Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-24623-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage der SPD-Fraktion vom 13.11.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

 

Zu Frage 1:

 

Von 40 Gebäuden im Stadtbezirk Braunschweig Süd, die sich im Eigentum der Stadt Braunschweig befinden, haben sieben Gebäude eine Photovoltaik Anlage und ein Gebäude eine Solarthermie Anlage. Es haben also 20 % der Gebäude, die sich im Eigentum der Stadt Braunschweig befinden, im Stadtbezirksrat Braunschweig-Süd eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage.

 

Im Juni 2024 hat der Rat der Stadt Braunschweig das Freiflächen-Photovoltaik-Konzept (FF-PV-Konzept) beschlossen. Darin wurden die geeigneten Flächen für Freiflächen-Photovoltaik ausgewiesen. Bauplanungsrechtlich können FF-PV-Anlagen im Abstand von bis zu 200 Metern entlang der Bundesautobahnen und Hauptschienenwegen aufgrund von vereinfachten Genehmigungsvoraussetzungen schneller errichtet werden, da hier in der Regel die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplans entbehrlich ist (privilegierte“ Flächen, § 35 (1) 8 b BauGB). Die Potenziale in Braunschweig reichen jedoch nicht aus, um das 200 ha-Ziel des Integrierten Klimaschutzkonzeptes 2.0 zu erfüllen, so dass anhand eines Kriterienkataloges zehn weitere Potenzialflächen im weiteren Stadtgebiet ermittelt wurden.

 

Seit Beschluss des Rates über das FF-PV-Konzept sind mehrere private Investoren auf die Stadt zugegangen, um Konzept konform FF-PV-Flächen zu entwickeln. Es besteht deshalb nicht die Notwendigkeit, zusätzlich städtische Flächen für diesen Zweck bereitzustellen. Die knappen Flächen im Eigentum der Stadt werden für andere Zwecke dringend benötigt: z. B. als Bauland und naturschutzfachliche Ausgleichsflächen.

 

 

Zu Frage 2:

 

Grundsätzlich stehen alle Dachfchen zur Verfügung, die die nötige statische Resttragkraft mitbringen. Zudem muss die Dachausrichtung stimmen und es darf keine Verschattung durch Bäume oder Bauwerke geben. Auch die Restlebenszeit des Daches ist entscheidend für eine Projektierung. Berücksichtigt man diese Kriterien, kommen sieben weitere Gebäude für eine Prüfung in Frage.

 

 

 

 

Zu Frage 3:

 

PV-Anlagen werden bei der Stadt Braunschweig in der Regel über die Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG realisiert, an der die Stadt Braunschweig beteiligt ist. Die oben genannten sieben Flächen sind abhängig von Dachsanierungen (Erneuerung Eindeckung) und den Fertigstellungen der baulichen Gesamtsanierungen. In jedem Falle sind PV-Anlagen im Zuge von Dach- oder Gebäudesanierungen Pflichtbestandteil des Bauprogrammes bei allen städtischen Liegenschaften. Durch die Realisierung über die Genossenschaft ist der finanzielle Aufwand für die PV-Anlage haushaltsneutral und somit gesichert.

 

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