Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24534
Grunddaten
- Betreff:
-
Haltepunkt West: Realisierung eines zusätzlichen Bahnsteigzuganges von Süden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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Anhörung
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26.11.2024
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Anhörung
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27.11.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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03.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm sind Zustimmungen zu Verkehrsplanungen auf den AMTA übertragen.
Anlass
Wie in dem Grundsatzbeschluss vom 05.06.2024 (DS 24-23419) aufgeführt, plant die Deutsche Bahn InfraGO (DB) gemeinsam mit dem Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) den Bau des Bahnhaltepunktes Braunschweig West am Schnittpunkt der Donaustraße/Friedrich-Seele-Straße mit den DB-Gleisen. Auf Grundlage einer modelltechnischen Analyse hat der RGB ein Fahrgastpotenzial bis 2050 von etwa 4.000 Fährgäste täglich prognostiziert. Damit wird der Bahnhaltepunkt West zum drittgrößten Bahnhof im gesamten Verbandsgebiet und es ergibt sich für die Stadt Braunschweig gleichsam eine hohe Bedeutung für eine attraktive Verkehrs- und Umfeldplanung.
Aktuelle Planungen der DB
Die Planungen der DB und des RGB sehen einen Außenbahnsteig am ersten (nördlichen) Gleis und einen Mittelbahnsteig zwischen dem zweiten (mittleren) Gleis und dem dritten (südlichen) Gleis vor. Angesichts des Platzbedarfes eines Mittelbahnsteiges ist eine Verlegung des dritten Gleises nach Süden erforderlich. Dadurch wird ein deutlicher Eingriff in die Marienberger Straße erfolgen und die Straße muss Richtung Süden verlegt werden. Da die Verlegung eine Folgemaßnahme der Gleisverschiebung ist, wird die Neuplanung der Marienberger Straße sowie alle weiteren Folgemaßnahmen wie z. B. der Eingriff in weitere Grundstücke und die Umweltauswirkungen im Rahmen der Planfeststellung von der DB behandelt.
Die Bahnsteigzuwegung zu den Gleisen ist von der DB über eine Personenüberführung (PÜ) parallel zur bestehenden Straßenüberführung Donaustraße mit dem Zugang von der geplanten städtischen Platzfläche im Norden geplant. Von dort führen Treppen bzw. Fahrstühle zu den Bahnsteigen. Der Bau des Haltepunktes ist von der DB aktuell in 2029 geplant.
Realisierung eines zusätzlichen Bahnsteigzuganges von Süden durch Verlängerung der PÜ zur Marienberger Straße
Die DB ist im Rahmen der Herstellung des Eisenbahnhaltepunktes verpflichtet einen barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen herzustellen. Dieser Verpflichtung kommt sie mit der barrierefreien Anbindung an die städtische öffentliche Fläche im Norden nach. Dies wird der Hauptzugang zum künftigen Haltepunkt darstellen. Zur optimalen verkehrlichen Erschließung des zukünftigen Haltepunktes mit dem Hauptzugang von Norden erfolgt die städtische Umfeldplanung wie in der DS 24-23419 beschrieben.
Darüber hinaus kann mit einer Verlängerung der Personenüberführung über das dritte (südliche) Gleis und die Marienberger Straße ein zusätzlicher barrierefreier Zugang von Süden geschaffen werden. Dieser stellt insbesondere für die Fahrgäste aus Broitzem und der Marienberger Straße kommend, aber auch für die Fahrgäste aus den Süden von Braunschweig, aus den Stadtteilen Gartenstadt, Stiddien, Geitelde, Rüningen eine zusätzliche barrierefreie und qualitativ hochwertige Anbindung dar.

Abb. 1: Übersichtsplan zur Schaffung eines zusätzlichen Bahnsteigzugangs von Süden durch die Stadt (Planung DB)

Abb. 2: 3D-Visualisierung der Personenüberführung am künftigen Haltepunkt West mit Verlängerung über die Marienberger Straße (Planung DB)
Da die DB keine Verpflichtung zur Realisierung einer zusätzlichen, zweiten Bahnsteigzuwegung im Süden durch Verlängerung der PÜ hat, liegt die alleinige Veranlassung bei der Stadt Braunschweig.
Da die Verlängerung der PÜ kein eigenständiges Bauwerk darstellt und statisch und planerisch nicht getrennt betrachtet werden kann, muss die Planung der Verlängerung der PÜ von dem von der DB beauftragten Planungsbüro erfolgen.
Für die Planung, den Bau sowie die anschließende Unterhaltung der PÜ durch die DB ist eine vertragliche Regelung zwischen Stadt und DB analog zum Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) vorgesehen.
Finanzierung
Auf Basis der Kostenschätzung der Vorentwurfsplanung hat die DB ein Gesamtkostenvolumen von rd. 6,2 Mio. € brutto für die komplette PÜ, inklusive Verlängerung ermittelt. Darin enthalten sind die Baukosten sowie ein Aufschlag von 20 % für den Planungs- und Verwaltungsaufwand von der DB.
Analog zu den Kostenregelungen des EKrG wären laut DB davon voraussichtlich rund 43 % von der Stadt (ca. 2,7 Mio. €) und 57 % (ca. 3,5 Mio. €) von der DB zu tragen.
Die Ermittlung der Unterhaltungskosten für die gesamte Personenüberführung werden von der DB aktuell auf 1,8 Mio. bis 3,0 Mio. € brutto geschätzt und werden im gleichen Verhältnis wie die Baukosten geteilt (43% / 57%). Zur Übernahme des städtischen Anteils der Unterhaltskosten müsste die Stadt einmalig an die DB voraussichtlich zwischen rd. 0,8 und 1,3 Mio. € Ablöse zahlen.
Die hohe Spannweite der Unterhaltskosten ist der Tatsache geschuldet, dass die Berechnung sehr empfindlich auf Änderungen der Eingangsdaten und insbesondere auf die angenommenen jährlichen Unterhaltskosten der Aufzüge reagiert. Diese Angaben können jedoch erst mit Abschluss der Entwurfsplanung sinnvoll ermittelt und differenziert zugeordnet werden. Daher hat die DB bewusst diese Spannweite als Unterstützung für die Entscheidung auf Seiten der Stadt angegeben.
Damit ist nach aktueller Kostenschätzung der DB zur Realisierung eines zusätzlichen Bahnsteigzugangs eine städtische Finanzierung von rund 3,4 bis 3,9 Mio. € brutto erforderlich. Bis ca. 2028 werden hauptsächlich Planungskosten anfallen. Die wesentlichen Kosten (Bau, Ablösezahlung) des Projektes werden mit der Umsetzung voraussichtlich ab 2029/2030 entstehen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Projekt 5E.660172 „DB-Verknüpfungspunkt West/Umgestaltung“, in dem die erforderlichen Mittel eingeplant sind.
Fazit
Aufgrund der hohen Bedeutung des zukünftigen Haltepunkts im Südwesten Braunschweigs ist es sinnvoll, die Verlängerung der Personenüberführung bis zur Marienberger Straße herzustellen.
