Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 24-24714

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Stadtbezirksrat 221 regt an zu überprüfen, ob nach der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes eine Anordnung von Tempo 30 auf folgenden Straßen

in der Weststadt möglich ist;

 

  1. Am Lehmanger auf der gesamten Länge und der
  2. Elbestraße zwischen Rheinring/Saalestraße und Weserstraße.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In der Anfrage 23-22372 hat die SPD-Fraktion auf die unterschiedlichen Geschwindigkeitsbereiche in der Straße „Am Lehmanger“ hingewiesen.

 

Auch in dem genannten Bereich der „Elbestraße“ gibt es verschiedene Geschwindigkeitsbeschränkungen. Stadteinwärts besteht an der Einmündung Saalestraße eine Tempo-30-Zone, sie endet hinter dem Nachbarschaftszentrum. Weiter, in direkter Nachbarschaft ist eine Kinderkrippe des Roten Kreuz, Eltern bringen und holen ihre Kleinkinder ab. Ca. 100 m weiter ist die Fußngerquerung. Die Elbestraße macht dort eine langgezogene Kurve. Fußnger können den fließenden Verkehr, auch wegen der parkenden Autos am Straßenrand, schlecht einsehen. Gefährlich wird es besonders für Fußnger, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Auf der westlichen Seite der Querung ist, auf Grund der kreuzenden Elbestraße mit der Stadtbahn, der

Straßenverkehr auf 30 km/h beschränkt. Von der kreuzenden Stadtbahn bis zum Nachbarschaftszentrum (ca. 100 m) besteht wieder Tempo 50 km/h, auch über dem Bereich der Kinderkrippe hinaus.

 

Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll es Erleichterungen für die Kommunen geben, Tempo 30 anzuordnen. Daher bitten wir die Verwaltung zu überprüfen, ob das in den genannten Bereichen jetzt möglich ist.

 

gez.

Hans Peter Rathjen

Fraktionsvorsitzender

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