Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24713
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtisches Klinikum Braunschweig Aufruf zur Sicherstellung der Krankenhausfinanzierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.12.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Die Stadt Braunschweig will das Städtische Klinikum Braunschweig (SKBS) auch künftig als Klinikum in öffentlicher Trägerschaft erhalten. Als mit Abstand größtes nichtstaatliches Klinikum Niedersachsens versorgt es weit über das Stadtgebiet hinaus die gesamte Gesundheitsregion Braunschweig mit stationären Leistungen der Maximalversorgung.
- Das SKBS leidet unter investiv und operativ bedingten hohen Defiziten, die inzwischen die Größenordnung von über 70 Mio. € jährlich erreichen, sowie den Folgen eines langjährigen Sanierungsstaus. Seit Jahren unternimmt es große Anstrengungen, um die aufgelaufenen Probleme zu lösen, soweit diese selbst bewältigt werden können. Es kann den Betrieb seit längerem nur aufrechterhalten, weil es in niedersachsenweit einzigartigem Umfang mit städtischen Finanzmitteln unterstützt wird, insbesondere zum Ausgleich operativer Defizite und den Folgen unzureichender staatlicher Investitionskostenförderung.
- Die alleinige Trägerschaft und Finanzierung des SKBS droht die Stadt Braunschweig in einer gleichzeitigen Strukturkrise der Kommunal- und Krankenhausfinanzierung jedoch schon bald zu überfordern. Es ist daher zeitnah eine erheblich ausgeweitete finanzielle Unterstützung erforderlich. Verantwortlich für die Zuweisung des regionalen Maximalversorgungsauftrags, die vollständige Refinanzierung der erforderlichen Krankenhausinvestitionen sowie auch die aufgabengerechte kommunale Finanzausstattung ist das Land Niedersachsen.
- Das Land Niedersachsen wird daher aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine kurzfristig erhöhte Krankenhausfinanzierung einzusetzen, die es auch kommunalen Maximalversorgern wie dem SKBS ermöglicht, kostendeckend ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen, und auf Landesebene seinem gesetzlichen Auftrag einer vollständigen Investitionsförderung sowie einer differenzierten Krankenhausplanung nachzukommen, welche sicherstellt, dass komplexere stationäre Behandlungen künftig nur durch entsprechend spezialisierte Krankenhäuser wahrgenommen werden.
- Bis dies erreicht ist, wird das Land Niedersachsen aufgefordert, kurzfristig zumindest die Anteile des jährlichen Defizits des SKBS zu übernehmen, die auf der investiven Unterfinanzierung beruhen sowie auf dem Umstand, dass SKBS in einem Zustand struktureller Unterfinanzierung der Krankenhäuser nach den Vorgaben der Krankenhausplanung Versorgungsleistungen erbringen soll, welche quantitativ und qualitativ weit über eine Grund- und Regelversorgung des Stadtgebiets hinausgehen.‘
- Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah in Gespräche mit der Landesregierung einzutreten, um Lösungen zum dauerhaften Erhalt des SKBS als Krankenhaus der Maximalversorgung in öffentlicher Trägerschaft zu finden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit mehreren Jahren leidet die gesamte Krankenhausbranche in Deutschland unter einer massiven Unterfinanzierung. Angesichts eines dauerhaften Rückgangs der Anzahl stationärer Versorgungsfälle und eines Vergütungssystems von Fallpauschalen, die nicht entsprechend der tatsächlichen Kostenentwicklung in der Krankenhausbranche angehoben wurden, soll nach Erhebungen der Branchenverbände inzwischen ein Großteil der Krankenhäuser in Deutschland von Insolvenz bedroht sein.
Zwar tritt in Kürze die mit Verabschiedung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes beschlossene Krankenhausreform des Bundes in Kraft. Sie soll das System der Fallpauschalen modifizieren und durch Vorhaltepauschalen ergänzen. Jedoch ergeben sich hieraus keine durchgreifenden kurzfristigen Verbesserungen der Krankenhausfinanzierung, da es lange Übergangsfristen geben wird und zudem eine wirkungsunterstützende Anpassung der Krankenhausplanung auf Landesebene benötigt wird. Vor allem aber wurde bisher keine Lösung auf Bundesebene gegen die Kosten-Erlös-Scheren-bedingte strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser gefunden, so dass weiterhin eine ungesteuerte Marktbereinigung in den nächsten Jahren droht.
In dieser generell schwierigen Situation, für kommunale Träger von Krankenhäusern zusätzlich verschärft durch die dramatische bundesweite Krise der Kommunalfinanzen, fällt es nicht leicht Belastungsunterschiede zwischen unterschiedlichen Krankenhäusern und ihren jeweiligen Trägern wahrzunehmen.
Es muss daher immer wieder nachdrücklich auf die Sondersituation des SKBS und seiner Trägerin Stadt Braunschweig hingewiesen werden. Nach Niedersächsischem Krankenhausgesetz sind die Landkreise und kreisfreien Städte grundsätzlich nur dazu verpflichtet, die Sicherstellung der Versorgung der eigenen Bevölkerung mit Krankenhausleistungen sicherzustellen, was insbesondere im ländlichen Raum typischerweise durch ein kleineres Kreiskrankenhaus geschieht, sofern nicht bereits durch nichtkommunal getragene Krankenhäuser die Versorgung sichergestellt wird.
Das SKBS dagegen ist mit seinen im Krankenhausplan des Landes Niedersachsen fixierten 1.499 voll- und teilstationären Planbetten und seinen über 4.000 Mitarbeitenden nach Größe, Leistungsspektrum und regionalem Versorgungsauftrag in Niedersachsen in seiner Funktion als regionaler Anker der stationären Gesundheitsversorgung einzig vergleichbar mit den großen Universitätskliniken in Hannover (MHH) und Göttingen (UMG). Ebenso wie diese benötigt es wegen eines jahrzehntelang aufgelaufenen Sanierungsstaus Neubauten, deren Finanzierungsvolumen jeweils die Milliardenschwelle deutlich überschreiten wird.
Anders als die MHH und UMG werden die vom SKBS ebenfalls benötigten Neubauten jedoch nicht vollständig zulasten des Landeshaushalts finanziert, sondern nur durch Investitionsfördermittel partiell unterstützt, welche im Falls des SKBS selbst nach den im Jahr 2023 erhöhten Förderzusagen des Landes nur etwa die Hälfte der benötigten Neubaukosten des aktuellen Förderprojekts abdecken, dem im kommenden Jahrzehnt weitere folgen müssten. Hinzu kommen erhebliche und unvermeidliche, jedoch nicht geförderte Kosten, die zum Lebenserhalt von Altbauten anfallen, bis diese im Laufe der Zeit durch Neubauten ersetzt werden.
Die nicht ausreichende staatliche Förderung für das SKBS führt im Ergebnis dazu, dass Hunderte von Millionen Kredite für die Neubauvorhaben aufgenommen werden müssen. Die daraus resultierende immer weiter ansteigende Zins- und Abschreibungsbelastung führt zu einer dauerhaften jährlichen Ergebnisbelastung, die nicht vom SKBS kompensiert werden kann. Durch eine mit den Wirtschaftsprüfern des Klinikums entwickelte Trennungsrechnung kann ab dem Wirtschaftsjahr 2025 nachgewiesen werden, welcher Teil des jährlichen SKBS-Defizits auf der unzureichenden Investitionsfinanzierung durch das Land Niedersachsen beruht.
Eine Sondersituation des SKBS besteht auch in Bezug auf die operativ bedingte Höhe des jährlichen Defizits. In der bestehenden erheblichen strukturellen Unterfinanzierung der Krankenhausbranche werden Krankenhäuser der Maximalversorgung in öffentlicher Trägerschaft nicht nur aufgrund ihrer Größe, sondern darüber hinaus sogar überproportional pro Bett belastet. Denn sie betreiben anders als privatwirtschaftliche Krankenhäuser keine renditegetriebene Selektion ihrer Leistungsangebote. Soweit dies die Universitätskliniken betrifft, wird die finanzielle Belastung über den Landeshaushalt aufgefangen. Die Defizite kommunaler Krankenhäuser der Maximalversorgung, deren Trägerschaft bei einzelnen Städten liegt, belasten dagegen allein den Haushalt der Trägerstädte.
Zwar gibt es im Bundesgebiet mehrere Dutzend solcher dem SKBS vergleichbarer kommunaler Krankenhäuser der Maximalversorgung, in Niedersachsen jedoch keines. Daher fällt es im Flächenland Niedersachsen besonders schwer, die Ausnahmesituation und Sonderbelastung des SKBS und seiner Trägerin Stadt Braunschweig herauszuarbeiten.
Auch daher war es erforderlich, in einer bundesweiten Allianz der Trägerstädte kommunalen Krankenhäuser der Maximalversorgung auf deren Sonderbelastung in der aktuellen Krankenhaus- und Kommunalfinanzkrise hinzuweisen. Bereits zu Beginn des vergangenen Jahres ist mit der Mitteilung außerhalb von Sitzungen „Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH, Reform- und Finanzierungsbedarfe kommunaler Maximalversorger“ (DS 23-20815) informiert worden über ein von Braunschweig aus initiiertes gemeinsames Schreiben von 18 weiteren Trägerstädten kommunaler Krankenhäuser der Maximalversorgung an die Verantwortlichen in Bund und Ländern, das breite mediale Beachtung gefunden hat.
Die Krise der Krankenhausfinanzierung hat sich jedoch markt- und regulierungsbedingt seitdem weiter verschärft. Die desaströse wirtschaftliche Lage der Kliniken bedeutet für das SKBS konkret, dass in den Geschäftsjahren 2018 bis 2023 Jahresfehlbeträge vor Verlustübernahme von insgesamt 156,0 Mio. € anfielen. Die Stadt Braunschweig nahm als Gesellschafterin bis einschließlich Geschäftsjahr 2023 Verlustausgleichszahlungen von 112,6 Mio. € vor. Auch im laufenden Jahr 2024 wird die Gesellschaft mit monatlichen Zuschusszahlungen unterstützt, die sich einschließlich überplanmäßig genehmigter Aufwendungen aktuell auf einen Gesamtbetrag 2024 von 53,4 Mio. € belaufen. Es zeichnet sich ab, dass für 2024 noch über diesen Betrag hinaus ein weiterer Zuschuss im zweistelligen Millionen-Bereich erforderlich werden wird (siehe hierzu DS 24-24827).
Für die Jahre 2025 ff. ist, wie die aktuelle Wirtschaftsplanung 2025 des SKBS zeigt (siehe hierzu DS 24-24702) trotz massiver Gegensteuerungsmaßnahmen keine Trendwende absehbar, da sich die finanziellen Auswirkungen der landesseitig bisher nur etwa hälftig statt vollständig geförderten Baumaßnahmen im Rahmen des Zwei-Standorte-Konzepts erheblich im Ergebnis widerspiegeln. Neben den anlaufenden Abschreibungen sorgt die unzureichende Förderquote dafür, dass städtische Konzernkredite im Umfang von bislang schon rd. 400 Mio. € zugunsten des Städtischen Krankenhauses aufgenommen werden mussten, die bei einer annähernden Vollförderung überwiegend nicht notwendig gewesen wären.
Zu den Gegenmaßnahmen gehören unter anderem die seitens SKBS im Anschluss an das ab 2019 aufgelegte Performance-Programm entwickelte Medizinstrategie sowie das seitens der Gesellschafterin Stadt Braunschweig in Auftrag gegebene Gutachten zur strategischen und wirtschaftlichen Entwicklung, mit dem die WMC HEALTHCARE GmbH beauftragt wurde.
Das WMC-Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das operative Defizit durch ein mehrjähriges Maßnahmenpaket auftreppend bis zum Jahr 2028 um 36 Mio. € verringert werden kann. Gleichzeitig wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass das investive Defizit, das nach der vorgelegten Trennungsrechnung im Jahr 2025 34,9 Mio. € (rd. 45 %) des erwarteten Jahresdefizits in Höhe von 78,3 Mio. € ausmacht, mit der weiteren Bautätigkeit perspektivisch weiter steigen und insofern die aus eigener Kraft erzielbaren operativen Effekte wieder weitgehend aufzehren wird. Nach der mittelfristigen Wirtschaftsplanung des SKBS wird das der unzureichenden Landesförderung zuzurechnende investive Jahresdefizit im Jahr 2029 zu dem dann erwarteten Jahresfehlbetrag von 89,7 Mio. € entscheidend beitragen, wenn nach dessen Inbetriebnahme die Abschreibung des Neubaus Süd einsetzt und das Jahresergebnis dauerhaft belastet.
Gleichzeitig wird die dramatische Krise der Kommunalfinanzen dazu führen, dass die Stadt Braunschweig künftig nicht mehr in der Lage sein wird, Jahresdefizite des SKBS in der aktuellen Größenordnung auszugleichen und Investitionskredite im bisherigen Umfang bereitzustellen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Trägerschaft des SKBS und das in Braunschweig vorgehaltene Niveau der Krankenhausversorgung spätestens mittelfristig bedroht sind. Bisher sichert das SKBS eine medizinische Versorgung auf universitärem Standard für rund 1,25 Mio. Menschen der Region. Patientinnen und Patienten erhalten bei schweren Erkrankungen passgenaue Therapien und Operationen von hochspezialisierten Fachärztinnen und Fachärzten. Darüber hinaus profitieren die Patientinnen und Patienten der gesamten Region von der Lehr- und Forschungstätigkeit der Chefärztinnen und Chefärzte mit Professur im SKBS, das seit langem Akademisches Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Hannover ist. So halten das SKBS und damit die Stadt Braunschweig ein Angebot vor, was weit über das gesetzlich vorgeschriebene Niveau eines kommunal getragenen Krankenhauses hinausgeht und leisten einen erheblichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in ganz Niedersachsen. Bei einer Leistungsreduzierung müssten entweder die Universitätskliniken die entsprechenden Fälle übernehmen, was sie an ihre Kapazitätsgrenzen bringen dürfte, ansonsten sinken schlichtweg Niveau und Umfang der stationären Versorgung der Menschen. Konkret würde ein finanziell bedingter Rückzug des SKBS aus der jetzigen Maximalversorgung also unweigerlich zu einem Qualitätsverlust der medizinischen Versorgung in Braunschweig und der gesamten Region führen.
Es sind daher Gespräche mit der Landesregierung über eine finanzielle Stützung des Städtischen Klinikums Braunschweig erforderlich, die dessen beschriebener Sondersituation und der damit verbundenen Sonderbelastung der Stadt Braunschweig gerecht werden.
Neben der Gewährung anteiliger Defizitausgleiche und Bereitstellung von Landeskrediten könnte ggf. auch über die perspektivische Übernahme der Trägerschaft des Städtischen Klinikums Braunschweig durch das Land Niedersachsen gesprochen werden, um zugleich dessen Erhalt in öffentlicher Trägerschaft sicherzustellen und ein zur Ausbildung von Medizinstudenten in Niedersachsen benötigtes weiteres Universitätsklinikum am Standort Braunschweig zu schaffen. Eine solche Umwandlung eines kommunalen Maximalversorgers in ein staatlich getragenes Universitätsklinikum gab es beispielsweise bereits in Augsburg (2019) und Cottbus (2024) sowie voraussichtlich 2025 in Mannheim.
