Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24785

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Zum Ausgleich der Rechnung des Wasserversorgers BS|Energy vom 15.08.2024 wird dem Kleingärtnerverein Kälberwiese e.V. ein Zuschuss in Höhe von 12.000 € gewährt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 30.10.2024 hat der Kleingärtnerverein Kälberwiese e.V. einen Antrag auf finanziellen Zuschuss bei der Verwaltung eingereicht. Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Zusammengefasst begründet sich der Zuschussantrag durch die außergewöhnlich hohe Wasserrechnung von BS|Energy vom 15.08.2024, in der ein Betrag in Höhe von 14.423,21 € in Rechnung gestellt wurde für den Verbrauch des KGV im Zeitraum zwischen August 23 und August 24. Dieser Wasserverbrauch in Höhe von über 6.000 m³ lag um ein Vielfaches über dem der Vorjahre (jeweils zwischen 235 und 452 m³ p.a.).

 

Grund für den erhöhten Verbrauch war eine Leckage in der Wasserleitung des KGV, die im August 2023 entdeckt wurde. Diese Leckage befand sich außerhalb des Geländes des KGV im Bereich östlich der Autobahn A 391, die den KGV in einen Ost- und einen Westteil teilt (siehe Anlage 2).

 

Die Leckage wurde zwar in der Folge beseitigt, bzw. der Wasserdurchfluss unterbunden, die Wasserrechnung zeigte jedoch, dass bereits zuvor eine erhebliche Menge an Wasser geflossen war.

 

Der KGV besteht lediglich aus 26 Mitgliedern und verfügt nicht über ausreichende Rücklagen, um allein für die Begleichung der Wasserrechnung aufzukommen. Gespräche mit BS|Energy haben lediglich zu einer Stundung des Betrags, aber keiner Reduzierung geführt.

 

Ohne Bezuschussung durch die Stadt ist zu befürchten, dass der KGV zahlungsunfähig wird und die weitere Existenz massiv gefährdet ist.

 

Haushaltsmittel können aus dem Budget des Fachbereichs Stadtgrün zur Verfügung gestellt werden.  


Beschlusszuständigkeit:

 

Auf Grund der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ gehört die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen bis zu einer Höhe von 5.000,00 € zu den Geschäften der laufenden Verwaltung.

 

Bei Zuwendungen über 5.000,00 € ist ein Beschluss durch den Verwaltungsausschuss der

Stadt Braunschweig nach § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG notwendig. Der hier angeführte Zuschussantrag übersteigt die Bewilligungssumme von 5.000,00 €.

 

Im Rahmen der Hauptsatzung wurde die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen jedoch umfassend auf die Fachausschüsse übertragen. In diesem Fall ist der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung zuständig, weil die Entscheidung über Zuschüsse an Kleingartenvereine nicht speziell dem Aufgabengebiet anderer Ausschüsse zugewiesen wurde. Dem Umwelt- und Grünflächenausschuss wurde lediglich die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen an Umweltorganisationen und Förderprojekte zum Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zugewiesen.
 

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