Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 24-24872
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Cannabis-Freigabe - Vorbereitung auf Kontrollen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Beantwortung
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17.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Einführung des Gesetzes zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken (Konsumcannabisgesetz, kurz KCanG) hat die inzwischen gescheiterte Ampelregierung die bisherige deutsche Drogenpolitik massiv verändert – Kritik daran gab es von allen Seiten.
Ziel des neuen Gesetzes soll unter anderem ein besserer Jugendschutz sein. Dieser soll erreicht werden, indem festgelegt wurde, dass für Minderjährige Cannabis verboten bleibt, der Konsum in Sichtweite von Schulen oder Jugendeinrichtungen nicht erlaubt ist, Minderjährige keinen Zutritt zu Anbauvereinigungen erhalten und es eine Straftat ist, wenn man Cannabis an Minderjährige weitergibt.
Die niedersächsische Landesregierung hat nun am 15. Oktober dieses Jahres den Entwurf einer Änderungsverordnung der Zuständigkeitsverordnung Ordnungswidrigkeiten (ZustVO-OWi) zur Umsetzung des KCanG zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Der Entwurf sieht vor, dass Verstöße gegen die §§ 2 bis 10 KCanG von den Kommunen zu ahnden sind. Mithin wären die Kommunen zum Beispiel mit ihren kommunalen Ordnungsdiensten zuständig für die Überwachung der neu geschaffenen gesetzlichen Regelungen des KCanG und der Ahndung von Verstößen.
Sollte die Zuständigkeitsverordnung also in Kraft treten, müsste unser Zentraler Ordnungsdienst – in Abstimmung mit weiteren Akteuren wie der Polizei, dem Zoll und der Landwirtschaftskammer – der geforderten Überwachung nachkommen. Dies knüpft an das von uns geforderte und mit Änderungsantrag zur Waffenverbotszone (DS.-Nr. 24-24122-01) im Rat beschlossene Konzept für eine Stärkung des ZOD.
Wenn mal also auf die Gesetzeseinführung des KCanG und die derzeitige Regellosigkeit bei der Zuständigkeit aufgrund der noch nicht in Kraft getretenen ZustVO-OWi blickt, stellen sich Fragen hinsichtlich nötiger Kontrollen und Vorbereitungen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Zuständigkeit innerhalb der Stadtverwaltung besteht für die Kontrollen der gesetzlichen Verbots- und Ordnungswidrigkeiten-Regelungen des KCanG?
2. Wie kontrolliert die Stadtverwaltung aktuell die bereits in Kraft getretenen gesetzlichen Verbots- und Ordnungswidrigkeiten-Regelungen des KCanG?
3. Wie will die Stadtverwaltung die Einhaltung des Jugendschutzes speziell auf der Braunschweiger Partymeile kontrollieren?
