Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24546

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Zur Finanzierung der notwendigen Betriebsausgaben (Personal- und Sachkosten) für den

Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung erhalten freie Träger der Jugendhilfe Abschläge

in angemessener he. Grundlage für die Höhe der Abschläge sind maximal die im abgelaufenen Haushaltsjahr bewilligten Zuwendungen im Rahmen von Festbetrags- und Fehlbedarfsfinanzierungen. Diese Zahlungen sind Abschläge, auf die im Jahr 2025 zu bewilligenden Zuwendungen und stehen insoweit unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2025 mit den entsprechenden Ansätzen verabschiedet, genehmigt und bekannt gegeben wird.

 

Folgende freie Träger der Jugendhilfe erhalten Abschläge:

 

1. der Verein Beratung für Familien, Erziehende und junge Menschen e. V. (BEJ), Mondo  

    X, DRK-Beratungsstelle für Eltern in Trennungssituationen und Alleinerziehende,

    Deutscher Kinderschutzbund (Ortsverband Braunschweig e. V.), Remenhof-Stiftung  

    gGmbH und AWO Bezirksverband Braunschweig e. V. für die Sicherstellung des

    Familien-Service-Büros, die Haus der Familie GmbH,

 

2. die freien Träger von Kindertagesstätten (Betriebsträgerkindertagesstätten, Regelkinder-

    tagesstätten, Eltern-Kind-Gruppen und Betriebskindertagesstätten),

 

3. das Mütterzentrum Braunschweig Mehrgenerationenhaus,

 

4. die freien Träger von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Kinder- und Teenyklubs,

    Schulkindbetreuungsgruppen, der Förderkreis für ausländische Arbeitnehmer e.V. als

    Träger des Nachbarschaftsladens Hamburger Straße, der Jugendring Braunschweig,

    die großen Jugendverbände und die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit,

 

5. die Träger der Sprachförderung für die Integration von Kindern und Jugendlichen aus

    Aussiedler- und Ausländerfamilien,

 

6. Volkshochschule (VHS Arbeit und Beruf GmbH),

 

7. die Träger zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich,

 

8. Diakonie für Schulsozialarbeiter an Grundschulen, Caritas für Proaktivcenter (PACE)

    und die Träger zur Durchführung der Berufsorientierung in Braunschweig (BOBS), AWO   

    Kreisverband Braunschweig e. V. für das Braunschweiger Fanprojekt und die Medienko-

    ordination,

9. der Verein zur Förderung körperbehinderter Kinder e.V.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 darf die Stadt Braunschweig gemäß

§ 116 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nur Ausgaben leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

 

Die Träger, die auf Grund von Jugendhilfeausschuss- und Ratsbeschlüssen laufende Zu-schüsse zu den Betriebskosten im Rahmen von Festbetrags- bzw. Fehlbedarfsfinanzierun-gen erhalten, benötigen Abschlagszahlungen zur Finanzierung der anfallenden notwendigen

Ausgaben während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung.

 

Um den Bestand der genannten Einrichtungen nicht zu gefährden, ist die Leistung von Abschlagszahlungen im notwendigen Umfang erforderlich.

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