Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24758

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Zur Sanierung des Vereinsheims wird dem Kleingärtnerverein Holzenkamp e.V. ein Zuschuss in Höhe von 9.800,00 € für die Erneuerung der Elektro-Installation gewährt.“
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 01.02.2023 hat der Kleingärtnerverein Holzenkamp erstmals einen Antrag auf finanziellen Zuschuss bei der Verwaltung für die Sanierung des renovierungsbedürftigen Vereinsheimes eingereicht. Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt. Die Notwendigkeit der Maßnahmen wurden telefonisch in der letzten Woche nochmals bestätigt.

 

Seitens des Vereins wurden als wichtigste Sanierungspunkte die Deckenfläche aus Holz mit der gesamten Elektrik sowie der Bodenbelag genannt. Insgesamt wurden die Kosten für die relevanten Arbeiten auf rund 39.000 € geschätzt, die Eigenmittel des Vereins wurden mit rund 4.000 € angegeben.

 

Seitens der Verwaltung sind für direkte Zuschüsse an die Kleingartenvereine keine Haushaltsmittel vorgesehen. Auch aus Gleichbehandlungsgründen mit anderen Kleingartenvereinen ist daher eine vollständige Bezuschussung der Sanierung des Vereinsheims nicht geboten. 

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Zuschuss auf die aus Sicherheitsgründen erforderliche Erneuerung der elektrischen Anlagen im Vereinsheim zu begrenzen. Der aktuelle Kostenvoranschlag beläuft sich hierfür auf rund 13.800 €, abzüglich der angegebenen Eigenmitteln in Höhe von 4.000 € verbleibt ein Zuschussbedarf in Höhe von 9.800 €. Die weiteren Maßnahmen wären demzufolge ggf. mit Eigenleistungen, bzw. weiteren eigenen finanziellen Mitteln des Vereins umzusetzen.

 

Der KGV Holzenkamp besteht aus 93 Mitgliedern und verfügt nicht über ausreichende Rücklagen, um allein für die Erneuerung der elektrischen Anlagen im Vereinsheim aufzukommen.

 

Ohne Bezuschussung durch die Stadt ist zu befürchten, dass die Gefährdungslage durch die unzureichende Elektrik nicht beseitigt werden und das Vereinsheim dauerhaft nicht genutzt werden kann.

 

Haushaltsmittel können aus dem Projekt 4S.670052 „Kleingartenanlagen/Modernisierung“ zur Verfügung gestellt werden.

 

Beschlusszuständigkeit:

 

Auf Grund der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ gehört die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen bis zu einer Höhe von 5.000,00 € zu den Geschäften der laufenden Verwaltung.

 

Bei Zuwendungen über 5.000,00 € ist ein Beschluss durch den Verwaltungsausschuss der

Stadt Braunschweig nach § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG notwendig. Der hier angeführte Zuschussantrag übersteigt die Bewilligungssumme von 5.000,00 €.

 

Im Rahmen der Hauptsatzung wurde die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen jedoch umfassend auf die Fachausschüsse übertragen. In diesem Fall ist der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung zuständig, weil die Entscheidung über Zuschüsse an Kleingartenvereine nicht speziell dem Aufgabengebiet anderer Ausschüsse zugewiesen wurde. Dem Umwelt- und Grünflächenausschuss wurde lediglich die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen an Umweltorganisationen und Förderprojekte zum Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zugewiesen.


 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise