Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 24-24661

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie auch in Braunschweig sog. Krankenwohnungen für wohnungslose Personen vorgehalten werden können, die diesem Personenkreis nach einer Entlassung aus der stationären Krankenbehandlung eine Genesung in einem geschützten und hygienischen Rahmen ermöglichen.  

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Wohnungslose Personen, die aus dem Krankenhaus entlassen werden, können noch körperliche Schonung und eine Weiterbehandlung benötigen, werden aktuell jedoch häufig direkt auf die Straße entlassen. Erforderlich ist aber weiterhin eine Möglichkeit zum Rückzug und zur Genesung. Einige Städte haben daher sog. Krankenwohnungen geschaffen, die diesem Personenkreis eine zeitlich begrenzte Rückzugsmöglichkeit bieten. In einigen Fällen beginnt sonst ein Kreislauf der stationären Aufnahme, der Entlassung auf die Straße mit einer damit verbundenen erneuten Verschlimmerung des Krankheitszustands und einer anschließenden Wiederaufnahme im Krankenhaus, der sich mehrfach wiederholen kann. Die Sicherstellung einer weiteren Schonung und einer erforderlichen Weiterbehandlung könnte diesen Kreislauf durchbrechen.

Voraussetzung für die Aufnahme in eine solche Wohnung ist eine Verordnung zur häuslichen Pflege. Die Patientinnen und Patienten versorgen sich selbst, Wunden und Verletzungen werden von einem Pflegedienst versorgt.  Auch eine Alltagsbegleitung durch Sozialarbeiter*innen kann erfolgen. Um einen geschützten Raum zu schaffen, sollten kleine abgetrennte Einheiten anstelle einer Einrichtung für mehrere Personen angestrebt werden.  

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