Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-24911

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Unterstützung der freien, professionellen Braunschweiger Tanzszene war die Verwaltung beauftragt worden, gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren im Rahmen des Kulturentwicklungsplans ein Zukunftskonzept zu entwickeln (DS Nr. 22-18435). Im Ergebnis wurde der dringlichste Handlungsbedarf im Bereich der Probenraum- und Infrastrukturförderung festgestellt. Das „Konzept zur Unterstützung der Tanzszene in Braunschweig“ wurde vom Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) in seiner Sitzung vom 6. Oktober 2022 zustimmend zur Kenntnis genommen (DS Nr. 22-19638). Gemäß des Ratsbeschlusses vom 15. Februar 2022 (DS Nr. 21-17494) wurden zur Umsetzung des Konzepts in den Haushalt 170.000 Euro für 2023, 173.700 Euro für 2024 und dynamisierte Mittel für 2025 eingestellt. Zur Realisierung des Tanzkonzepts wurde im ersten Schritt eine Richtlinie zum Braunschweiger Tanzförderprogramm vorgelegt, die bis Ende 2025 Gültigkeit hat und laufend evaluiert werden soll (DS Nr. 23-22535).

 

Evaluation des 1. Förderjahrs des Braunschweiger Tanzförderprogramms

Die vorgelegte Evaluation konzentriert sich auf das erste Förderjahr (2024). In diesem wurden insgesamt drei Anträge im Bereich Probenraumförderung sowie elf Anträge im Bereich Digitalisierung gestellt. Insgesamt wurden Mittel i.H.v. 108.162 Euro beantragt (DS Nr. 24-22955, DS Nr. 24-22956 und DS Nr. 24-24918).

Ziel der Evaluation ist die Bewertung der bisherigen Wirksamkeit des Braunschweiger Tanzförderprogramms aus Sicht der Braunschweiger Akteurinnen und Akteure der zeitgenössischen professionellen Tanzszene. Als Methode wurde eine Online-Umfrage gewählt. Adressiert wurden 19 Vertreterinnen und Vertreter der professionellen Braunschweiger Tanzszene (Einzelkünstlerinnen und -künstler, Initiativen, Tanzgruppen) sowie von Interessenvertretungen der freien darstellenden Künste. Durchgeführt wurde die Umfrage im Zeitraum vom 26. September bis 21. Oktober 2024. Teilgenommen haben insgesamt 13 Akteurinnen und Akteure. Der Rücklauf der Online-Umfrage liegt somit bei 68,42 %.

 

Zusammenfassung der Ergebnisse der Umfrage

Insgesamt wird die Wirkung des Programms auf die Weiterentwicklung, Stärkung und Etablierung der professionellen Braunschweiger zeitgenössischen Tanzszene von den Befragten als sehr positiv eingeschätzt. Übereinstimmend geben sie an, dass sich ihre Arbeitssituation durch die Implementierung des Tanzförderprogramms stark verbessert habe. Die Einrichtung des Förderprogramms wird vielstimmig gewürdigt, die Haltung der Politik gegenüber der Tanzszene als wertschätzend wahrgenommen. Es werden positive Effekte für die Sichtbarkeit der Braunschweiger Tanzszene, für die Erhöhung der Produktionszahlen, für den Innovationsgehalt der Produktionen, für die Entwicklung von teilhabeorientierten Aktivitäten, für die Gewinnung neuer Zielgruppen und die Vernetzung insbesondere mit Institutionen außerhalb der Tanzszene, sowie für den Bekanntheitsgrad des Produktionsstandorts Braunschweig festgestellt. Darüber hinaus wird hervorgehoben, dass das Tanzförderprogramm für andere Kommunen beispielhaft sein sollte.

 

Vor allem im Kontext der Probenraumförderung werden eine Reihe von Verbesserungen vorgeschlagen. Dies betrifft vor allem die Laufzeit der Probenraumförderung. Vielfach wird eine Verlängerung des Förderzeitraums gewünscht. Zudem werden Anregungen zur Optimierung der Durchführung des Probenraum-Sharings gegeben. Darüber hinaus werden Ideen für weitere Fördergegenstände geäußert, darunter Fortbildungsangebote für Profis, Residenz- und Rechercheförderung sowie die Förderung der Entwicklung von Teilhabeprojekten. Zudem wird angeregt, dass neben der Unterstützung der Arbeitssituation auch die Projektfördermittel aufgestockt werden sollten, um ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Infrastrukturförderung und der Förderung von Projekten herzustellen.

 

Weiteres Vorgehen

Die Anregungen werden von der Verwaltung geprüft, der Dialog mit der Tanzszene wird fortgeführt. Die Richtlinie wird im Jahr 2025 ggf. überarbeitet.


 

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