Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24741

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„1. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a)         der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH werden angewiesen,

 

b)        der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH

 

folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Wirtschaftsplan 2025 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13. November 2024 empfohlenen Fassung wird festgestellt.

 

2. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Einstellung eines Betrages in Höhe von 150.000 € aus dem Jahresüberschuss der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH für das Geschäftsjahr 2024 in andere Gewinnrücklagen wird zugestimmt.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu. 1.

 

Die Gesellschaftsanteile an der HBG werden in Höhe von 94,9 % von der Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG, vormals Stadt Braunschweig Beteiligungs-GmbH – SBBG) und in Höhe von 5,1 % von der Stadt Braunschweig gehalten.

 

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan der HBG obliegt gemäß § 12 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat hat den Wirtschaftsplan 2025 in seiner Sitzung am 13. November 2024 empfohlen.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der BSBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der HBG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der BSBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der HBG und der BSBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

Der Wirtschaftsplanentwurf 2025 weist einen Überschuss von 450,7 T€ aus.

 

Die Vergleichszahlen 2023 bis 2025 stellen sich wie folgt dar:

 

 

Angaben in T€

Ist
2023

Plan
2024

Prognose
2024*)

Plan
2025

1

Umsatzerlöse

17.779,9

19.745,2

15.719,1

16.893,7

1a

%-Vergleich zum Vorjahr/Plan

 

+ 11,1 %/

- 11,6 %/
- 20,4 %

+ 7,5 %

2

Sonstige betriebliche Erträge

720,5

970,8

583,3

369,4

2a

davon
Auflösungserträge aus Sonderposten


340,0


394,3


333,3


349,4

3

Gesamtleistung (Summe 1 + 2)

18.500,4

20.716,0

16.302,4

17.263,1

4

Materialaufwand

-13.425,4

-14.811,2

-11.322,7

-11.351,9

5

Personalaufwand

-2.587,6

-2.790,0

-2.562,9

-2.911,7

6

Abschreibungen

-579,3

-685,7

-591,0

-687,8

7

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-1.410,3

-1.888,4

-1.288,9

-1.784,7

8

Betriebsergebnis/EBIT (Summe 3 bis 7)

497,8

540,7

536,9

527,0

9

Zins-/Finanzergebnis (Saldo)

-15,5

-28,4

4,2

-16,1

10

Steuern vom Einkommen und
vom Ertrag

-0,8

-0,8

-0,8

-0,8

11

Ergebnis nach Steuern (Summe 8 bis 10)

481,5

511,5

540,3

510,1

12

Sonstige Steuern

-49,6

-49,6

-77,7

-59,4

13

Jahresergebnis (Summe 11 + 12)

431,9

461,9

462,6

450,7

*) Prognosedaten Stand 31.07.2024

 

Der Wirtschaftsplanentwurf 2025 ist unter der Annahme einer weiterhin schwachen Umsatzentwicklung erstellt worden. Berücksichtigt sind entsprechend der Vorgehensweise in den Vorjahren geplante Preisanpassungen, die der Aufsichtsrat ebenfalls in seiner Sitzung am 13. November 2024 beschlossen hat.

 

Ferner wird mit der Wirtschaftsplanung der angespannten Haushaltssituation der Stadt Braunschweig Rechnung getragen.

 

Der Materialaufwand ist korrespondierend zu den Umsatzerlösen angepasst worden. Bei dem Aufwand für den Containertransfer wird mit Kostensteigerungen von 5 % gerechnet.

 

Bei dem Personalaufwand wurde mit Gehaltssteigerungen von 3 % kalkuliert. Neueinstellungen sind nicht geplant.

 

Die Abschreibungen bleiben im Vergleich zum Plan 2024 nahezu unverändert.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Betriebs- sowie die Instandhaltungskosten und sind im Planvergleich um rd. 100 T€ gemindert worden. Als größte Einzelposition bei den Instandhaltungen ist erneut die Dachsanierung der Zuckerhalle mit einem Umfang von 450,0 T€ enthalten, die mangels Angebot noch nicht begonnen werden konnte.

 

Das Finanzergebnis beinhaltet Zinserträge sowie Aufwendungen für Darlehenszinsen und die Aufzinsung von Rückstellungen.

 

Seit dem Jahr 2017 ist die HBG in den bei der BSBG im Versorgungs- und Verkehrsbereich bestehenden steuerlichen Querverbund einbezogen. Entsprechend sind seit dem Geschäftsjahr 2017 grundsätzlich keine Ertragsteuern mehr zu zahlen. Bei dem Betrag in Höhe von 0,8 T€ handelt es sich um Steuerbeträge, die aufgrund der von der BSBG an die Stadt Braunschweig zu zahlende Garantiedividende anfallen und durch die HBG zu entrichten sind.

 

Die sonstigen Steuern beinhalten Grund- und Kfz-Steuern.

 

Der Finanzplan sieht für das Jahr 2025 Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen in einem Umfang von 2.580,0 T€ vor. Hiervon entfallen die größten Einzelpositionen mit 570,0 T€ auf die Ersatzbeschaffung des Reachstackers sowie mit 1.000,0 T€ auf die Erweiterung des Containerterminals.

 

Zur Finanzierung erforderliche Darlehensaufnahmen sowie Entnahmen aus dem Cashpool werden mit der Verwaltung/AG Treasury abgestimmt.

 

Auch für 2024 ist eine Rücklagenbildung in Höhe von 150.000  vorgesehen.

 

Zu 2.

 

Der zwischen der HBG und der BSBG (SBBG) abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist seit dem Geschäftsjahr 2017 wirksam. Demnach ist grundsätzlich der von der HBG erwirtschaftete Gewinn vollständig an die BSBG abzuführen. Die HBG kann jedoch mit Zustimmung der BSBG Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.

 

Die HBG beabsichtigt in den Finanzplanjahren bis 2029 weitere Investitionen vorzunehmen. Neben der laufenden Erweiterung des Containerterminals sind u. a. Maßnahmen zur Verlängerung des Übergabebahnhofs Gleis 1 sowie die Einrichtung von E-Ladesäulen geplant. Diese Maßnahmen rechtfertigen aus objektiver unternehmerischer Sicht, dass hierfür Rücklagen gebildet werden. Diese Auffassung wurde vom Finanzamt im Rahmen einer verbindlichen Auskunft bestätigt. Insofern ist es wie bereits in den vergangenen Jahren vorgesehen, dass die BSBG auch einer Rücklagenbildung 2024 zustimmt. Bei einem prognostizierten Jahresergebnis 2024 in Höhe von 462,6 T€ würde sich danach noch eine Ausschüttung in Höhe von 312,6 T€ an die BSBG ergeben.

 

Der Wirtschaftsplan 2025 der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH ist beigefügt.


 

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Anlagen

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