Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 24-24850
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage zur Prüfung alternativer Planungs- und Umbauszenarien für das Jugendzentrum B58
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat 330
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Beantwortung
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12.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Trotz ursprünglicher Planungen für einen Baubeginn des Jugendzentrums B58 im Jahr 2023/2024 sind die hierfür veranschlagten Mittel im aktuellen Haushaltsplan nicht mehr abgebildet.
Laut Aussagen der Verwaltung ist der Baubeginn frühestens ab 2030 geplant. Der veränderte Haushaltsansatz wird nach Aussagen der Verwaltung durch andere größere Bauprojekte, stark gestiegene Baukosten seit 2013, Steuerausfälle und allgemeine wirtschaftliche Probleme beeinflusst, was zur Folge hat, dass auch für den Neubau des B58 keine kurzfristige Umsetzungsmöglichkeit möglich sei.
Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung der Fragen zu den folgenden Punkten bezüglich des Jugendzentrums B58.
- Frage zur Prüfung alternativer Planungen: Wurde geprüft, ob das Jugendzentrum B58 in das z.B. auf dem städtischen Grundstück befindliche Gebäude des ehemaligen Fliesenfachgeschäfts, nach einer Herrichtung dieses Gebäudes, verlegt werden könnte, und wie verhält sich dies in einem Kostenvergleich zu den bisher geplanten Kosten für einen Neubau des Jugendzentrums?
- Frage zur Umnutzung des B58-Hauptgebäudes nach einer Verlagerung: Im Falle einer Verlagerung des B 58 in das dann hergerichtete "Fliesengebäude", wäre es dann auch denkbar, das aktuell genutzte Hauptgebäude des B58 komplett zu sanieren, um es dann für andere städtische Zwecke zu nutzen, wie beispielsweise als neuen Standort für die Musikschule und welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus Sicht der Verwaltung bei dieser Option?
Die Antworten sollten die zwei grundsätzlichen Frageaspekten der Kosten einer Verlagerung in das ehemalige Gebäude des Fliesenhandels, sowie einer Nachnutzung des jetzigen B58 als z.B. Musikschule beantworten.
Der Weg einer kostengünstigeren Sanierung des Jugendzentrums B58 und damit die Entwicklung einer mittelfristege Perspektive für den Vollbetrieb des B58 könnte so ggf. aufgezeigt werden.
gez.
Rochus Jonas
