Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24625-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Geothermische Anlagen in Braunschweig-Süd
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Gekeler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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zur Kenntnis
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21.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Als Service für die Bürgerinnen und Bürger in Braunschweig hat die untere Wasserbehörde eine einfache Handreichung entwickelt, die erklärt, was man konkret machen und beachten muss, um die Erdwärme in Braunschweig nutzen zu können.
Die Möglichkeit, geothermische Anlagen im Bereich Braunschweig Süd zu bauen, hängt von der Art der Bauweise ab. In den allermeisten Fällen ist eine Nutzung möglich:
Für Erdwärmesondenanlagen bestehen überwiegend keine Einschränkungsgründe. Auf der anliegenden Karte sind diese Bereiche grün dargestellt. Bei Endteufen von mehr als 100 m ist das Standortauswahlgesetz zu beachten; hier muss ein Beteiligungsverfahren durchgeführt werden, woraus sich aber erfahrungsgemäß keine Einschränkungen ergeben. Im südlichen Bereich des Stadtbezirkes sind Einschränkungsgründe bekannt (Festgesteinsverbreitung mit möglichem Grundwasserstockwerksbau, Gefährdungsbereich durch Sulfatgesteinsverbreitung, Gefährdungsbereich durch Erdfälle). Für diesen Bereich gibt es überwiegend vordefinierte Auflagen zur Errichtung der Sonden. Bei einzelnen Vorhaben ist eine Beteiligung des Landesamtes für Bergbau Energie und Geologie erforderlich.
Für Erdwärmekollektoren gibt es im Stadtbezirk Einschränkungsgründe wegen des vielfach geringen Grundwasserflurabstandes (blaue Bereiche). Das bedeutet aber nicht, dass solche Anlagen unmöglich sind. Hier werden von der Wasserbehörde Anforderungen an die Ausführung formuliert.
Für offene geothermische Systeme, also für die Förderung und die Wiederversickerung des abgekühlten Grundwassers gibt es keine Kartendarstellung. Hier ist eine Einzelfallbetrachtung mit einer Untersuchung der Eigenschaften des Wassers (Kalk-/Eisengehalt) und die Einschaltung eines Gutachters erforderlich. Bei hohen Grundwasserständen ist es schwierig, das Wasser wieder zu versickern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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