Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24672-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsvorlage 1. : Bauantrag der Firma GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG, Az.: 1162/2023, Nachtrag zur Baugenehmigung Az.: 738/2022 Erweiterung des Produktionsgebäudes AB 1 um Dachaufbauten 2.: Bauantrag der Firma Eckert & Ziegler Umweltdienste GmbH, Gieselweg 2, Az.: 1477/2024, Neubau eines Bürogebäudes mit Pausenräumen, Gieselweg 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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04.12.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Die Baugenehmigung für den Nachtrag Az. 1162/2023 zur Baugenehmigung Az. 738/2022 Erweiterung des Produktionsgebäudes AB 1 um Dachaufbauten wird erteilt. Die Baugenehmigung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass vor Baubeginn die schriftliche Bestätigung des Niedersächsischen Umweltministeriums vorliegt, dass das Bauvorhaben mit dem Strahlenschutz vereinbar ist.
- Die Baugenehmigung „Neubau eines Bürogebäudes mit Pausenräumen“ wird erteilt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtbezirksrat 322 hat in seiner Sitzung vom 19.11.2024 die Vorlage mehrheitlich abgelehnt. Hintergrund war zum einen, dass angesichts der zum 31.12.2024 angekündigten Schließung der Firma GE Healthcare Buchler unklar sei, was mit den frei werdenden Flächen geschehe, insbesondere unter dem Gesichtspunkt möglicher Tätigkeiten im Bereich Strahlenschutz. Zudem ergebe sich durch den Bau des neuen Bürogebäudes zwangsläufig neuer Platz im Altgebäude, wodurch die Möglichkeit bestehe, die radioaktive Produktion zu erweitern, ohne ein neues Produktionsgebäude bauen zu müssen.
Die Firma Eckert & Ziegler ist mit der Bitte um kurzfristige Antwort angeschrieben worden, ob durch die beiden Baumaßnahmen eine Produktionserweiterung zu erwarten sei bzw. ermöglicht werde und ob mittlerweile die Nachnutzung der Räumlichkeiten in der Firma GE Healthcare Buchler geklärt sei.
Das Unternehmen hat dazu am 28.11.2024 erklärt, der Bauantrag unter Nr. 1 betreffe regulatorische Auflagen und stehe nicht im Zusammenhang mit einer Produktionserweiterung. Der Neubau des Bürogebäudes diene ausschließlich dem zusätzlichen Büroraumbedarf und sei ebenfalls nicht als Produktionserweiterung vorgesehen. Zur Nachnutzung der Räumlichkeiten von GE Healthcare gebe es noch keine Neuigkeiten, die Gespräche seien noch nicht abgeschlossen.
Schließlich wurde in der Stadtbezirksratssitzung auch befürchtet, durch die neue Parkplatzzufahrt werde der Gieselweg ausgebaut und es sei zu befürchten, dass später doch eine direkte Verbindung zum Gewerbegebiet Waller See hergestellt werde. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Erschließung des Flurstücks 226, auf dem das Bürogebäude und die Parkplätze errichtet werden sollen, wie bisher über den vorhandenen Mitarbeiterparkplatz erfolgen wird, also kein Ausbau des Gieselweges mit der Baumaßnahme verbunden ist. Widmung und Ausbau des Gieselwegs sind seitens der Stadt nicht beabsichtigt.
Festzuhalten ist, dass das Niedersächsische Umweltministerium als zuständige Strahlenschutzbehörde keine Bedenken gegen die beiden Baumaßnahmen hat und eine Umsetzung der Dachaufbauten auf dem Gebäude AB 1 erst nach Detailabstimmung mit dem Umweltministerium erfolgen darf. Damit besteht in beiden Fällen ein Anspruch des jeweiligen Unternehmens auf Erteilung der Baugenehmigung; die Ablehnung wäre daher rechtswidrig.
Aus diesem Grund bleibt der bisherige Beschlussvorschlag bestehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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243,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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239,7 kB
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