Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24913
Grunddaten
- Betreff:
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Verlängerung des Grabnutzungsrechts der Familiengrabstätte von Friedrich Werner Graf von der Schulenburg auf dem Ev.-luth. Hauptfriedhof Abt. 57 FB 25
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Entscheidung
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21.01.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 6 Nr. 8 c der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig i.V.m. § 76 Abs. 3 NKomVG ist die Zuständigkeit für Beschlüsse über die Zuerkennung der Ehrengrabeigenschaft für Ruhestätten verdienter Persönlichkeiten auf den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) übertragen.
Der Verwaltungsausschuss (VA) der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 14. November 1999 beschossen, das Grab der Familie von der Schulenburg als Ehrengrabstätte auszuweisen und das Grabnutzungsrecht zu erwerben.
Das Grab befindet sich auf dem Ev.-luth. Hauptfriedhof, Abt. 57 FB 25. Die Stadt Braunschweig legt an der Grabstätte seit 1982 alljährlich am 20. Juli einen Kranz zum Gedenken an den 1944 von den Nationalsozialisten hingerichteten deutschen Botschafter Friedrich Werner Graf von der Schulenburg nieder. Friedrich Werner Graf von der Schulenburg ist nicht in dem Familiengrab beigesetzt. Sein Bestattungsort ist nicht bekannt. In der Familiengrabstätte ruhen seine Großeltern und Eltern, die in Braunschweig wohnhaft waren. Der Grabstein ist mit einer Gedenkinschrift an Friedrich Werner Graf von der Schulenburg versehen. Das Familiengrab ist deshalb unabhängig davon, dass seine sterblichen Überreste nicht in Braunschweig beigesetzt wurden, ein Ort der Erinnerung und des Gedenkens.
Friedrich Werner Graf von der Schulenburg wurde am 20. November 1875 in Kemberg, Kreis Wittenberg, als Sohn eines Berufsoffiziers geboren. Über Frankfurt und Darmstadt kam er 1887 nach Braunschweig, wo er 1894 am Wilhelm-Gymnasium sein Abitur ablegte. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften in Lausanne, München und Berlin. Nachdem er im Jahr 1900 die zweite juristische Staatsprüfung abgelegt hatte, begann er im Auswärtigen Amt seine konsularische Laufbahn. Er war zunächst in deutschen Vertretungen in Barcelona, Lemberg, Prag, Neapel, Wahrschau und Georgien tätig. Zu Beginn des Ersten Weltkriegs leistete er Truppendienst in Frankreich. Im Jahr 1915 wurde er Konsul auf der türkischen Seite der Kaukasusfront. Die halb diplomatische, halb militärische Tätigkeit erstreckte sich in den letzten Kriegsjahren auf den gesamten Nahostraum. Im Jahr 1919 wurde Graf von der Schulenburg in den diplomatischen Dienst der Weimarer Republik übernommen. Ihm wurden Ämter in Teheran und Bukarest übertragen. In den Jahren von 1934 bis 1941 war er deutscher Botschafter in der Sowjetunion. Dort bereitete er den 1939 abgeschlossenen Deutsch-Sowjetischen Nichtangriffspakt („Hitler-Stalin-Pakt“) mit vor, der die Entfesselung des Zweiten Weltkrieges durch Hitler begünstigte. Bis zuletzt versuchte von der Schulenburg, den deutschen Überfall auf die Sowjetunion zu verhindern, u.a. durch den Hinweis auf die militärische Stärke der Sowjetunion. Nach Beginn des deutschen Angriffs auf das Land wurde er einige Wochen interniert und an der russisch-türkischen Grenze ausgetauscht. Danach bekam er im Auswärtigen Amt in Berlin einen Posten ohne politischen Einfluss. Von der Schulenburg knüpfte 1934 Kontakte zu Widerstandskreisen und stellte sein Wissen zur Verfügung. In verschiedenen Kabinettslisten der Widerständler vom 20. Juli 1944 („Hitler-Attentat“) erschien er als potenzieller Außenminister, sofern das Attentat erfolgreich gewesen wäre. Nach dem gescheiterten Attentat vom 20. Juli 1944 wurde von der Schulenburg verhaftet und wegen Hochverrats angeklagt. Am 23. Oktober 1944 verurteilte ihn der Volksgerichtshof zum Tod und ließ ihn am 10. November 1944 in Berlin-Plötzensee hinrichten.
Im Februar 2025 läuft das Grabnutzungsrecht für die Familiengrabstätte von der Schulenburg auf dem Ev.-luth. Hauptfriedhof Abt 57 FB 25 aus. Die Verwaltung schlägt vor, die Grabanlage auch weiterhin als Ehrengrabstätte zu führen und das Grabnutzungsrecht für weitere zehn Jahre nachzukaufen.
Für die Durchführung der regelmäßigen Pflege des Grabes entstehen der Stadt Braunschweig Kosten von ca. 300 Euro jährlich. Die Kosten für den Nachkauf des Grabnutzungsrechts für zehn Jahre betragen 2.327,90 Euro. Die Mittel stehen im FB 41 Kultur und Wissenschaft zur Verfügung.
