Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24752-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Programm "Demokratie leben!"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0500 Sozialreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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zur Kenntnis
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27.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. November 2024 (DS 24-24752) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Als Hauptzielgruppen für die dritte Förderperiode werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, deren Bezugspersonen (Erwachsene); Fachkräfte und Multiplikator*innen, sowie zivilgesellschaftliche und staatliche Akteur*innen genannt. Dies deckt sich mit dem Fokus der zweiten Förderperiode; die explizite Nennung von zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteur*innen ist eine Ergänzung der neuen Förderperiode.
Neben diesen Hauptzielgruppen sollen 2025 in den Projekten und Maßnahmen vor allem auch marginalisierte oder demokratieskeptische Gruppen angesprochen werden.
Neben den Programmzielen „Demokratie fördern – Vielfalt gestalten – Extremismus vorbeugen“ wurden drei Mittlerziele ausgewählt, die die Gestaltung von Demokratie leben vor Ort im Jahr 2025 leiten sollen.
Das Mittlerziel 1 „Die Partnerschaften konzipieren gemeinsam mit Zielgruppen teilhabeorientierte Maßnahmen“ mit dem Handlungsziel 1.3 „Einwohnerinnen und Einwohner machen positive Erfahrungen in partizipativen Prozessen“ richtet sich an die Stärkung der Selbstwirksamkeit der Bürger*innen. Es sollen Projekte gefördert und Veranstaltungen durchgeführt werden, die es den Teilnehmenden ermöglichen, aktiv mitzugestalten oder ihre Möglichkeiten zum Einbringen kennenzulernen.
Das Mittlerziel 5 „Die Partnerschaften unterstützen Voraussetzungen zur demokratischen Konfliktbearbeitung“ mit dem Handlungsziel „5.4 Einwohnerinnen und Einwohner bringen sich aktiv in Formaten der demokratischen Dialogkultur im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie ein“ fokussiert sich auf Angebote, die den Meinungsaustausch untereinander fördern oder die Konflikt- und Dialogkompetenzen der Teilnehmenden stärken. Dies geht einher mit dem ersten Mittlerziel: teilhabeorientierte und partizipative Prozesse brauchen gute Kommunikationskompetenzen, um Konflikte auszuhalten und gemeinsame Lösungen zu finden.
Das Mittlerziel 6 „Die Koordinierungs- und Fachstelle sowie das Federführende Amt erarbeiten ein eigenes Schutzkonzept“ mit dem Handlungsziel 6.3 „Kommune, Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure erarbeiten präventive Handlungsstrategien“ wurde mit Blick auf die Erstellung des lokalen Aktionsplans gegen Rechtsextremismus ausgewählt, der durch das Sozialreferat bzw. Federführende Amt der Partnerschaft für Demokratie Braunschweig beteiligungsorientiert erarbeitet wird.
Zu 2.:
Wie in der zweiten Förderperiode können gemeinnützige Körperschaften mit Sitz in Braunschweig Anträge stellen, um Geld für ihre Projekte aus dem Aktionsfonds zu bekommen. Für das Jahr 2025 sind 48 000 Euro eingeplant, von denen 12 000 Euro für den Jugendfonds gedacht sind, der Projekte fördert, die von und für Jugendliche geplant werden.
Zu den genauen Förderbedingungen kann aktuell wenig gesagt werden, da die finale Förderrichtlinie noch immer nicht vorliegt. Aus den Fördermodalitäten für das Haushaltsjahr 2025 ist zu entnehmen, dass die Projekte nicht mehr wie in der zweiten Förderperiode über einen Finanzplan abgerechnet werden, sondern mit Pauschalen gearbeitet werden soll. Dabei gibt es eine Honorarpauschale (540,00 Euro pro Tag bzw. 72,00 Euro pro Stunde) und eine Teilnehmendenpauschale (40,00 Euro pro Tag und teilnehmender Person). Somit kann aktuell noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob auch Projekte, die keine Teilnehmendenliste führen, z.B. offene Ausstellungen, gefördert werden können.
Aktuell ist geplant, wie in der zweiten Förderperiode vorzugehen. Es soll vier Antragsfristen im Jahr geben für Projekte, die eine Förderung von mehr als 1.000 Euro anfragen, sodass der Begleitausschuss (ab 2025 Bündnis, s. Frage 3) tagen und entscheiden kann. Projekte, die weniger als 1.000 Euro anfragen, können bis zu vier Wochen vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen, der von der Koordinierungs- und Fachstelle und dem Federführenden Amt gemeinsam geprüft und bewilligt werden kann. Alle Projekte müssen bis zum 31.12.2025 durchgeführt, beendet und abgerechnet sein; Sachberichte, Verwendungsnachweise und Beleglisten können weiterhin bis zwei Monate nach Maßnahmenende eingereicht werden. Projekte, die über das Jahresende hinausgehen, sind nicht möglich, da immer nur eine Bewilligung der Bundesmittel für das jeweilige Jahr vorliegt.
Die Koordinationsstelle des Bundesprogramms geht von einer vorläufigen Haushaltsführung für das Jahr 2025 aus, sodass es ab Januar 2025 eine Teilbewilligung für den Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung geben soll. Es besteht die Hoffnung, dass zeitgleich auch die finale Förderrichtlinie vorliegen wird. Die Antragsfristen und –Bedingungen und die Höhe des tatsächlich zur Verfügung stehenden Geldes für den Aktionsfonds, sowie der frühestmögliche Maßnahmenbeginn für die Projekte werden somit hoffentlich Mitte Januar 2025 bekanntgegeben.
Zu 3.:
In der ersten Förderperiode (2015-2019) gab es das Forum Demokratie, das die Umsetzung des Programms begleitet und über Anträge entschieden hat. In der zweiten Förderperiode (2020-2024) wurde es durch den Begleitausschuss ersetzt, der diese Aufgaben übernommen hat. Für die dritte Förderperiode (2025-2032) sieht das Bundesprogramm stattdessen ein Bündnis vor, das diese Aufgaben übernehmen soll. Die Mitglieder des jetzigen Begleitausschusses sollen auch in der nächsten Förderperiode den Kern des Bündnisses bilden.
Aktuell handelt es sich dabei um acht Mitglieder aus der Zivilgesellschaft und fünf Mitglieder aus institutionellen Kontexten, sowie die Koordinierungs- und Fachstelle, die die Geschäftsführung des Begleitausschusses innehat, und sich mit dem Federführenden Amt eine Stimme teilt.
Das Bündnis soll im nächsten Jahr um mindestens zwei Mitglieder wachsen – eine weitere Stimme aus der Jugendbeteiligung und eine aus dem kulturellen Bereich. Darüber hinaus unterliegt es dem zukünftigen Bündnis selbst zu entscheiden, welche weiteren Akteur*innen eingeladen werden sollen, nicht nur Teil des Netzwerkes zu sein, sondern sich auch an den Abstimmungen zu beteiligen. Dabei gilt der Grundsatz, dass die zivilgesellschaftlichen Akteur*innen immer die Mehrheit bilden sollen. Wie beim jetzigen Begleitausschuss auch werden eine vorsitzende Person und eine Stellvertretung jedes Jahr neu gewählt.
