Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24857
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines städtischen Vertreters im Aufsichtsrat der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.12.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Herr Stadtrat Holger Herlitschke wird zum 31.12.2024 aus dem Aufsichtsrat der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG abberufen und
Herr Technischer Beschäftigter Dirk Franke |
(Beschluss gem. § 66 NKomVG) |
wird in den Aufsichtsrat der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG entsandt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Beschlüsse zur Gründung einer Genossenschaft wurde Herr Stadtrat Herlitschke als Leiter des Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernates in den Aufsichtsrat der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG entsandt (DS 21-17389).
Mit Beschluss des Rates der Stadt Braunschweig vom 5. November 2024 wird Herr Stadtrat Holger Herlitschke antragsgemäß mit Ablauf des 31. Dezember 2024 aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit entlassen (DS 24-24444). Herr Technischer Beschäftigter Dirk Franke soll nunmehr anstelle von Herrn Herlitschke in den Aufsichtsrat entsendet werden.
Gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 Satzung der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG wird u. a. der Stadt Braunschweig ein Entsenderecht in den Aufsichtsrat eingeräumt.
Nach § 138 Abs. 3 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet der Rat über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften, sofern der Kommune aufgrund der Ausgestaltung der jeweiligen Gesellschaftsverträge ein entsprechendes Entsenderecht zusteht.
