Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24775

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Planung und deren Realisierung zur Herstellung eines inklusiven Zugangs zu den Schulgebäuden des Schulzentrums Heidberg (IGS Heidberg und Gymnasium Raabeschule) im Haushaltsjahr 2025 wird vorbehaltlich des Ratsbeschlusses über den Doppelhaushalt 2025/2026 zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Fachbereich Stadtgrün plant, den Zugangsbereich zu den Schulgebäuden der IGS Heidberg bzw. des Schulzentrums Heidberg inklusiv herzurichten und damit eine barrierefreie Erreichbarkeit der Schule sicherzustellen. Gegenwärtig entspricht die Zugangssituation am Schulzentrum Heidberg nicht den Anforderungen an eine barrierefreie Erreichbarkeit. Wesentliche Problemstellung ist die nicht vorhandene öffentliche Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen insbesondere vor dem Hintergrund, dass die IGS als barrierefreie Schule klassifiziert ist.

 

Eine 2024 erstellte Machbarkeitsstudie sollte zunächst klären, ob und inwieweit ein inklusiver Zugang zu den Schulgebäuden - unter Berücksichtigung von Flucht- und Rettungswegen, Feuerwehraufstellflächen sowie Vorgaben der DIN 18040-1:2010-10 zum Barrierefreien Bauen - errichtet werden könnte. Es wurden verschiedene Bereiche auf dem Schulgelände in Betracht gezogen.

 

Im Ergebnis wurde eine bauliche Anpassung der Freitreppenanlage am Forum und der Rampensituation im Zugangsbereich an der Straße als mögliche Lösung vorgeschlagen. Die vorhandene Freitreppenanlage kann durch eine Rampe ergänzt werden, so dass inklusive Anforderungen erfüllt werden. Des Weiteren sehen die empfohlenen Maßnahmen die Erstellung eines barrierefreien Weges vor. Derzeit besteht die Zuwegung aus Natursteinpflaster, welches nicht die Anforderungen an eine barrierefreie Oberfläche erfüllt.

 

Die Entwurfsplanung liegt nunmehr vor und soll im Folgenden erläutert werden.

 

Die Zuwegung zum Haupteingang des Schulzentrums weist eine Länge von ca. 130 m auf und führt von der Stettinstraße nach Osten zum Forum des Schulkomplexes. Vom Gehweg an der Straße kommend, sind zwei Höhenversprünge zu überwinden. Der Erste, im Westen am Grundstückseingang liegend beträgt ca. 90 cm und wird durch eine Treppenanlage überwunden. Der Zweite beträgt ca. 121 cm und wird mit einer rund 20 m breiten Freitreppe gleicher Bauart, die höhenmäßig an das Forum der Eingangsbereiche der IGS und des Gymnasiums (Höhenunterschied: ca. 110 cm) anschließt, überwunden.

 

Neben den beiden bestehenden Treppenanlagen verlaufen steile Rampen (Neigungen: 16 % bzw. 12,6 %) mit einem Basaltkleinpflasterbelag, die in dieser Form nicht die Anforderungen an barrierefreie Zugänge erfüllen.

 

Auf das Forum führen verschiedene Türen aus den Schulgebäuden, die sämtlich als Fluchttüren ausgewiesen sind (Breite: vgl. Plan 1). Gem. Vorgaben der Feuerwehr ist eine Gesamtbreite von 14,75 m als Fluchtkorridor im Bereich der Treppenanlage freizuhalten.

Um eine inklusive Zugangsmöglichkeit am Haupteingang des Schulzentrums zu realisieren, müssen die bestehenden Rampenanlagen angepasst bzw. neu errichtet werden. Dazu ist vorgesehen, die Rampen im Zugangsbereich an der Straße baulich anzupassen und in die Freitreppenanlage eine neue Rampe zu integrieren.

 

Diese Hauptrampe wendelt in drei Abschnitten, um den Höhenunterschied von 1,21 m an der Freitreppe zu überwinden. Um sowohl die Zugänglichkeit der Treppe zum Lieferanteneingang im Norden zu gewährleisten als auch die südliche Treppe zum Vorplatz weiter in Funktion zu halten, muss diese mittig in der Freitreppe platziert werden. Sie ist so konzipiert, dass die Anfangssteigung mittig auf dem Vorplatz endet. Gemäß Vorgaben für barrierefreie Rampenanlagen werden drei Ruhepodeste integriert. Die seitlich verbleibenden entstehenden Treppenabschnitte weisen eine Breite von ca. 8,20 m und 6,80 m auf. Die Rampe selbst muss entsprechend DIN 18040-1 die geforderte Mindestbreite von 1,20 m netto einhalten.

 

Der Höhenunterschied im Zugang an der Stettinstraße beträgt 0,90 m. Die hierfür notwendige Rampe wird in drei Abschnitte unterteilt. Die Rampe hat eine Gesamtlänge von 16,50 m.

 

Beide Rampen müssen nach DIN mit beidseitigen Handläufen und Radabweisern versehen sein (vgl. Detailpläne).

 

Zwischen dem Zugangsbereich an der Stettinstraße und der Freitreppenalge wechselt die Belagsoberfläche zwischen verschieden großen Betonplatten (50 x 50 cm und 75 x 50 cm), Basaltkleinpflasterstreifen und Betonverbundpflaster unterschiedlichen Alters und mit einer Vielzahl von Unebenheiten.

 

Die Rampen werden mit einem neuen, durchgängigen Plattenweg mit einer Breite von 2,00 m verbunden, der die Anforderung an barrierefreie Oberflächenbeläge erfüllt. Im Rahmen der Maßnahme muss zusätzlich die Zaunanlage angepasst werden.

 

Die Umsetzung des Umbaus der inklusiven Zuwegung zu den Schulgebäuden ist für die Sommerferien 2025 geplant.

 

Die Maßnahme in Zusammenarbeit wurde mit der Schulleitung, Behindertenvertretern, dem Betreiber der Schulaußenanlage (PPP) Hochtief/SPIE sowie dem GUV abgestimmt.

 

Die Kostenschätzung beläuft sich auf rund 350.000 € inkl. Planungs- und Baunebenkosten. Für das Vorhaben konnten Fördermittel des Landes Niedersachsen in Höhe von 150.000 € eingeworben werden. Haushaltsmittel in ausreichender Höhe sind im vom Rat noch nicht beschlossenen Verwaltungsentwurf des Doppelhaushaltes 2025/2026 für das Haushaltsjahr 2025 im Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün veranschlagt.
 

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Anlagen

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