Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 24-24873
Grunddaten
- Betreff:
-
Stärkung der Kinderrechte im Jugendamt Braunschweig, in den Abteilungen "Allgemeiner Sozialer Dienst" und "Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften und Beistandschaften".
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Glogowski, Robert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Beantwortung
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17.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Statistisch lebt ein Viertel aller Familien mit Kindern getrennt. Fast jede Trennung ist ein Streitfall. In Deutschland wird der Aufenthalt des Kindes im Gesetz durch das Umgangsrecht geregelt. Dieses Umgangsrecht wird oft im Kleinkindalter festgelegt.
Wenn für Jugendliche die festgelegten Umgangszeiten nicht mehr zu den Lebensumständen passen, dann kann es im eigenen Interesse des Jugendlichen sein, diese Umgangszeiten ändern zu wollen. Umgangszeiten sind oft mit Unterhaltszahlungen verbunden und stellen ein erhebliches Konfliktpotential dar.
Jugendliche aus Trennungsfamilien sind in der Regel erfahren mit Konflikten der Eltern und müssen eine Veränderung der Umgangsregeln sehr sorgfältig abwägen. Dafür brauchen Jugendliche Informationen über ihre Möglichkeiten zur Veränderung ihrer Lebenssituation, die Perspektiven in der Umsetzung und die Konsequenzen ihrer Entscheidungen.
Das Jugendamt Braunschweig hat in diesem Zusammenhang als betreuende Institution eine besondere Verantwortung, da das Braunschweiger Jugendamt durch die Fähigkeit zu eigenständigen Rechtsauslegungen und eigener „Urteile“ in der Lage ist, Situationen für Jugendliche zu verändern, ohne ein Familiengericht bemühen zu müssen.
Frage 1.
Zur Wahrnehmung ihrer Rechte brauchen Jugendliche, ihrem Alter angemessen, einen eigenständigen und umfassenden Zugang zu den Informationen der Abteilungen des Jugendamt Braunschweig, die ihre Familie betreuen: die „Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst“ und ggf. die Abteilung „Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften und Beistandschaften“. Wie ist dieser Zugang im Jugendamt Braunschweig gewährleistet?
Frage 2.
Um den Willen eigenständig äußern zu können, brauchen Jugendliche die Kenntnis darüber, dass sie Rechte haben. Wie klärt das Jugendamt Braunschweig Jugendlichen aus betreuten Familien und Jugendliche in direkter Betreuung über ihre Rechte auf?
