Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24912
Grunddaten
- Betreff:
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Verlängerung des Grabnutzungsrechts der Grabstätte von Dr. Otto Lipmann auf dem Ev.-luth. Hauptfriedhof Abt. 24 FB 21
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Entscheidung
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21.01.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 6 Nr. 8 c der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig i.V.m. § 76 Abs. 3 NKomVG ist die Zuständigkeit für Beschlüsse über die Zuerkennung der Ehrengrabeigenschaft für Ruhestätten verdienter Persönlichkeiten auf den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) übertragen.
Bis 1961 fiel die Ehrengrabstätte von Dr. jur. Otto Lipmann unter die Bestimmungen des Kriegsgräbergesetzes von 1952. Nachdem diese Bestimmungen infolge der Beisetzung eines Angehörigen der Familie Lipmann in derselben Grabstätte nicht mehr anwendbar waren, wurde erstmals am 25. September 1981 vom Verwaltungsausschuss (VA) der Stadt Braunschweig der Beschluss gefasst, dass die Pflege der Grabstätte durch die Stadt Braunschweig erfolgen solle. Mit Beschluss vom 12. Januar 1993 durch den VA wurde der weiteren Ausweisung der Grabstätte als Ehrengrab zugestimmt.
Otto Lipmann wurde am 6. Januar 1875 geboren und war als Rechtsanwalt und Notar in Braunschweig tätig. Er ist anerkanntes Opfer des Nationalsozialismus. Ende des Jahres 1944 wurde er in das Konzentrationslager Theresienstadt deportiert. 1945 kehrte er aufgrund der beruflichen Tätigkeit seiner Tochter bei der Militärregierung, die sich für die frühzeitige Rückholung aller aus Braunschweig stammenden Lagerinsassen eingesetzt hat, nach Braunschweig zurück. Am 7. August 1945 starb Otto Lipmann infolge einer Operation.
Am 15. Februar 2025 läuft das Grabnutzungsrecht für die Grabstätte von Dr. Otto Lipmann auf dem Ev.-luth. Hauptfriedhof Abt. 24 FB 21 aus. Die Verwaltung schlägt vor, das Ehrengrab auch weiterhin als Ehrengrabstätte zu führen und das Grabnutzungsrecht für weitere zehn Jahre nachzukaufen.
Für die Durchführung der regelmäßigen Pflege des Grabes entstehen der Stadt Braunschweig Kosten von ca. 250 Euro jährlich. Die Kosten für den Nachkauf des Grabnutzungsrechts für zehn Jahre betragen 1.657,90 Euro. Die Mittel stehen im FB 41 Kultur und Wissenschaft zur Verfügung.
