Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24764-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 0500 Sozialreferat; 01 Büro des Oberbürgermeisters; 0130 Referat Kommunikation
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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zur Kenntnis
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27.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage des Bürgermitglieds Andreas Paruszewski vom 18.11.2024 (24-24764) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die Mitarbeitenden des Standesamtes vermeiden eine geschlechtsbezogene Anrede und Ansprache der Personen. Dies wurde auch in der Vergangenheit schon so gehandhabt. Die Terminvereinbarung zur Abgabe der Erklärung, die frühestens 3 Monate nach Anmeldung einer Erklärungsabgabe abgegeben werden darf, erfolgt so zügig, wie es die personellen Ressourcen und die übrigen personenstandsrechtlichen Aufgaben zulassen.
Zu Frage 2:
Die Nachfrage ist sehr groß, was sich auch in einer Vielzahl von Anfragen und Informationsbitten widerspiegelt. Am 18.11.2024 lagen 111 Anmeldungen sowie 52 Erklärungen vor. Für 39 in Braunschweig geborene Personen wurden in den Geburtsregistern die Geschlechts- und Vornamensänderungen bereits beurkundet.
Zu Frage 3:
Ein regelmäßiger Austausch der Standesämter Niedersachsens besteht über den Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Niedersachsen e.V. und seine Veranstaltungen. Auch das Innenministerium organisiert regelmäßig Fortbildungen, an denen jeweils mehrere Kommunen beteiligt sind.
