Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-24397-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrat 321 vom 21.10.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Fahrradstellplätze werden in dem bisherigen Gehwegbogen zwischen der Grünfläche und der Gebäudekante des Kontorhauses“ eingerichtet.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die dreimonatige Testphase mit der sogenannten „Fahrradflunder“ hat entgegen der Einschätzung im Antrag ergeben, dass keine zusätzliche Nachfrage nach Fahrradabstellanlagen in der Cammannstraße besteht.

 

Der vorgeschlagene Standort zwischen der Grünfläche und der Gebäudekante des „Kontorhauses“ ist aufgrund der im Gehweg verlaufenden Versorgungsleitungen nicht umsetzbar. Weiterhin würde der zwar breite, aufgrund des Gebäudes und des Hochbeetes optisch eingeengte Gehweg beeinträchtigt. Deshalb und aufgrund des fehlenden Bedarfs sieht die Verwaltung von der Einrichtung von Fahrradabstellanlagen ab.

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