Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24482

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

"1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Friedhof Weststadt“, WI 114, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.

 

2. Zu den Entwürfen ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB zu Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

Aufstellungsbeschluss und Planungsziel

Das im Jahr 2018 vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2030) sieht für die Weststadt und das Westliche Ringgebiet einen eigenen Ortsteilfriedhof vor, der den lokalen Bedarf decken soll. Es besteht insbesondere für ältere Menschen ein Bedarf an einem ortsteilbezogenen Ort für die Trauerarbeit und Grabpflege. Ein solcher Ort befördert auch das Ortsteilleben. Es hat sich herausgestellt, dass u.a. aufgrund der großen Entfernungen zum evangelischen Hauptfriedhof, Stadtfriedhof und zum katholischen Friedhof an der Helmstedter Straße vermehrt auf die Ortsteilfriedhöfe in Timmerlah und Broitzem ausgewichen wird, die dadurch ihrer eigentlichen Funktion, diese beiden Ortsteile zu versorgen, nicht mehr ausreichend nachkommen können.

 

Dieser „Westfriedhof“ soll auf einer Fläche am östlichen Rand der Weststadt, nördlich der Straße Am Lehmanger entstehen. Hier steht eine geeignete Fläche im Eigentum der Stadt Braunschweig zur Verfügung. Zwischen der für den Friedhof benötigten Fläche und dem östlich angrenzenden Gelände des Kleingartenvereins Lehmanger liegt eine weitere landwirtschaftliche Fläche, die ebenfalls im Bebauungsplan WI 63 als Fläche für Sportanlagen festgesetzt ist. Dieses Planungsziel wird mit der Planung und Realisierung des Friedhofes hinfällig. Stattdessen soll die Fläche als „Dauerkleingärten“ festgesetzt werden. Damit kann dem anhaltend hohen Bedarf an Kleingärten entsprochen werden.

 

Da der Bebauungsplan WI 63 aus dem Jahr 1987 im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans im Wesentlichen eine Sportfläche festsetzt, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.

 

Ein auf Friedhofsplanungen spezialisiertes Planungsbüro wurde mit der Erstellung von drei Vorentwürfen beauftragt. Der Standort sowie das von der Verwaltung aus den Vorentwürfen ausgewählte Entwurfsergebnis wurde vom Grünflächenausschuss am 23. Juni 2021 bereits beschlossen (Beschlussvorlage 21-16325) und dient als Leitbild zur Entwicklung des Westfriedhofs.

 

Zwischen Juni und Dezember 2023 sammelte der Bürgerverein Weststadt e.V. ca. 600 Unterschriften im Rahmen einer „Aktion zum baldigen Baubeginn des Westfriedhofes in der Weststadt. Einer überschlägigen Prüfung zufolge stammten diese Unterschriften fast ausschließlich von Bewohnerinnen und Bewohner der Weststadt. Die in den Listen erhobene Forderung lautete:

Die Pläne für den Bau des Westfriedhofes in der Weststadt liegen schon lange fertig bei der Stadt BS und müssen nur noch umgesetzt und gebaut werden. Wir die Unterzeichner bitten die Verwaltung, mit dem Bau zu beginnen.“

 

Am 12. Dezember 2023 hat der Verwaltungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Friedhof Weststadt“, WI 114, gefasst (Beschlussvorlage 23-22349).

 

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert (163. FNP-Änderung „Friedhof Weststadt“).

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB und sonstiger Stellen

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 15. Januar bis 16. Februar 2024 durchgeführt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und so weit wie möglich in der weiteren Planung beachtet.


Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 3. Juni bis 3. Juli 2024 durchgeführt.

 

Die Träger von Versorgungsleitungen geben Hinweise zum Leitungsbestand und zu den Möglichkeiten der Ver- und Entsorgung. Die Autobahn GmbH gibt Hinweise zur Bauverbotszone und zur Baubeschränkungszone entlang der A 391. Die Landwirtschaftskammer stimmt der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen in diesem konkreten Fall zu. Der Landesverband der Gartenfreunde begrüßt die Festsetzung einer Fläche für Dauerkleingärten.

 

Die Ev.-Luth-Propstei und das Dekanat Braunschweig haben im Wesentlichen folgende Bedenken gegen die Planung:

  • Der Standort wird in Frage gestellt, da er am Rande der Weststadt liegt und fußläufig nicht gut erreichbar sei.
  • Es gebe gesamtstädtisch keinen Bedarf an zusätzlichen Friedhofsflächen. Die Bestattungsgewohnheiten verändern sich (Friedwald, Urnenbestattungen), so dass der Flächenbedarf sinke. Der evangelische Hauptfriedhof habe bereits heute einen Flächenüberhang. Für den katholischen Friedhof werde ein solcher befürchtet, wenn die Planung verwirklicht werde.
  • Der Westfriedhof wäre nicht kostendeckend. Defizite müssten aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Den Trägern der anderen Friedhöfe würden damit über die heute schon schwierige Situation hinaus weitere wirtschaftliche Belastungen auferlegt. Die Haushaltsrichtlinien der Katholischen Kirche lassen eine Subventionierung nicht zu.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und so weit wie möglich in der weiteren Planung beachtet.

 

Eine Berücksichtigung der Belange der Ev.-Luth-Propstei und des Dekanats Braunschweig ist dabei nicht möglich, da dies eine Aufgabe der Planung und einen Verzicht auf den Westfriedhof bedeuten würde. An der Planung soll aus den folgenden wesentlichen Gründen festgehalten werden:

  • Der Standort ist für einen Ortsteilfriedhof geeignet, da die Wegezeiten deutlich kürzer sind als zum evangelischen Hauptfriedhof, Stadtfriedhof oder zum katholischen Friedhof an der Helmstedter Straße.
  • Der Standort ist dabei auch durch Fußgänger und Radfahrer gut zu erreichen. Aus der Weststadt besteht die Erreichbarkeit über die Straße Am Lehmanger. Ferner ist im Rahmen des Programms Fördergebiet Soziale Stadt Donauviertel ein Ausbau von heutigen Trampelpfaden zu Freizeitwegen zwischen der Ludwig-Winter-Straße, der Straße Am Queckenberg und der Straße Am Lehmanger durch das dort vorhandene Wäldchen geplant. Dieser Ausbau wird die Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer deutlich weiter verbessern. Aus dem Westlichen Ringgebiet ist der Friedhof über das Westliche Ringgleis und im letzten Abschnitt über die Straße Am Lehmanger für Fußgänger und Radfahrer ebenfalls gut erreichbar.
  • Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist ebenfalls gegeben (Bushaltestellen An den Gärtnerhöfen und Hebbelstraße). Eine weitere Verbesserung ist grundsätzlich möglich, wenn an der Straße Am Lehmanger im Bereich der Zuwegung zum Friedhof eine weitere Bushaltestelle eingerichtet werden kann. Die Stadtbahnhaltestelle Ludwig-Winter-Straße wird ein weiteres Angebot darstellen, wenn die geplante Wegeverbindung zur Straße Am Lehmanger ausgebaut wurde.
  • Der Standort soll neben der Weststadt auch das Westliche Ringgebiet versorgen und liegt somit vermittelnd zwischen diesen beiden Ortsteilen.
  • Ein anderer Standort steht nicht zur Verfügung.
  • Bei der Planung für den neuen Ortsteilfriedhof geht es um die wohnortnahe Deckung von Bedarfen in Ortsteilen, hier der Weststadt und des Westlichen Ringgebietes. Dieser Bedarf besteht insbesondere auch für ältere Bürgerinnen und Bürger, für welche die Wege zu den Friedhöfen an der Helmstedter Straße aufgrund der Entfernung hinderlich sind. Wohnortnahe Bestattungen steigern die Identifikation mit dem Ortsteil und fördern das Ortsteilleben.
  • Durch das Angebot sollen insbesondere Verlagerungen auf andere Ortsteilfriedhöfe (Timmerlah, Broitzem) vermieden werden. Es hat sich herausgestellt, dass die Entfernung zu den Friedhöfen an der Helmstedter Straße für viele Bürgerinnen und Bürger der Weststadt als zu groß und hinderlich angesehen wird. Deshalb ist in den letzten Jahren zu beobachten gewesen, dass die Ortsteilfriedhöfe Timmerlah und Broitzem vermehrt aus der Weststadt heraus in Anspruch genommen wurden und deshalb auf mittlere Sicht Engpässe für Timmerlah und Broitzem zu befürchten bzw. schon eingetreten sind. Der Ortsteilfriedhof in Broitzem musste deshalb schon zweimal erweitert werden.
  • Der Bedarf resultiert deshalb nicht aus einem zahlenmäßigen Flächendefizit, bezogen auf das gesamte Stadtgebiet, sondern auf einem Defizit an wohnortnahen Bestattungsflächen.
  • Die Haushaltsmittel für den Ausbau sind bereits gesichert. Die Betriebskosten sollen dadurch niedrig gehalten werden, dass kein zusätzliches Personal eingeplant ist.
  • Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der neue Ortsteilfriedhof Auswirkungen auf die Belegungsdichte und damit auf die wirtschaftliche Situation des evangelischen und des katholischen Friedhofes an der Helmstedter Straße hat. Die Entwicklung eines rückläufigen Bedarfs ist aber vor allem allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklungen zuzuschreiben und können einem einzelnen zusätzlichen Ortsteilfriedhof, der einer Verbesserung der lokalen Daseinsvorsorge dient, nicht angelastet werden.

 

Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Satzungsbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.

 

Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) BauGB und sonstiger Stellen

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 13. bis 27. September 2024 durchgeführt.

 

Nach der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB wurden die Festsetzungen des Bebauungsplans geändert bzw. ergänzt. Diese Änderungen betrafen die Grünordnung. Die von diesen Änderungen betroffenen Behörden wurden gemäß § 4a (3) BauGB erneut beteiligt. Die Landwirtschaftskammer begrüßt es, dass keine zusätzlichen landwirtschaftlichen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen benötigt werden.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

In der Zeit vom 29. Januar bis 16. Februar 2024 standen die Unterlagen zur Planung im Internet sowie in Form eines Aushangs der Öffentlichkeit zur Verfügung.

 

Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Empfehlung

Die Verwaltung empfiehlt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB zum Bebauungsplan „Friedhof Weststadt“, WI 114.
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise