Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24754
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2024 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Teilhaushalt Fachbereich Kultur und Wissenschaft
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.41 Neu Förderprojekt RIS - Temporärer Architekturpavillon
Sachkonto 427193 IM-sonstige Sachaufwendungen
Bei dem o.g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 549.200,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2024 (Aufwendungen): 0,00 €
Außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 549.200,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 549.200,00 €
Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 29.03.2022 die Bewerbung für das Niedersächsische Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ (DS 22-18302-01) auf Grundlage des Strategischen Rahmenkonzeptes Innenstadt (DS 22-18303-01 und 22-19070) beschlossen. Ziel ist es, durch die geförderten Maßnahmen, die Innenstadt attraktiver zu gestalten, die Innenstadt generell zu beleben und damit den Einzelhandel dauerhaft zu sichern.
Die Richtlinie des Förderprogramms sieht eine maximale Förderung von 40 % vor. Der
Eigenmittelanteil von 60 % ist seitens der Stadt Braunschweig zu tragen.
Auf dieser Grundlage hat die Stadt Braunschweig diverse Projekte zusammengestellt, für die im Rahmen des Förderprojektes Gelder beantragt werden sollen. Der sogenannte „Temporäre Architekturpavillon“ bildet eines der von der Stadt Braunschweig geplanten Projekte. Hierbei soll es sich um einen gut erreichbar gelegenen offenen Raum handeln, der u.a. für Beratungen in kulturellen Angelegenheiten und für (Kultur-) Veranstaltungen verschiedener Nutzer in den Sommermonaten zur Verfügung stehen soll. Es ist ein Baukörper in der Innenstadt mit einer temporären Nutzung für verschiedene Veranstaltungsformate geplant, der eingelagert werden kann. Die Gesamtkosten werden auf 549.200 € beziffert. Das Projekt soll unter der Federführung des Fachbereiches Kultur und Wissenschaft stehen.
Nach dem Beschluss über die Bewerbung an dem Förderprojekt sind bei der Stadt Braunschweig die notwendigen Haushaltsmittel im Teilhaushalt „Wirtschaftsförderung“ zentral veranschlagt worden. Hierdurch hat sich die Möglichkeit ergeben, flexibel auf Änderungen bei den förderfähigen Einzelprojekten zu reagieren. Die Bereitstellung der Haushaltsmittel an die umsetzenden Organisationseinheiten soll dann im Folgeschritt außerplanmäßig / überplanmäßig gemäß § 117 NKomVG erfolgen.
Mittels des vorliegenden Antrages auf außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist nunmehr vorgesehen, die Haushaltsmittel zweckentsprechend für das Projekt „Temporärer Architekturpavillon“ beim umsetzenden Fachbereich Kultur zur Verfügung zu stellen.
Die Deckung erfolgt aus dem Teilhaushalt „Wirtschaftsförderung“. Da die Umsetzung bis spätestens 2027 nachzuweisen ist, um die Fördergelder für die Stadt Braunschweig zu sichern, ist die zeitliche Unabweisbarkeit der Finanzierung in 2024 gegeben. Die sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Belebung der Innenstadt durch Transformation zu gewährleisten und den Einzelhandel dauerhaft zu sichern.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderaufwendungen | 1.57.5711.01 / 427110 | Wirtschaftsförderung / Besonderer Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen | 549.200,00 |
