Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-24500-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der FDP-Fraktion vom 14.10.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die sechs heute noch erhaltenen Torhäuser Am Wendentor, Humboldtstraße (am ehemaligen Fallersleber Tor) und Helmstedter Straße (am ehemaligen Steintor) sind wichtige Baudenkmale, die die bedeutende Wallringpromenadenkonzeption von Peter-Joseph Krahe in unserer heutigen Zeit noch erlebbar machen.

 

Der bauliche Erhalt dieser Torhäuser ist im Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz gesetzlich verankert. Der Eigentümer ist demnach zum Erhalt dieser Gebäude verpflichtet.

 

Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

nf dieser Torhäuser sind im Eigentum der Stadt und werden überwiegend durch kulturelle Institutionen genutzt. Im Einzelnen handelt es sich um:

 

  • Am Wendentor 2, Nutzer Hey, Alter! e. V (gemeinnütziger Verein unterstützt einkommensschwache Familien mit der Bereitstellung von gebrauchten Computern)
  • Am Wendentor 3, Nutzer: Bund Deutscher Architekten
  • Humboldtstraße 34, Nutzer: Kunsthaus BBK
  • Helmstedter Straße 1, Nutzer: Museum für Photographie
  • Helmstedter Straße 171, Nutzer: Museum für Photographie

 

Das nördliche Torhaus am Botanischen Garten (Humboldtstraße 2) befindet sich nicht in städtischem Eigentum. Zur Eigentümerschaft etc. kann daher aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Aussage getroffen werden. Ebenso kann zu den städtischen Liegenschaften zur Höhe der Mieten in öffentlicher Sitzung keine Aussage gemacht werden.

 

Zu 2:

Die in städtischem Eigentum stehenden Torhäuser werden durch die Hochbauverwaltung durchgängig betreut. Schäden oder atypische Instandhaltungsmängel sind derzeit nicht bekannt. Ein Sanierungsbedarf wird daher aktuell nicht gesehen.

 

Die Nutzung der nf städtischen Gebäude kann ohne Einschränkung erfolgen. In den vergangenen zehn Jahren wurden hier verschiedene kleinere Instandhaltungsarbeiten in Höhe von insgesamt rund 53.000 Euro durchgeführt.

 

Bei allen Instandsetzungsmaßnahmen erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Denkmalschutz. Da keine neuen Nutzungspläne für diese Immobilien vorgesehen sind, liegen keine Pläne für eine bauliche Veränderung für die Zukunft vor. Eine Bewertung der Immobiliensubstanz (Dach, Rohrleitungen, Fenster, Türen) erfolgt für diese Immobilien aufgrund der Substanz regulär in drei Jahren.

 

Zu 3:

Aus Sicht der Verwaltung wird die derzeitige überwiegend kulturelle Nutzung der Torhäuser für sinnvoll und angemessen betrachtet und daher weiterhin begrüßt. Diese bewährte Tradition sollte fortgesetzt werden.

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