Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24489
Grunddaten
- Betreff:
-
Umwandlung der Förderklassen Sprache der Grundschule Heidberg in eine Ganztagsschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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29.11.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
- Ausgangslage
Der Schulvorstand der Grundschule Heidberg hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 einstimmig beschlossen, auch für die Förderklassen Sprache der Grundschule Heidberg ein Ganztagsangebot zum Schuljahr 2025/2026 einzurichten. Die Grundschule Heidberg wird bereits seit 2010 als Offene Ganztagsschule und seit dem Schuljahr 2018/2019 als Kooperative Ganztagsgrundschule (KoGS) geführt.
Förderschulen im Förderschwerpunkt Sprache haben einen unbefristeten Bestandsschutz gemäß § 183c NSchG. Bei den Schülerinnen und Schülern, die aus dem ganzen Stadtgebiet kommen, wurde der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf Sprache festgestellt.
Die Förderklassen Sprache der Grundschule Heidberg bilden seit jeher eine Außenstelle mit unterschiedlichen Standorten. Seit Beginn des Schuljahrs 2024/2025 sind sie verortet am Tostmannplatz 9 in der Schulanlage Schuntersiedlung (Zwei-Standorte-Konzept). In dieser Schulanlage befindet sich auch die Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen. Die Astrid-Lindgren-Schule ist jahrgangsweise auslaufend und führt im aktuellen Schuljahr 2024/2025 nur noch die Jahrgänge 7 bis 9.
- Finanzielle Auswirkungen
Die Schulanlage Schuntersiedlung verfügt über ausreichend räumliche Ressourcen für den Ganztagsbetrieb der Förderklassen Sprache, so dass keine baulichen Anpassungen erforderlich sind.
Die benötigten Betreuungsplätze werden bedarfsgerecht bis zu einer maximalen Versorgungsquote von 60 % zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Mittel für Betriebskosten stehen im Rahmen des Ausbauprogramms Schulkindbetreuung (siehe beschlossene Ds 2654/13 und 16802/14) zur Verfügung und sind in den Folgejahren fortzuschreiben.
- Pädagogisches Konzept
Es wird für diesen Förderschulzweig ausnahmsweise auch das sog. Braunschweiger Modell angewandt. Das vorliegende pädagogische Konzept für den offenen Ganztagsbetrieb sieht vor, dass Erziehungsberechtigte ihr Kind verbindlich für ein halbes Jahr anmelden können für:
- keine Ganztagsbetreuung oder
- Betreuung an bis zu drei Tagen bis 15 Uhr oder
- Betreuung an fünf Tagen bis 15 Uhr oder 16 Uhr; Ferienbetreuung möglich.
Die Umsetzung soll gleichzeitig für alle 72 Kinder (bei aktuell 7 Klassen) erfolgen.
Geplant ist, die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Kooperationspartner ‚Bund der Deutschen Katholischen Jugend‘ auszuweiten und um außerschulische Partner wie z. B. den MTV Braunschweig zu ergänzen.
- Antragsverfahren
Gemäß dem Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ sind dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Anträge auf Einrichtung von Ganztagsschulen zum Schuljahresbeginn 2025/2026 mit den notwendigen Unterlagen bis spätestens zum 01.12.2024 zu übersenden. Dieser Erlass ist mit Ablauf des 31.07.2021 außer Kraft getreten. Mit Erlass vom 14.07.2021 wurde bestimmt, dass die Regelungen bis zum Inkrafttreten eines neuen Erlasses weiterhin anwendbar sind. Das RLSB Braunschweig wird zur Fristwahrung, vorbehaltlich des Beschlusses des Verwaltungsausschusses am 10.12.2024, im November darüber informiert, dass die Stadt den Antrag auf Umwandlung in eine offene Ganztagsgrundschule stellen wird.
