Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24843
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Bad Gliesmarode
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Beteiligt:
- DEZERNAT I - Dezernat des Oberbürgermeisters; 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT V - Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
30.12.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
zur Kenntnis
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 27. Februar 2007 (DS 11006/07) hat der Rat der Stadt im Sinne des 3-Bäder-Konzepts beschlossen, ein neues Freizeit- und Erlebnisbad an der Hamburger Straße (Wasserwelt) errichten zu lassen und mit Inbetriebnahme des neuen Bades einige ältere Bäder, u. a. das Badezentrum Gliesmarode, zu schließen. Dieses Grundstück sollte mit Überlegungen zur Nachnutzung für den Geschosswohnungsbau veräußert werden. Im Hinblick auf die bevorstehende Schließung des Badezentrum Gliesmarode hat der Braunschweiger Unternehmer Friedrich Knapp Anfang Februar 2014 öffentlich erklärt, das Schwimmbad auf eigene Kosten weiter betreiben zu wollen.
Am 21. Oktober 2014 (DS 17149/14) hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, einen Erbbaurechtsvertrag zum Betrieb des Bades Gliesmarode zu schließen. Dieser Vertrag wurde auf 10 Jahre mit der Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils 5 Jahre angelegt. Die Betreibergesellschaft hat im Sommer dieses Jahres mitgeteilt, die Laufzeit über den 31. Dezember 2024 hinaus nicht verlängern zu wollen (DS 24-23976). Damit endet das Erbbaurecht zu diesem Zeitpunkt und das Grundstück fällt zurück an die Stadt Braunschweig.
Die bisherige Betriebsgesellschaft schließt nach dem letzten Öffnungstag am 30. November 2024 und wird das Bad für eine Grundinstandhaltung nach der Schließung vorbereiten. Ein Termin zur Übergabe an die Stadt Braunschweig ist in Abstimmung. Das Bad soll bis zu einer finalen Entscheidung über eine der nachstehend aufgeführten Optionen derart instandgehalten werden, dass eine Wiederinbetriebnahme grundsätzlich möglich ist.
Das Schulschwimmen wird noch bis zum 6. Dezember 2024 im Bad Gliesmarode stattfinden. Für den Zeitraum bis zum Ende des Schulhalbjahres am 31. Januar 2025 wurde den Schulen angeboten, vorhandene freie Zeiten in den Bädern der Stadtbad GmbH zu nutzen. Vier der sechs Schulen machen davon für einige Klassen Gebrauch. Für das zweite Schulhalbjahr 2024/2025 wurden von der Stadtbad GmbH zusätzliche Schwimmzeiten im Sportbad Heidberg (25- und 50-Meter-Becken) sowie im Bürgerbadepark zur Verfügung gestellt. Aktuell erfolgt die Abstimmung der Belegungsplanung mit den Schulen. Im Anschluss daran wird die Beförderung organisiert.
Die letzten Untersuchungen der baulichen Situation des Bades werden nach der Schließung des Bades zu Ende geführt. Hintergrund ist eine Überprüfung der Statik, zu der es Probeentnahmen in der Holzkonstruktion bedarf. Erst dann lassen sich die finanziellen Auswirkungen eines Weiterbetriebs abschließend belastbar einschätzen.
Zusätzlich wird das Sportreferat den im November 2013 im Rahmen der Sportentwicklungsplanung erstellten „Sonderbericht Schwimmen“ als Aktualisierung in Auftrag geben. Dabei soll die aktuelle Situation zu Bedarf an und Versorgung mit Wasserflächen in Braunschweig evaluiert werden.
Derzeit prüft die Verwaltung ergebnisoffen folgende Optionen:
a) Fortbetrieb des Bades im Rahmen der geplanten Stiftung
Die Möglichkeit, das Bad Gliesmarode in die noch zu gründende Stiftung zum Haus der Musik aufzunehmen, war die seinerzeit vom Erbbauberechtigten favorisierte Lösung. Entsprechend waren eine Aufnahme des Bad Gliesmarode und dessen Betrieb in die geplante Stiftung in der „Grundsatzvereinbarung und Absichtserklärung“ zum Haus der Musik, die im Februar zwischen dem Erbbauberechtigten und der Stadt Braunschweig geschlossen wurde, bereits vorgesehen.
In den laufenden Gesprächen zur Stiftungsgründung hat die beauftragte Kanzlei bei den Vorbereitungen für die Ausgestaltung der geplanten Stiftung auch eine neue Struktur für den Betrieb des Bades in Verantwortung der Stiftung geprüft. Diese ist grundsätzlich möglich, die Höhe der erforderlichen Mittel für die Stiftung wird errechnet, sobald eine abschließende Kostenschätzung zum Sanierungsbedarf vorliegt.
b) Fortbetrieb des Bades in der Stadtbad GmbH
Der Weiterbetrieb nach entsprechenden Sanierungsmaßnahmen könnte auch in Eigenregie der Stadtbad GmbH erfolgen. Die Auswirkungen für die Stadtbad GmbH und mittelbar für den städtischen Haushalt sollen ermittelt werden. Eine Berechnung ist – ebenso wie für die Option des Fortbetriebs im Rahmen der Stiftung – erst möglich, sobald eine abschließende Kostenschätzung zum Sanierungsbedarf vorliegt.
c) Erweiterung der städtischen Bäderkapazitäten
Die Stadtbad GmbH hat im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die die Attraktivierung der Wasserwelt am Bestandsstandort untersucht. Dabei ist auch eine bauliche Erweiterung in mehreren Varianten und verschieden großen Wasserflächen Gegenstand der Betrachtung. Diese wird zunächst mit dem Aufsichtsrat beraten. Die Stadtbad GmbH soll dann eine weitere Konkretisierung der Planungen vornehmen, um auch hierfür entsprechende Kostenschätzungen vorlegen zu können.
Die drei Optionen sollen nach entsprechender Prüfung mit Kosten hinterlegt gegenübergestellt und den Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden. Dies wird nach aktuellem Stand gegen Ende des 1. Quartals 2025 erfolgen können.
