Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-24782

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 04.05.2021 (DS-Nr. 21-15375, ergänzt durch 21-15375-01, abgeändert durch 21-15375-02) die Errichtung von drei Hundewiesen zum ganzjährigen leinenlosen Führen der Hunde in der Stadt Braunschweig beschlossen. Die Flächen am Dorntriftweg/Madamenweg (ca. 5.000 m²) und in Bienrode Im Großen Moor (ca. 7.500 m²) sind eingezäunt und wurden zunächst temporär eingerichtet, die Fläche am Franzschen Feld/Nußberg (53.817 m²) ist aufgrund des historischen Charakters der Parkanlage nicht eingezäunt. Mit dem Änderungsantrag (DS-Nr. 21-15375-02) wurde außerdem festgelegt, dass die Nutzung der beiden temporären Hundewiesen nach zwei Jahren evaluiert wird und die Ergebnisse den politischen Gremien mitgeteilt werden. Im August 2024 hat die Stadt Braunschweig eine Online-Befragung durchgeführt. Die Befragungsergebnisse sollen einerseits in das Konzept zur Ausweisung von Hundewiesen in der Stadt, andererseits zur Weiterentwicklung des bestehenden Angebotes einfließen.

 

Insgesamt haben 904 Bürgerinnen und Bürger an der Umfrage teilgenommen. Die Ergebnisse wurden zum jetzigen Zeitpunkt zunächst vorläufig ausgewertet und sind im beigefügten Zwischenbericht dargestellt. Eine abschließende Auswertung ist derzeit in Arbeit und wird zu einem späteren Zeitpunkt dem Umwelt- und Grünflächenausschuss mitgeteilt.

 

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Anlagen

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