionalabteilung Braunschweig) untergebracht hatte. Mit dem Vergabeverfahren wird nicht verbindlich vorgegeben, ob der Gebäudebestand saniert, teilerhalten oder abgerissen und neu gebaut wird, dies obliegt der Konzeptidee der Bewerber:innen um das Grundstück. Mängel im baulichen Bestand lassen jedoch erwarten, dass ein Erhalt der Bausubstanz nur im Rahmen tiefgreifender Sanierungsmaßnahmen möglich ist. Auf dem Grundstück befinden sich eine Trafostation sowie über und unter der Erde verlaufende Fernwärmeleitungen. Die Trafostation dient der Gebietsversorgung und ist nicht entbehrlich.
Als Nutzungsspektrum für das zu entwickelnde Areal ist vorrangig eine Wohnnutzung im Geschosswohnen vorgesehen. Vor Allem in der Erdgeschosszone entlang der Wilhelmstraße werden wohnverträgliche anderweitige Nutzungen als Bereicherung für das Quartier ausdrücklich gewünscht. Es wird erwartet, dass ein Anteil von 75 % der Wohnungen als Mietwohnungen entstehen, gemäß Ratsbeschluss sind mindestens 30 % der Wohnfläche als geförderter Mietwohnraum und 10 % der Wohnfläche für ein mittleres Miet-Preissegment zu berücksichtigen.
Die Bereitstellung von barrierearmen Wohnungen sowie die Umsetzung gemeinschaftlicher Wohnprojekte, die eine Kombination aus abgeschlossenen Wohnungen und gemeinsam genutzten Flächen und Räumlichkeiten bieten, sind darüber hinaus wünschenswert. Auch Vermietungen an bestimmte Zielgruppen, wie beispielsweise Servicewohnen für ältere Menschen oder für Menschen mit Einschränkungen sind denkbar. Insgesamt soll eine ausgewogene Mischung unterschiedlicher Wohnformen entstehen.
Neben ohnehin gesetzlichen Vorgaben wie z. B. PV-Anlagen sind die Bewerber:innen aufgefordert, moderne konzeptionelle Ansätze auch zum Umgang mit Niederschlagswasser einzubringen. Für den Freibereich sind im Rahmen der Bewerbung ansprechende Lösungen, die möglichst auch gemeinschaftlich nutzbare Bereiche enthalten, erwünscht.
Die Erschließung für den Verkehr kann von der Wilhelmstraße oder von der Neuen Knochenhauerstraße erfolgen. Stellplätze sollen nicht ebenerdig angelegt werden.
Für das Grundstück besteht kein Bebauungsplan. Die planungsrechtliche Einstufung erfolgt gemäß § 34 BauGB. Das Grundstück steht für eine straßenbegleitende Bebauung zur Verfügung. Im rückwärtigen Grundstücksraum ist eine in der Höhe reduzierte Bebauung denkbar.
Die Stadt verfolgt das Ziel, perspektivisch entlang des Wendenmühlengrabens eine Fußwegebeziehung herzustellen. Die dafür notwendigen Flächen sind nicht Bestandteil der Konzeptvergabe, sondern sollen im weiteren Verlauf von der BSBG an die Stadt Braunschweig veräußert werden.
Die langfristigen städtebaulichen Ziele sehen vor, die entlang des Wendenmühlengrabens oberirdisch verlaufende Fernwärmetrasse perspektivisch unterirdisch zu verlegen und in die neu herzustellende Fußwegeverbindung zu integrieren. Eine heute vorhandene unterirdische Fernwärmeleitung auf dem Grundstück wird aufgegeben und zukünftig entlang der Wilhelmstraße verlaufen.
Auf dem Grundstück sind Altlasten bekannt. Bodensanierungskosten wurden überschlägig ermittelt und sind mindernd in die Kaufpreisermittlung eingeflossen. Erdarbeiten auf dem Grundstück müssen archäologisch und zur Kampfmittel Gefahrenerforschung begleitet werden.
Für die Stadt Braunschweig bzw. BSBG ist von Bedeutung, dass das ausgewählte Konzept auch zur Umsetzung kommt. Es ist vorgesehen, den Bewerber:innen mit der besten Konzeptidee das Grundstück über einen befristeten Zeitraum zu reservieren (Anhandgabe), während derer die Planung ausgearbeitet und zum Bauantrag fortentwickelt wird. Erst zum Zeitpunkt der Baugenehmigung geht das Grundstück verbindlich an die Bewerber:innen über.
