Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24651-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2025/2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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28.11.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 17. Dezember 2024 wird der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung um folgende Beschlussempfehlung gebeten:
1. Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2025/2026 nach dem derzeitigen Stand mit
a) dem Doppelhaushalt 2025/2026 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2024 - 2029
b) den Haushaltsplänen 2025/2026 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2024 - 2029 für
- Sonderrechnung Fachbereich 65 Gebäudemanagement und Referat 0650 Hochbau
- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c) dem Haushaltsplan 2025/2026 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" in der gegenüber dem Haushaltsentwurf 2025/2026 unveränderten Fassung
wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).
3. Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
4. Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2, 5.2, 5.2.2 und 5.2.3).
5. Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 4.3, 5.3 und 5.4) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen in die Endausfertigung des Haushaltsplanes 2025/2026 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.
7. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten wird, abweichend vom Haushaltsentwurf 2025/2026, für 2025 auf 300 Mio. € und für 2026 auf 540 Mio. € festgelegt.
Sachverhalt
1. Hinweise zum Beschlusstext
Im Beschlusstext zur Ziffer 1 b) der 1. Ergänzungsvorlage war die Bezeichnung der Sonderrechnung von „Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement“ zu „Sonderrechnung Fachbereich 65 Gebäudemanagement und Referat 0650 Hochbau“ zu aktualisieren.
Da sich gegenüber dem Haushaltsentwurf 2025/2026 dargestellten Haushaltsplan 2025/2026 für das Sondervermögen „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ keine Veränderungen durch Ansatzveränderungen ergeben haben, wurde in der Vorlage folgerichtig auf eine entsprechende Anlage verzichtet. Im Beschlusstext zur Ziffer 1 c) der 1. Ergänzungsvorlage war daher das Wort “beigefügten“ zu streichen.
Im Beschlusstext zur Ziffer 4 wird auf die Anlage 5.2.1 verwiesen. Diese Anlage hat in der Hauptvorlage die Bezeichnung 5.2. In der 1. Ergänzungsvorlage wurde der Verweis aktualisiert. Außerdem wird unter Ziffer 4 der Hauptvorlage auf die Anlagen 7 und 8 verwiesen. Es gibt keine Anlagen 7 und 8, weshalb der Verweis in der 1. Ergänzungsvorlage gestrichen wurde.
Im Beschlusstext wurde die Ziffer 7 neu hinzugefügt. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 wurde der Höchstbetrag, bis zu dem in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, auf 150,0 Mio. € für das Haushaltsjahr 2025 sowie auf 350,0 Mio. € für das Haushaltsjahr 2026 festgelegt. Unter Berücksichtigung der bisherigen Veränderungen am voraussichtlichen Bestand an Zahlungsmitteln Ende des Jahres 2024 sowie dem planerischen Bestand an Zahlungsmitteln zu Ende 2025 und 2026 ist eine Anpassung der Ermächtigung für Liquiditätskredite erforderlich. Hierbei werden auch die bestehenden Unsicherheiten in der städtischen Haushaltswirtschaft wie z.B. die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt.
2. Weitere Anträge zum Haushaltsentwurf 2025/2026
In der Anlage 0 sind weitere Anträge der Ratsfraktionen enthalten, welche bisher nicht durch eine Mitteilung außerhalb von Sitzungen bereitgestellt wurden. Die Anträge sind bereits teilweise in den Anlagen 4.1 und 5.1 der Hauptvorlage enthalten.
Neben neuen Anträgen werden auch bereits vorliegende Anträge durch neue Anträge wie folgt ersetzt:

3. Beantwortung von Anfragen
Die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage A 005 der AfD-Fraktion wird mit der Anlage 1 zur Kenntnis gegeben.
4. Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte
In den Anlagen 4.1 und 5.1 dieser Ergänzungsvorlage werden die Ergebnisse der Fachausschussberatung aus dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit vom 20.11.2024 und dem Jugendhilfeausschuss vom 21.11.2024 zu den Anträgen der Fraktionen und Gruppe bekanntgegeben.
Außerdem wurden die Fraktionsanträge, welche bisher noch nicht in den Anlagen 4.1 und 5.1 der Hauptvorlage enthalten waren, in den entsprechenden Anlagen aufgenommen.
5. Ansatzveränderungen der Verwaltung
In der Anlage 4.2 dieser Ergänzungsvorlage werden die Ergebnisse der Fachausschussberatung aus dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit vom 20.11.2024 und dem Jugendhilfeausschuss vom 21.11.2024 zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung bekanntgegeben.
6. Stellungnahmen zu finanzwirksamen Anträgen
In der Anlage 6 wird eine geänderte Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag FWE 178 bereitgestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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218,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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797,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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139,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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356,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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185 kB
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