Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 24-24703-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH werden angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen:

‚Die Geschäftsführung wird beauftragt, die Medizinstrategie 2028 und Ergebnisse des WMC-Gutachtens in Abstimmung mit der Gesellschafterin und dem Aufsichtsrat umzusetzen. Diese und weitere nutzbare Impulse aus dem WMC-Gutachten sollen, sofern sie nicht bereits im Wirtschaftsplan 2025 enthalten sind, bei den zukünftigen Wirtschaftsplanungen ab dem Geschäftsjahr 2026 ff. berücksichtigt werden.‘

2. Die städtische Beteiligungsverwaltung beauftragt die mehrjährige Umsetzungsbewertung des WMC-Gutachtens. Die politischen Gremien sind mindestens vierteljährlich über den jeweils aktuellen Sachstand zu informieren.   

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die grundsätzliche Ausrichtung des WMC-Gutachtens wird ausdrücklich geteilt. Denn seit mehreren Jahren fordern wir, dass beim Blick auf die finanziellen Defizite des Klinikums zwar richtigerweise auf Land und Bund geblickt wird, dieses aber nicht der ausschließliche Schritt sein darf. Eigene Anstrengungen zur Reduktion der Verluste sind ebenso notwendig – dazu dienen die Ergebnisse des WMC-Gutachtens. Deshalb besteht dieser Änderungsantrag zunächst aus dem Anweisungsbeschluss, welcher die Geschäftsführung beauftragen soll, die Medizinstrategie 2028 und Ergebnisse des WMC-Gutachtens umzusetzen.

Für die Folge ist es aber notwendig, dass sich die Geschäftsführung nicht selbst den „Kontrolleur“ der Umsetzungsbewertung aussucht, sondern dieses durch die Gesellschafterin – also hier unsere Beteiligungsverwaltung für die Stadt Braunschweig – erfolgt. Es wird u.a. von der Geschäftsführung regelmäßig erklärt, dass die Gesellschafterin als Eigentümerin definieren solle, in welchem Umfange und wie das Klinikum seine Leistungen zu erbringen hat. An dieser Stelle muss ein Anfang gemacht werden, um diesen Wunsch umzusetzen.

Abgesehen davon steht es jeder Logik entgegen, dass derjenige, dessen Arbeit kontrolliert werden soll, sich den Kontrolleur selber aussucht und dazu noch definiert, welchen Umfang diese Kontrollen haben sollen. Das muss durch die Stadt Braunschweig als Gesellschafterin erfolgen, um eine wirkliche Unabhängigkeit, bestmögliche Transparenz und größte Umsetzung zu erreichen.

Darüber hinaus haben die politischen Gremien (insbesondere FPDA und AfSG, aber auch der Rat in Gänze) in der Vergangenheit regelmäßig (öffentliche) Informationen eingefordert, da die Situation des Städtischen Klinikums die Menschen in unserer Stadt massiv bewegt. Unter Berücksichtigung des momentanen Defizits von mehr als 70 Millionen Euro pro Jahr ist eine mindestens vierteljährliche öffentliche Berichterstattung auf jeden Fall angezeigt.

Die weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.  

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