Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-24639-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu Frage 1
 

Aktuell läuft eine Abstimmung zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Braunschweig über das weitere formelle Bebauungsplanverfahren. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird die Verwaltung auf die politischen Gremien zukommen.

 

Zu Frage 2

 

Die öffentlichen Verkehrsflächen dienen dazu, den Verkehr der verschiedenen Verkehrsarten in einem Gebiet abzuwickeln (Kfz-Verkehr, Radfahrer, Fußgänger). Zu diesem öffentlichen Verkehrsbedarf gehören auch öffentliche Parkplätze für Besucher (z.B. Anlieferungen, Pflegedienste, Handwerker, private Besucher). In den Straßenplanungen werden die hierfür notwendigen Flächen vorgesehen. Die öffentliche Hand ist dabei gehalten, die Verkehrsflächen nur so weit auszubauen, wie es für den öffentlichen Zweck erforderlich ist. Damit sollen auch die Grundstücks-, Bau- und Unterhaltungskosten der Erschließung so niedrig wie möglich gehalten werden.

 

Der Bedarf an Pkw-Einstellplätzen für die Bewohner eines Gebietes kann und soll nicht auf öffentliche Verkehrsflächen gedeckt werden. Die jeweiligen Bauherren sind gehalten, den Bedarf ihres Vorhabens abzuschätzen und auf dem Baugrundstück entsprechende Flächen vorzuhalten. Andernfalls müssen sie damit rechnen, dass sie selbst oder die Mieter oder Käufer ihrer Wohnungen keinen Pkw-Abstellplatz zur Verfügung haben.

 

Die Tatsache, dass es im Baugenehmigungs- oder Bauanzeigeverfahren keine Nachweispflicht mehr für private Einstellplätze auf den Baugrundstücken mehr gibt, bedeutet nicht, dass solche nicht mehr gebaut werden (dürfen).

 

Deshalb führt der Entfall der Nachweispflicht nicht zu einer Änderung der Planung für die öffentlichen Verkehrsflächen im Gebiet Trakehnenstraße/Breites Bleek.


 

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