Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24673-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Möglichkeiten für die Ausweisung von "Ein-Euro Jobs" im Stadtbezirk
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Klockgether
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
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zur Beantwortung
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21.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der CDU-Fraktion (DS-24-24673) vom 07.11.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind. Den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist während einer Arbeitsgelegenheit zuzüglich zum Bürgergeld eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen.
In Braunschweig ist die VHS-Tochtergesellschaft „VHS Arbeit und Beruf GmbH“ mit der kommunalen Beschäftigungsförderung betraut und stimmt sich jährlich mit dem Jobcenter Braunschweig ab, in welchen Bereichen und in welchem Umfang Plätze für Arbeitsgelegenheiten angeboten werden. Das Jobcenter hat die Aufgabe, die Qualität der Angebote zu prüfen, die Nachfrage zu koordinieren und legt in Abhängigkeiten von der Haushaltslage die Quantitäten fest. Hausmeistertätigkeiten, Instandhaltungsmaßnahmen und auch Kinderbetreuungsaufgaben gehören gemäß den o. g. Vorgaben nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) nicht dazu.
Arbeitgeber können für die Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (lohnkostensubventionierte Beschäftigung) erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen. Für derartige Beschäftigungen sind auch Arbeiten bspw. im Bereich der Grünpflege in den vergangenen 6 Jahren gem. §16 i SGB II gefördert worden.
Das Jobcenter und die Stadt Braunschweig haben in den letzten sechs Jahren auf der Grundlage dieser gesetzlichen Grundlage bis zu 150 Arbeitsverhältnisse für langzeitarbeitslose Menschen (mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre vor Förderung Leistungen bezogen) gefördert.
Der Zuschuss zum individuellen Arbeitsentgelt betrug dabei in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent, im dritten Jahr des Arbeitsverhältnisses 90 Prozent, im vierten Jahr des Arbeitsverhältnisses 80 Prozent und im fünften Jahr des Arbeitsverhältnisses 70 Prozent. Der Differenzbetrag wurde durch die Stadt Braunschweig aufgebracht.
Die Haushaltslage auf Bundesebene sowie das für 2025 zu erwartende verringerte Haushaltsvolumen des Jobcenters Braunschweig lassen eine Förderung weiterer neuer Arbeitsverhältnisse gemäß §16i SGB II (in Trägerschaft der VHS Arbeit und Beruf / Freien Träger) nicht zu.
Allen Beteiligten ist bewusst, dass diese - aus wirtschaftlichen Gründen - unvermeidbare Entscheidung substanzielle Auswirkungen auf die Beschäftigung von Menschen mit schweren Vermittlungshemmnissen in regulären Arbeitsverhältnissen und auf diverse Beschäftigungsförderungsprogramme in unserer Stadt haben wird. Der zweite Arbeitsmarkt in Braunschweig, ein wichtiges soziales Instrument für Teilhabe, Tagesstruktur und Integration, muss entsprechend neu überdacht und ausgerichtet werden. Das Jobcenter Braunschweig verfügt über eine Vielzahl an Instrumenten, um die individuellen Förderbedarfe seiner Kundinnen und Kunden erkennen und aufgreifen zu können, welches es gern in diesen Prozess einbringt. Dazu befinden sich das Jobcenter, die Stadt und die VHS-Tochter in regelmäßigen Abstimmungsgesprächen.
Für Fragen zur weiteren Entwicklung der kommunalen Beschäftigungsförderung in Braunschweig steht die VHS Arbeit und Beruf GmbH zur Verfügung.
