Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 24-24764
Grunddaten
- Betreff:
-
Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Paruszewski, Andreas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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zur Beantwortung
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27.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 1. November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft getreten, das trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen die Anpassung von Geschlechtseintrag und Vornamen mit einfacher Erklärung auf dem Standesamt erlaubt. Damit verabschiedet sich die Gesetzgebung endlich vom Paradigma der Fremdbestimmung und der Pathologisierung von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen. Bis zum Inkrafttreten hatten sich – laut Lesben- und Schwulenverband (LSVD) – bereits ungefähr 15.000 Menschen für eine Erklärung nach SBGG deutschlandweit angemeldet. Dies macht deutlich, wie lange die Menschen gewartet haben, um das entwürdigende und kostenintensive „Transsexuellengesetz" zu vermeiden.
Ich möchte der Verwaltung dazu folgende Fragen stellen:
1. Wie gelingt es dem Standesamt in Braunschweig, das Gesetz rechtmäßig und diskriminierungssensibel anzuwenden (z. B. Ansprache; Zeitdauer des Prozesses, den Geschlechtseintrag bzw. den Vornamen zu ändern)?
2. Wie groß ist die bisherige Nachfrage?
3. Steht Braunschweig im Kontakt mit anderen Kommunen, um sich über Erfahrungen sowie Best-Practice-Beispiele auszutauschen?
Gez. Andreas Paruszewski
