Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24746
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Förderrichtlinien des Förderprogramms für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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26.11.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.12.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
"1. Die Förderrichtlinien „Richtlinie zur Förderung der Solarstromerzeugung" (Anlage 1), "Richtlinie zur Förderung regenerativer Wärme im Bestand" (Anlage 2) und "Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand" (Anlage 3) des Förderprogramms für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen werden in der jeweils vorliegenden Fassung beschlossen.
2. Zur Steigerung der Teilnahmebereitschaft an einer Umfrage zur Zufriedenheit im Förderprozess wird ein Betrag in Höhe von 300 Euro aus dem Fördertopf bereitgestellt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen ohne erneute Gremienbeteiligung vorzunehmen.“
Sachverhalt
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG.
Sachverhalt:
Mit dem Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen unterstützt die Stadt Braunschweig seit 2012 die Reduktion lokaler Treibhausgasemissionen durch den Umstieg privater Haushalte auf regenerative Energien. Das Förderprogramm stellt eine etablierte und erfolgreiche Maßnahme im kommunalen Klimaschutz dar und erfreut sich hoher Nachfrage unter den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt. Zudem leistet es einen wesentlichen Beitrag zur lokalen Wirtschaftsförderung im Bereich regenerativer Energien.
Zusammenfassung des Förderjahres 2024
Bis zum 15. November 2024 wurden insgesamt 934 Anträge eingereicht und Fördermittel in Höhe von über 600.000 Euro beantragt. Durch zurückgezogene und abgelehnte Anträge sind zum aktuellen Zeitpunkt ca. 470.000 Euro an Fördermitteln ausgeschöpft. Ein Großteil der Anträge entfiel auf steckerfertige PV-Anlagen (602 Anträge), von denen 15 Antragstellende den Bonus für die Sozialkomponente in Anspruch nahmen. Dadurch wurden für steckerfertige PV-Anlagen, einschließlich Bonus, über 120.000 Euro gebunden.
Erfreulich ist der Anstieg bei Mieterstromprojekten: 24 Haushalte können mit einer Leistung von 77 kWp gefördert werden, was einer beantragten Fördersumme von ca. 23.000 Euro entspricht. Der Ausbau von 33 kWp vertikale PV-Anlagen wird bei vier Antragstellenden mit bis zu 7.000 Euro unterstützt.
Für den Bereich der regenerativen Wärme wurden etwa 165.000 Euro beantragt, die sich folgendermaßen zusammensetzen: 1 Antrag für Solarthermieanlagen, 14 Anträge für Brauchwasserwärmepumpen, 5 Erdreichwärmepumpen und 101 Luft/Wasser Wärmepumpen. Einen Bonus für ein besonders klimafreundliches Kältemittel gibt es bei 72 Antragstellenden.
Der Förderbereich für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist mit ca. 130.000 Euro belegt (60 Anträge) sowie mit 6 Anträgen auf Sanierung auf ein Energieeffizienzhaus-Niveau, die etwa 18.000 Euro entsprechen.
Die Gesamtinvestitionssumme beläuft sich auf über 12 Mio. Euro, was einer Steigerung von mehr als 4 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Unter Berücksichtigung veränderter rechtlicher und technischer Rahmenbedingungen sowie zur Erweiterung des Förderspektrums schlägt die Verwaltung eine erneute Anpassung der Förderrichtlinien für das Jahr 2025 vor.
Folgende Änderungen sind beabsichtigt:
Schaltung einer anonymen Umfrage
Zur Förderung der Teilnahmebereitschaft an einer anonymen Umfrage zum Förderprozess wird ein Betrag in Höhe von 300 Euro in Form von Stadt-Gutscheinen zu je 15 Euro gebunden. Die Gutscheine werden im Rahmen einer Verlosung unter allen Teilnehmenden vergeben. Die Umfrage erhebt Daten zur Zufriedenheit im Förderprozess, Hintergrundinformationen wie Eigentums- oder Mietverhältnisse der Antragstellenden sowie deren Bruttojahreseinkommen. Ziel ist es, die Erkenntnisse zur Optimierung des Förderprogramms und zur Verbesserung interner Abläufe zu nutzen.
Richtlinie zur Förderung von Solarstromerzeugung
Die Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen bleibt weiterhin bei 200 Euro, die installierte Peakleistung der PV-Module wird im zukünftigen Förderjahr jedoch auf maximal 960 Watt begrenzt. Dies wird damit begründet, dass im Frühjahr 2025 mit der Veröffentlichung der DIN VDE V 0126-95 gerechnet wird und diese voraussichtlich eine Begrenzung der Peakleistung der PV-Module auf 960 Watt vorsieht.
Der Förderschwerpunkt „Mieterstrom“ wird folgendermaßen umstrukturiert: Zukünftig wird die Förderung unter dem Namen “Gemeinschaftliche Solarstromprojekte” zusammengefasst. Dadurch werden die gesetzlichen Änderungen berücksichtigt, welche sich aus dem „Solarpaket I“ ergeben. Somit sind zukünftig auch eine „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ und die „kollektive Selbstversorgung (Einzählermodell)“ förderfähig. Die Fördersumme für diesen Förderschwerpunkt wird im Rahmen einer zu erwartenden steigenden Nachfrage auf 4.000 Euro reduziert.
Daraus folgt zudem, dass aus dem Titel der Richtlinie 1 zukünftig der Begriff „Mieterstrom“ gestrichen wird. Die Richtlinie 1 heißt nun „Richtlinie zur Förderung von Solarstromerzeugung“
Alle weiteren Förderschwerpunkte der „Richtlinie zur Förderung von Solarstromerzeugung“ bleiben in der bisherigen Form erhalten.
Richtlinie zur Förderung regenerativer Wärme im Bestand
Aufgrund einer zuletzt sehr geringen Nachfrage der Förderung für Solarthermieanlagen, soll dieser Förderschwerpunkt gestrichen werden.
Dafür wird die Aufnahme einer Luft/Luft Wärmepumpe als Förderinhalt i. H. v. 500 Euro vorgeschlagen. Dies ist damit zu begründen, dass Luft/Luft Wärmepumpen eine kostengünstige Alternative zu Gasetagenheizungen darstellen, wodurch eine bestehende Lücke bzgl. alternativer Infrastrukturen in der Wärmewende geschlossen werden kann. Luft/Luft Wärmepumpen bieten zwar nicht den gleichen Komfort wie wasserführende Heizsysteme, sind jedoch vergleichbar effizient wie Luft/Wasser Wärmepumpen und können beispielsweise auch in zukünftigen Fernwärmegebieten als treibhausgasneutrale Übergangslösung genutzt werden. Zudem ist der Doppelnutzen von Luft/Luft Wärmepumpen hervorzuheben, die vergleichbar wie wasserführende Wärmepumpen für eine Regulierung der Wohnraumtemperatur auch in Hitzeperioden nutzbar gemacht werden können. Da aufgrund des fortschreitenden Klimawandels mit einer Zunahme extremer Hitzeereignisse in Braunschweig zu rechnen ist und die Hitzebelastung der Bevölkerung in verdichteten, stark versiegelten Stadtbereichen noch verstärkt wird (vgl. Urbaner Wärmeinseleffekt), ist dieser Beitrag zur Minderung des Hitzestresses bei sommerlicher Überwärmung auch ein sinnvoller Beitrag zur Klimafolgenanpassung.
Alle weiteren Förderschwerpunkte der „Richtlinie zur Förderung regenerativer Wärme im
Bestand“ bleiben in der bisherigen Form erhalten.
Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand
Die Förderschwerpunkte der „Richtlinie zur Förderung von
Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand“ bleiben in der bisherigen Form erhalten.
In der Anlage sind die aktualisierten Förderrichtlinien des Förderprogramms für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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113,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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132,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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100,3 kB
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